Neue Zürcher Zeitung AUSLAND Freitag, 28.01.2000 Nr.23   5

Gesichtsverlust der Militärregierung in Pakistan

Die Verweigerung einer Vereidigung durch hohe Richter

Die pakistanische Militärregierung hat eine erste Niederlage erlitten. Sechs Oberste Richter haben sich am Dienstag geweigert, den Eid auf den Ausnahmezustand zu schwören. Sie rissen damit die Fassade von Rechtmässigkeit nieder, welche die Generäle nach ihrem Putsch aufgebaut hatten. Die Militärmachthaber sind, um eine Verurteilung des von ihnen gestürzten Premierministers Sharif sicherzustellen, auf eine gehorsame Justiz angewiesen.

By. Delhi, 27. Januar

Die Schonzeit für Pakistans Militärregierung ist vorüber. Erstmals seit der Machtübernahme im Oktober 1999 hat sich am Dienstag Kritik bemerkbar gemacht, als sich - wie kurz gemeldet - sechs der dreizehn Bundesrichter, unter ihnen der Oberste Richter Saiduzzaman Siddiqi, weigerten, den Eid auf die Interimsverfassung - die Proklamation des Ausnahmezustands und den «Vorläufigen Verfassungsbefehl Nr. 1» vom 15. Oktober - zu leisten. Sie wurden umgehend durch sechs neue Richter ersetzt. Ein entsprechender Befehl zur Eidesabgabe war auch an die Richter der Obergerichte in den vier Provinzen ergangen. Laut Meldungen aus Menschenrechtskreisen sollen weitere 15 Richter (von rund 100) den Eid verweigert haben; sie wurden ebenfalls entlassen.

Rechtloser Raum

Bisher hatten die Gerichte in einem quasi rechtlosen Raum operiert. Der Verfassungsbefehl Nr. 1 hatte die Verfassung und Gesetze suspendiert, sie aber nicht durch das Kriegsrecht ersetzt, sondern festgehalten, dass das Land weiterhin «soweit als möglich» der bisherigen Rechtsordnung folgen solle. Dies erlaubte es den Militärs, den massiven Eingriff in die demokratische Struktur des Landes abzufedern, indem sie weiterhin behaupten konnten, die Justiz sei unabhängig. Dieser Anspruch lässt sich nun aber nicht mehr länger aufrechterhalten. Denn am nächsten Montag muss das Bundesgericht eine Reihe von Petitionen behandeln, welche die Verfassungsmässigkeit des Putsches verneinen und das Gericht zu einer entsprechenden Rechtsprechung herausfordern. Um einen möglichen Dissens zu vermeiden, galt es, alle Richter auf die militärische Interimsverfassung einzuschwören. Eine substantielle Minderheit der Obersten Richter hat sich nun geweigert, weiterhin diese Fassade von Verfassungsmässigkeit zu stützen.

Ein weiterer Grund für das rasche Handeln von General Pervez Musharraf ist der Prozess gegen den abgesetzten Premierminister Nawaz Sharif in Karachi. Die Verteidiger hatten bei der Prozesseröffnung am Mittwoch beantragt, zuerst das Urteil des Obersten Gerichts über die Rechtmässigkeit des Putsches abzuwarten. Zwar wies der Richter das Ersuchen zurück, aber der Entschluss von General Musharraf, von allen Richtern den Treueeid zu verlangen, zeigt, dass er seiner Sache nicht sicher war. Die Verzögerungen bis zur Anklageerhebung zeigen, dass sich die Justiz bisher nur widerwillig dem Diktat der Militärs untergeordnet hat. Die Richter machten im Vorfeld des Prozesses mehrmals Verfahrensmängel geltend. Sie kritisierten die Einmischung der Behörden, die Echtheit des Beweismaterials und stellten sogar ihre eigene Zuständigkeit in Frage.

Abnehmende Legitimität

Eine Verurteilung Sharifs ist für Musharraf unbedingt nötig, damit seine eigene «Legitimität» nicht noch mehr durch Widersprüche ausgehöhlt wird. Denn der General begründet den Sturz der Regierung nicht mit der - rechtmässigen - Absetzung von seinem Amt als Chef der Streitkräfte durch Sharif, sondern mit der kriminellen Absicht des Premierministers, die Rückkehr Musharrafs nach Pakistan zu verhindern, selbst wenn das Verkehrsflugzeug, in dem sich der General befand, mit seinen 200 Passagieren abgestürzt wäre. Musharraf machte dieses Argument vor allem gegenüber dem Ausland geltend, und es war ihm gelungen, sich damit auch Gehör zu verschaffen. Ein Freispruch Sharifs würde diese Rechtfertigungskonstruktion zum Einsturz bringen.

Die Generäle stehen auch sonst unter wachsendem Druck. Die «New York Times» hatte am Dienstag berichtet, die amerikanische Regierung habe Beweise, dass die Organisation Harakat ul- Mujahedin die Entführung der indischen Verkehrsmaschine im Dezember organisiert habe und dass sie von den pakistanischen Militärs unterstützt werde. (Die Organisation hatte ihren Namen von ul-Ansar zu ul-Mujahedin geändert, nachdem sie von den USA auf die Liste von Terrororganisationen gesetzt worden war.)

Heikle Gratwanderung

Der für die Region zuständige stellvertretende Unterstaatssekretär Inderfurth habe bei seinem Treffen mit Musharraf vor einer Woche vergeblich ein Verbot der Organisation gefordert. Inzwischen gab Präsident Clinton zu Protokoll, es gebe keine Beweise einer Verwicklung der pakistanischen Regierung, aber der Aussenamtssprecher Rubin wiederholte die bekannte Auffassung der USA, wonach «die pakistanische Regierung einer Reihe von Gruppen, einschliesslich der Harakat ul- Mujahedin, allgemeine Unterstützung zukommen» lasse. Den Beweis dafür lieferte am Mittwoch einer der bei der Flugzeugentführung freigepressten Gefangenen, der Harakat-Mitbegründer Maulana Azhar, bei seiner Ankunft in Lahore. Schwerbewaffnete Harakat-Anhänger drangen ohne Behinderung in den Flughafen ein und geleiteten Azhar in einer Kavalkade von Fahrzeugen durch die Strassen der Stadt.

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