Return-Path: Received: from hotmail.com ([209.185.241.121]) by mailin03.sul.t-online.de with smtp id 12Trzt-0VjDsmC; Sat, 11 Mar 2000 20:56:25 +0100 Received: (qmail 4445 invoked by uid 0); 11 Mar 2000 19:56:24 -0000 Message-ID: <20000311195624.4444.qmail@hotmail.com> Received: from 195.50.140.126 by www.hotmail.com with HTTP; Sat, 11 Mar 2000 11:56:23 PST X-Originating-IP: [195.50.140.126] From: "georg warning" To: maria.sprung@uv.ruhr-uni-bochum.de, myriam.schippers@stud.lrz-muenchen.de, ulrich@nevamedia.de, a.morike@amnesty.it, vbanning@xs4all.nl, schlau@nsv.bishkek.su, grigu@hotmail.com, asunderp@amnesty.org Cc: m_johann@hotmail.com, nzz@co.ru, jdonker@worldonline.nl, 100103.13@compuserve.com, briheu@zedat.fu-berlin.de, lutz.rzehak@rz.hu-berlin.de, sota@euronet.nl, StErfen@aol.com, christian.schwarz-schilling@bundestag.de, erika.schuchardt@bundestag.de, ruprecht.polenz@bundestag.de, Wolf.Bauer@bundestag.de, zdwf-@t-online.de, administration@biost.de, doihh@uni-hamburg.de, pm@fornet.net.tr, ute.einsporn@skzl.verwalt-berlin.de, h.hermann@wunsch.com, Prof.Gasiecki@t-online.de, dreger@taz.de, cwik@zedat.fu-berlin.de, poststelle@auswaertiges-amt.de, posteingang@bmi.bund400.de, Ekkemaass@aol.com, BRAHR@bloomberg.net Date: Sat, 11 Mar 2000 11:56:23 PST Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; format=flowed amnesty international, London, AI Index: EUR 62/02/00 Datum: Februar 2000 Kurzfassung USBEKISTAN ISMAIL ADYLOV - Menschenrechtler und gewaltloser, politischer Häftling Am 29. September 1999 wurde der 49-jährige Ismail Adylov, Mitglied der Unabhängigen Menschenrechtsorganisation Usbekistan (NOPCHU) und der demokratischen Oppositionsbewegung Birlik, wegen versuchten Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung, Sabotage und Besitzes von Unterlagen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohen, nach Artikel 159, 161 und 244.1 Usbekisches Strafgesetzbuch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Anklagen bezogen sich sämtlich auf Dokumente, die angeblich während einer Durchsuchung seiner Wohnung gefunden wurden, nach Angaben von Ismail Adylov ihm jedoch untergeschoben wurden. Amnesty International hat zahlreiche Vorwürfe erhalten, wonach die usbekische Polizei Personen, die sie aus dem Verkehr ziehen möchte, belastendes Beweismaterial untergeschoben hat, um so Gründe für ihre Verhaftung und Verurteilung zu schaffen. Laut Berichten besteht das Material aus einem Plan des Taschkenter Stadtgefängnisses und Flugblättern, die der illegalen islamischen Hizb-ut-Tahrir (Partei der Befreiung) zugeschrieben werden. Viele tatsächliche und angebliche Mitglieder dieser Partei haben in den jüngsten Monaten nach wie es scheint unfairen Prozessen lange Freiheitsstrafen erhalten. Im Juni des Jahres, als Ismail Adylov als NOPCHU-Mitglied ein Verfahren gegen Hizb-ut-Tahrir-Mitglieder als Prozessbeobachter verfolgte, soll ihm der vorsitzende Richter damit gedroht haben, ihn wegen Mitgliedschaft in der Hizb-ut-Tahrir anzuklagen. Ismail Adylov gehört einer kleinen Gruppe unabhängiger Menschenrechtler an, die die Verhaftungs- und Prozesswellen nach den Morden an mehreren Beamten Ende 1997 im Ferghana-Tal sowie in den Nachwehen der Bombenexplosion beobachteten, von der die usbekische Hauptstadt Taschkent im Februar 1999 erschüttert wurde. Als Mitglied der Oppositionsbewegung Birlik gehörte er zu den zahlreichen in Opposition stehenden Demokraten, die Anfang der 90er Jahre wegen ihrer Aktivitäten schikaniert wurden. Die Behörden haben sowohl "islamische Terroristen" als auch Angehörige der nicht religiösen Opposition beschuldigt, an den Explosionen vom Februar beteiligt gewesen zu sein, und versucht, NOPCHU-Mitglieder in die Sache hineinzuziehen. Amnesty International ist der Überzeugung, dass der wahre Grund für die Verhaftung von Ismail Adylov in seinen Menschenrechtaktivitäten als Mitglied von NOPCHU sowie in seiner Unterstützung für die demokratische Opposition zu suchen ist. Amnesty International betrachtet Ismail Adylov daher als gewaltlosen, politischen Gefangenen und fordert seine sofortige, bedingungslose Freilassung. Die Organisation macht sich besonders wegen Ismail Adylovs Gesundheit Sorgen: Er leidet an einer chronischen Nierenerkrankung, die ihn für Infektionen äußerst anfällig macht. Diese Infektionen können nur mit Antibiotika behandelt werden, die im usbekischen Gefängniswesen, selten, wenn überhaupt erhältlich sind. Ismail Adylov ist amtlich als Invalide zweiten Grades (von insgesamt drei) registriert. amnesty international, London, AI Index: EUR 62/02/00 Datum: Februar 2000 USBEKISTAN ISMAIL ADYLOV - Menschenrechtler und gewaltloser, politischer Häftling Am 29. September 1999 wurde der 49-jährige Ismail Adylov, Mitglied der Unabhängigen Menschenrechtsorganisation Usbekistan (NOPCHU) und der demokratischen Oppositionsbewegung Birlik, wegen versuchten Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung, Sabotage und Besitzes von Unterlagen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohen, nach Artikel 159, 161 und 244.1 Usbekisches Strafgesetzbuch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Berufung beim Regionalgericht Syrdarya wurde abgewiesen, das erstinstanzliche Urteil am 26. Oktober 1999 bestätigt. Die Beschwerde beim Obersten Gerichtshof ist noch anhängig. Die Anklagen bezogen sich sämtlich auf Dokumente, die angeblich während einer Durchsuchung seiner Wohnung gefunden wurden, nach Angaben von Ismail Adylov ihm jedoch untergeschoben wurden. (Amnesty International hat zahlreiche Vorwürfe erhalten, wonach die usbekische Polizei Personen, die sie aus dem Verkehr ziehen möchte, belastendes Beweismaterial untergeschoben hat, um so Gründe für ihre Verhaftung und Verurteilung zu schaffen.) Laut Berichten besteht das Material aus einem Plan des Taschkenter Stadtgefängnisses und Flugblättern, die der illegalen islamischen Hizb-ut-Tahrir (Partei der Befreiung) zugeschrieben werden. Viele tatsächliche und angebliche Mitglieder dieser Partei haben in den jüngsten Monaten nach wie es scheint unfairen Prozessen lange Freiheitsstrafen erhalten. Im Juni des Jahres, als Ismail Adylov als NOPCHU-Mitglied ein Verfahren gegen Hizb-ut-Tahrir-Mitglieder als Prozessbeobachter verfolgte, soll ihm der vorsitzende Richter damit gedroht haben, ihn wegen Mitgliedschaft in der Hizb-ut-Tahrir anzuklagen. Ismail Adylov gehört einer kleinen Gruppe unabhängiger Menschenrechtler an, die die Verhaftungs- und Prozesswellen nach den Morden an mehreren Beamten Ende 1997 im Ferghana-Tal sowie in den Nachwehen der Bombenexplosion beobachteten, von der die usbekische Hauptstadt Taschkent im Februar 1999 erschüttert wurde. Als Mitglied der Oppositionsbewegung Birlik gehörte er zu den zahlreichen in Opposition stehenden Demokraten, die Anfang der 90er Jahre wegen ihrer Aktivitäten schikaniert wurden. Die Behörden haben sowohl "islamische Terroristen" als auch Angehörige der nicht religiösen Opposition beschuldigt, an den Explosionen vom Februar beteiligt gewesen zu sein, und versucht, NOPCHU-Mitglieder in die Sache hineinzuziehen. Gewaltloser, politischer Gefangener Amnesty International ist der Überzeugung, dass der wahre Grund für die Verhaftung von Ismail Adylov in seinen Menschenrechtaktivitäten als Mitglied von NOPCHU sowie in seiner Unterstützung für die demokratische Opposition zu suchen ist. Amnesty International betrachtet Ismail Adylov daher als gewaltlosen, politischen Gefangenen und fordert seine sofortige, bedingungslose Freilassung. Die Organisation macht sich besonders wegen Ismail Adylovs Gesundheit Sorgen: Er leidet an einer chronischen Nierenerkrankung, die ihn für Infektionen äußerst anfällig macht. Diese Infektionen können nur mit Antibiotika behandelt werden, die im usbekischen Gefängniswesen, selten, wenn überhaupt erhältlich sind (Ismail Adylov ist amtlich als Invalide zweiten Grades (von insgesamt drei) registriert. Fallinformation Ismail Adylov wurde am 20. Januar 1950 geboren. Er und seine Frau, Mamura, haben fünf erwachsene Kinder. Er ist seit 1992 als Verteidiger der Menschenrechte aktiv, zuerst als Mitglied der Menschenrechtsorganisation von Usbekistan (OPCHU), dann, ab 1997, als Mitglied der NOPCHU. 1988 schloss er sich der politischen Oppositionsbewgung Birlik an und 1989 wurde er in den Vorstand von Birlik gewählt. Die "Verhaftung" von Ismail Adylov Laut Berichten erschienen am Abend des 10. Juli 1999 zwei Beamten des Innenministeriums (MVD) in Zivil sowie ein Beamter der örtliche Polizeiwache in der Wohnung von Ismail Adylov in Tashkent. Sie verlangten seinen Ausweis und sagten ihm, dass jemand im vom Büro der Stadtteilverwaltung mit ihm sprechen wolle. Als er mit seiner Frau auf die Straße ging, warteten schon drei Autos. Die Beamten ließen Ismail Adylov in eins der Autos einsteigen und sagten seiner Frau, dass sie ihn zum Innenministerium brächten, sie könne ihn dort am nächsten Tag um 11 Uhr besuchen. Am nächsten Tag weigerten sich die Beamten im Innenministerium jedoch, ihr zu sagen, wo Ismail Adylov festgehalten wurde. Sämtliche Bemühungen der Familie, einheimischer Menschenrechtler sowie der Taschkenter Vertretung der in der USA ansässigen Organisation Human Rights Watch, ihn ausfindig zu machen, blieben erfolglos. Erst 11 Tage später, am 21. Juli 1999 fand der/die von der Familie beauftragte Anwalt/Anwältin heraus, dass er sich in den Isolations-Untersuchungszellen (SIZO) des Taschkenter Stadtgefängnisses befand. Etwa anderthalb Stunden nach der Verhaftung von Ismail Adylov erschienen laut Berichten 30 MVD-Beamte in Zivil in seiner Wohnung, die von Soldaten umstellt wurde. Die Beamten zeigten keinen Durchsuchungsbefehl, und so versuchte seine Frau Mamura, eine Durchsuchung in der Abwesenheit ihres Mannes zu unterbinden. Durch Drohungen wurde sie aber dazu genötigt, die Beamten hereinzulassen. Laut Berichten nahmen die Beamten Unterlagen über die Tätigkeit von Ismail Adylov als Mitglied der NOPCHU mit. Sie behaupteten darüber hinaus, Flugbläter in Zusammenhang mit der illegalen islamischen Organisation Hizb-ut-Tahrir gefunden zu haben, es heißt jedoch, dass die Beamten diese selbst während der Durchsuchung unterschoben. Amnesty Internationals Bedenken zum Zeitpunkt der Festnahme/Untersuchungshaft Die Organisation war besonders um Ismail Adylovs Gesundheit besorgt, da er an einer chronischen Nierenerkrankung leidet, die ihn für Infektionen äußerst anfällig macht, die eine Behandlung mit Antibiotika erfordern. Gerade zwei Wochen zuvor war Akhmadkhon Turakhanov, ein anderes Mitglied von NOPCHU und ebenfalls Dauerinvalide, in Haft gestorben, und Mikhail Ardzinov, Vorsitzender der NOPCHU, wurde am 25. Juni von Beamten der Abteilung für Inneres der Stadt Taschkent (GUVD) zusammengeschlagen. Dies ließ befürchten, dass Ismail Adylov Gefahr lief, medizinisch unzureichend versorgt und misshandelt zu werden. Amnesty International war weiterhin besorgt, dass der wahre Grund für die Verhaftung von Ismail Adylov in seinen Aktivitäten als Mitglied von NOPCHU zu suchen sein könnte. Diese Organisation hat wiederholt versucht, sich amtlich registrieren zu lassen - zuletzt im April 1999, jedoch ohne Erfolg. Als er jüngst einen Prozess gegen Mitglieder der illegalen islamischen Organisation Hizb-ut-Tahrir im Auftrag von NOPCHU beobachtete, wurde er bedroht, selbst der Mitgliedschaft in der Hizb-ut-Tahrir angeklagt zu werden. Amnesty International war der Auffassung, dass die Verhaftung von Ismail Adylov auch mit seiner Unterstützung für die demokratische Oppositionsbewegung Birlik (Einheit) zusammenhängen könnte. Anfang der 90er war er in Zusammenhang mit seinen friedlichen oppositionellen Aktivitäten ständig schikaniert worden, 1994 wurde er in Zusammenhang mit einer im Ausland hergestellten und in Usbekistan vertriebenen Oppositionszeitung kurzzeitig inhaftiert. Vor der Gerichtsverhandlung Die Ermittlungen im Fall Ismail Adylov sollen um den 7. September, rund drei Wochen vor dem Prozess, abgeschlossen worden sein. Laut nichtamtlichen Quellen trat die folgende Verzögerung bei der Eröffnung der Verhandlung beim Versuch auf, ein passendes Gericht für ihn zu finden. Die Verhandlung sollte ursprünglich in dem Gericht stattfinden, das seinem Wohnsitz am nächsten lag, also im Bezirksgericht Shaykhantokhur. Dann wurde der Fall jedoch dem Stadtgericht Taschkent übergeben, dem Obersten Gerichtshof, dem Provinzgericht Syrdarya und dann dem Bezirksgericht Syrdarya, vor dem in letzter Zeit schon mehrere Verfahren gegen angebliche Mitglieder der Hizb-ut-Tahrir stattgefunden haben. Der Prozess Der Prozess gegen Ismail Adylov begann am 28. September 1999 vor dem Bezirksgericht Syrdarya (Syrdarya liegt etwa 60 km südlich von Taschkent. Vorgeworfen wurde ihm die "Untegrabung der verfassungsmäßigen Ordnung im Interesse einer organisierten Gruppe" (Artikel 159, Abs. 3 Usb. StGB), womit öffentliche Aufrufe zu einer verfassungswidrigen Änderung der existierenden Staatstruktur, zur Machtergreifung oder zur Absetzung von legal gewählten oder ernannten Behördenvertretern oder zu einer verfassungswidrigen Änderung der territorialen Unversehrtheit des Landes gemeint sind. Gleiches gilt auch für die Verbreitung von Publikationen in diesem Sinn. Weitere Vorwürfe lauteten auf: "Aktionen, die den Tod oder Schäden an Personen oder Eigentum bezwecken, mit der Absicht, das Funktionieren der Behörden, der Gesellschaft als Ganzes oder der Wirtschaft zu unterbrechen" (Artikel 161 "Diversion" [Sabotage]); und "Besitz von Material, das die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht" (Artikel 244, Abs. 1, der nach der Verabschiedung des Gesetzes über Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen im Mai 1998 im Strafgesetzbuch eingeführt wurde. Dieser Absatz betrifft die Herstellung oder den Besitz von Materialien mit dem Ziel ihrer Verbreitung, die religiösen Extremismus, Separatismus und Fundamentalismus befürworten oder Aufrufe zur Gewalt enthalten, oder Panik unter der Bevölkerung erzeugen sollen. Voraussetzung für die Anwendung des Absatzes ist, dass zuvor ein Verwaltungsverfahren gegen solche Aktivitäten eingeleitet wurde.) Laut Berichten sollte der Prozess um 9 Uhr beginnen. Er war amtlich als öffentliches Verfahren bezeichnet worden, so dass seine Frau und sein Sohn, zwei Mitarbeiter von NOPCHU und ein Vertreter der US-Botschaft sowie örtliche freie Mitarbeiter von BBC, RFE und AFP nach Syrdarya kamen, um an der Verhandlung teilzunehmen. Es folgte eine lange Verzögerung, vordergründig, weil Ismail Adylov noch nicht eingetroffen war. Er war wenige Tage zuvor vom Stadtgefängnis in Taschkent in die Isolations-Untersuchungshaft-Zellen des Gefängnisses von Khavast verlegt worden, das mindestens 60 km südlich vo Syrdarya und somit über 120 km von seinem früheren Haftort in Taschkent entfernt liegt. Als der Prozess schließlich am Nachmittag um 17.30 Uhr begann, wurden nur die Familie, Zeugen und der Anwalt in den Gerichtssaal eingelassen. Den NOPCHU-Aktivisten und dem Vertreter der US-Botschaft wurde der Einlass verweigert. Die Journalisten waren schon wieder weg, weil sie annahmen, dass der Prozess an diesem Tag nicht mehr beginnen würde. Als Ismail Adylov ins Gericht geführt wurde, konnte er sich anscheinend kurz mit seiner Familie und Freunden austauschen. Wie in Usbekistan üblich, hatte ihn seine Familie seit seiner Verhaftung 11 Wochen zuvor nicht mehr gesehen; sein Anwalt hatte ihn seit dem 21. Juli dreimal besucht. Ismail Adylov teilte mit, dass die Haftbedingungen sowohl in Taschkent als auch in Khavast extrem schlecht seien, mit überfüllten Zellen, miserablen sanitären Einrichtungen, schlechtem Essen und kalten Temperaturen. Er bat um warme Kleidung und äußerte die Befürchtung, dass er im Fall einer Infektion - angesichts seines chronischen Nierenleides - keinen Zugang zu notwendigen Antibiotika habe. Er war jedoch in einigermaßen guter Verfassung und sagte, dass er nicht misshandelt worden sei. Berichten zufolge wurden drei Zeugen der Anklage vernommen, darunter auch ein Bediensteter des Stadtteilrats, der nach der Durchsuchung der Wohnung von Ismail Adylov von der Polizei vorgeladen worden war, um die "Entdeckung" der belastenden Flugblätter zu bezeugen. Nach Angaben des Anwalts von Ismail Adylov stellte der vorsitzende Richter dem Zeugen Suggestivfragen und wies ihn an, so auszusagen, wie es das Gericht benötige. Der Anwalt legte darauf eine Reihe erfolgloser Proteste ein und drohte schließlich damit, die Verhandlung zu unterbrechen, falls der Richter damit nicht aufhöre. Dieser ging schließlich darauf ein. Durch die Ausssage des Beamten ließ sich weder belegen, dass die Flugblätter im Zimmer von Ismail Adylov gefunden wurden, noch dass sie ihm gehörten. Während des Verfahrens soll der Staatsanwalt Ismail Adylov als islamischen Fundamentalisten bezeichnet haben. Die Verhandlung endete an diesem Tag um 20 Uhr. Die Sitzung vom 29. September, dem zweiten Verhandlungstag, sollte eigentlich um 10 Uhr morgens beginnen, fing jedoch erst um 11 Uhr an. Wie am Vortag wurden nur Familienangehörige, Zeugen und der Anwalt in den Gerichtssaal eingelassen. Zwei NOPCHU-Vertreter sowie ein freier Mitarbeiter von Radio Liberty versuchten ebenfalls einzutreten, wurden aber abgewiesen. Mikhail Ardzinov, der Präsident von NOPCHU, durfte schließlich der Verlesung des Urteils am Ende des Tages beiwohnen. Laut Berichten beruhte das ganze Verfahren auf dem Inhalt der Flugblätter, die sich angeblich im Besitz von Ismail Adylov befanden, sowie auf dem Gefängnisplan, der sich ebenfalls in seinem Besitz befunden haben soll. Der Vorwurf der Sabotage (nach Artikel 161) bezog sich auf den Plan des Taschkenter Gefängnisses. Ismail Adylov bestreitet, dass ihm irgendeins der Dokumente gehöre oder er die Ziele von Hizb-ut-Tahrir unterstütze. (Das langfristige Ziel dieser Organisation besteht, soweit Amnesty International anhand von Dokumenten der Hizb-ut-Tahrir erkennen konnte, in der Errichtung einer islamischen Rechtsordnung in Usbekistan und anderen muslimischen Staaten durch gewaltfreie Methoden.) Ismail Adylovs Fall hing laut Berichten mit keinem anderen der Hizb-ut-Tahrir-Fälle zusammen. Gegen 16 Uhr wurde Ismail Adylov nach Artikel 159, Abs. 3, Artikel 161 und Artikel 244, Abs. 1 des Usb. StGB (jeweils fünf Jahre für jeden Einzelvorwurf) zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Berufung Seine Berufung ans Regionalgericht Syrdarya wurde am 26. Oktober 1999 verworfen. Vor dem Obersten Gerichtshof ist noch ein Rechtsmittel anhängig. Im Dezember 1999 wurde Ismail Adylov zu einem Arbeitsbesserungslager in Tschirtschik (40 km von Taschkent entfernt) verlegt. Rundumschlag der Regierung nach den Explosionen vom Februar 1999 Die Regierung hat eine Serie von Bombenexplosionen in Taschkent vom Februar 1999 dazu benutzt, zu einem Schlag gegen Einzelne und Gruppen auszuholen, die sie als Bedrohung für ihre Stabilität und Autorität empfindet. Hunderte angeblicher Verschwörer wurden verhaftet, darunter auch echte und angebliche Mitglieder unabhängiger islamischer Gemeinden, der Hizb-ut-Tahrir, sowie Mitglieder verbotener Oppositionsparteien und -bewegungen sowie deren Verwandte. Die Behörden machen gewalttätige, im Ausland ausgebildete islamische Gruppen für die Bombenanschläge verantwortlich, die angeblich in Abstimmung mit der säkularen, demokratischen Opposition im Exil handeln. Harte Strafen, darunter auch Todesurteile, wurden in Verfahren verhängt, die ernsthaft zu Bedenken Anlass geben, und in denen die Angeklagten glaubwürdig vorgetragen haben, gefoltert worden zu sein. Verfolgung anderer NOPCHU-Mitglieder Am 13. Juli 1999 wurde NOPCHU-Mitglied Makhbuba Kasymova wegen "Verheimlichung einer Straftat" und "Veruntreuung von Geldern" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr drei Stunden dauernder Prozess wurde von einem Beobachter von Human Rights als "Farce" bezeichnet. Makhbuba Kasymova war über diesen Prozess nicht im voraus informiert worden. Er fand in Abwesenheit von Zeugen der Verteidigung und ohne einen Anwalt freier Wahl statt. Die "Straftat", die sie angeblich verheimlicht haben soll, war jedoch nicht nachgewiesen worden, da der angebliche Täter bis zum Zeitpunkt des Urteils weder vor Gericht gestellt, geschweige denn verurteilt wurde. Am 12. Mai 1999 hatte eine Gruppe von Beamten der Bezirksabteilung Yunusobad der Städtischen Polizei von Taschkent die Wohnung von Makhbuba Kasymova betreten und durchsucht. Zu diesem Zeitpunkt war sie nicht anwesend. Ravshan Khamidov, der sich in der Wohnung aufhielt, wurde festgenommen, nachdem man angeblich eine Handgranate und eine kleine Menge Drogen gefunden hatte. Bis zur Abfassung dieses Berichts war er noch nicht vor Gericht gestellt worden. Am 19. Mai wurde Makhbuba Kasymova unter Eskorte direkt aus dem Büro des GUVD-Ermittlers, wo sie verhört wurde, zur Versammlungshalle ihres Stadtteilrats (Mahalla) gebracht, wo etwa 200 Menschen zusammengekommen waren, um sie öffentlich zu beschuldigen. Sie und andere Mitglieder von NOPCHU wurden dabei anscheinend als Unterstützer des Terrorismus dargestellt. Kurz danach wurde gegen sie förmliche Anklage wegen Verheimlichung einer Straftat erhoben, zu der sich Anfang Juni der weitere Vorwurf finanzieller Veruntreuung gesellte. Sie blieb bis 13. Juli auf freiem Fuß, und wurde am selben Tag - direkt nach der Verhandlung - ins Stadtgefängnis von Taschkent abgeführt. (Weitere Informationen: Uzbekistan: Makhbuba Kasymova, Prisoner of Conscience EUR 62/22/99) Am 17. August 1999 verwarf das Stadtgericht Taschkent nach einer 14-minütigen Verhandlung in Abwesenheit von Makhbuba Kasymova die Berufung gegen das Urteil. Ihr Anwalt äußerte die Absicht, dagegen beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen, sowohl er als auch ihre Familie konnten sie im Stadtgefängnis Taschkent besuchen. Makhbuba Kasymova hat laut Berichten ein Herzleiden. Amnesty International betrachtet Makhbuba Kasymova als gewaltlose, politische Gefangene und fordert ihre sofortige, bedingungslose Freilassung. Um den 19. Juni 1999 starb der 51-jährige Akhmadkhon Turakhanov, ein Mitglied von NOPCHU, im Sanitätstrakt des Stadtgefängnisses von Taschkent. Die Todesursache könnte Diabetes gewesen sein, an der er seit vielen Jahren litt, oder Tuberkulose, die er sich im Gefängnis zugezogen haben soll. Er befand sich seit dem 29. Dezember 1998 in Haft. Am 4. März war 1999 Akhmadkhon Turakhanov wegen "Rowdytums auf einer Massenversammlung" und "versuchten Umsturzes des Staates" zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem Urteil zufolge bestand Turakhanovs Schuld darin, am 5. Dezember 1998 eine Versammlung von 75 Personen in einer Schulhalle gestört und die Lokalbehörden laut für ihr Versagen bei der Versorgung mit Gas und Wasser kritisiert zu haben. Laut im Urteil zitierten Zeugenaussagen soll er in lokalen Moscheen öffentlich sein Missfallen über die herrschende Regierung geäußert, die Schaffung eines islamischen Staats gefordert und "Wahhabismus" propagiert haben. (Wahhabismus ist eine heute in Saudi-Arabien herrschende Interpretation des Islams, die in Usbekistan als Schimpfwort für alle unabhängigen Muslims benutzt wird, die sich nicht vom Staat gängeln lassen wollen, und die in den Medien mit fundamentalistischem Terrorismus gleichgesetzt wird. GW) Das Urteil hält fest, dass zwei Zeugen, die zuvor ausgesagt hatten, dass Akhmadkhon Turakhanov die Schaffung eines islamischen Staates "notfalls mittels Dschihad (einen Heiligen Krieg)" gefordert habe, ihre Aussage vor Gericht zurückzogen. Im Urteil steht, dass Akhmadkhon Turakhanov zwar eingeräumt habe, auf der Versammlung im Dezember, auf der nach seinen Angaben rund 30 Personen versammelt waren, laut und kritisch gesprochen zu haben, er bestritt jedoch, jemals zum Umsturz des Staates aufgefordert oder den Wahhabismus unterstützt zu haben. Amnesty International betrachtete Akhmadkhon Turakhanov daher als möglichen gewaltlosen, politischen Gefangenen. (Weitere Informationen siehe Urgent Actions EUR 62/04/99 und 62/11/99 vom 8. März und 25. Juni 1999.) Am 25. Juni 1999 wurde der NOPCHU-Vorsitzende und ehemalige gewaltlose, politische Gefangene Mikhail Ardzinov während einer Durchsuchung seiner Wohnung durch Beamte der Inneren Abteilung der Stadt Taschkent (GUVD) und seines anschließenden Verhörs beim GUVD schwer verletzt. Seine Verletzungen, die in einem Attest verzeichnet sind, das der Amtsarzt der US-Botschaft in Taschkent am folgenden Tag ausstellte, umfassten zwei gebrochene Rippen, Gehirnerschütterung und Nierenprellungen, sowie Schnittwunden und blaue Flecken. Sein Computer und andere Ausrüstungsgegenstände, sein Menschenrechtsarchiv und seine persönlichen Unterlagen wurden während der Hausdurchsuchung mitgenommen. Bis zur Abfassung dieses Berichts hatte Mikhail Ardzinov sie noch immer nicht zurück erhalten. Versuche, eine Entschädigung zu erhalten, stießen bei den verantwortlichen Stellen auf keine konkrete Antwort. Unterdessen ist nicht mehr die Rede von angeblichem "Rowdytum", das den Vorwand für die Leidensgeschichte von Mikhail Ardzinov lieferte. (Weitere Informationen siehe Urgent Action EUR 62/12/99 28. Juni 1999.) AdÜ: Verbindlich ist das englische Original. Übersetzung und ViSdP: Konstanz, den 10.3.2000 Georg Warning, ai 2337, PF 5329, D-78432 Konstanz, e-mail: 320035641878-0001@t-online.de ______________________________________________________ Get Your Private, Free Email at http://www.hotmail.com