Return-Path: Received: from hotmail.com ([209.185.241.25]) by mailin02.sul.t-online.de with smtp id 12Try1-2JEHPkC; Sat, 11 Mar 2000 20:54:29 +0100 Received: (qmail 51613 invoked by uid 0); 11 Mar 2000 19:54:28 -0000 Message-ID: <20000311195428.51612.qmail@hotmail.com> Received: from 195.50.140.126 by www.hotmail.com with HTTP; Sat, 11 Mar 2000 11:54:27 PST X-Originating-IP: [195.50.140.126] From: "georg warning" To: maria.sprung@uv.ruhr-uni-bochum.de, myriam.schippers@stud.lrz-muenchen.de, ulrich@nevamedia.de, a.morike@amnesty.it, vbanning@xs4all.nl, schlau@nsv.bishkek.su, grigu@hotmail.com, asunderp@amnesty.org Cc: m_johann@hotmail.com, nzz@co.ru, jdonker@worldonline.nl, 100103.13@compuserve.com, briheu@zedat.fu-berlin.de, lutz.rzehak@rz.hu-berlin.de, sota@euronet.nl, StErfen@aol.com, christian.schwarz-schilling@bundestag.de, erika.schuchardt@bundestag.de, ruprecht.polenz@bundestag.de, Wolf.Bauer@bundestag.de, zdwf-@t-online.de, administration@biost.de, doihh@uni-hamburg.de, pm@fornet.net.tr, ute.einsporn@skzl.verwalt-berlin.de, h.hermann@wunsch.com, Prof.Gasiecki@t-online.de, dreger@taz.de, cwik@zedat.fu-berlin.de, poststelle@auswaertiges-amt.de, posteingang@bmi.bund400.de, Ekkemaass@aol.com, BRAHR@bloomberg.net Date: Sat, 11 Mar 2000 11:54:27 PST Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; format=flowed amnesty international, London, AI Index: EUR 62/04/00 Datum: Februar 2000 Kurzfassung USBEKISTAN Makhbuba Kasymova - Menschenrechtlerin und gewaltlose, politische Gefangene Am 12. Mai 1999 betrat eine Gruppe von Polizisten in Zivil aus dem Bezirk Yunusobad der städtischen Polizei von Taschkent die Wohnung der Menschenrechtlerin Makhbuba Kasymova und durchsuchte sie. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Kasymova nicht zu Hause. Die Beamten vernahmen ihren Ehemann, zwei ihrer Töchter sowie Ravshan Khamidov, der sich in der Wohnung aufhielt. Letzterer wurde festgenommen, nachdem in der Wohnung angeblich eine Handgranate und eine kleine Menge Drogen "gefunden" worden waren. Entgegen der gesetzlichen Vorschriften wurde kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt und die Beamten stellten sich auch nicht vor. Acht Monate später, nach einem grob unfairen Prozess, verbüßt Makhbuba Kasymova eine fünfjährige Haftstrafe wegen "Verheimlichung bzw. Nichtanzeige einer Straftat", während Ravshan Khamidov in Zusammenhang mit der Straftat, die Makhbuba Kasymova angeblich verheimlicht haben soll, noch nicht mal vor Gericht gestellt, geschweige denn verurteilt wurde. Die 50-jährige Makhbuba Kasymova (geb. 13. April 1949, GW), Mutter von sechs Kindern und ehemalige Lehrerin, gehört einer kleinen Gruppe von Menschenrechtlern an, die die Verhaftungs- und Prozesswellen nach den Morden an mehreren Beamten Ende 1997 im Ferghana-Tal sowie in den Nachwehen der Bombenexplosionen beobachteten, von der die usbekische Hauptstadt Taschkent im Februar 1999 erschüttert wurde. Die Organisation, der sie angehört, heißt Unabhängige Menschenrechtsorganisation Usbekistan (NOPCHU). Sie wurde amtlich nicht registriert. Makhbuba Kasymova ist auch Mitglied der Oppositionsbewegung Birlik. Sie gehörte zu den zahlreichen in Opposition zum Regime stehenden DemokratInnen, die Anfang der 90er in Zusammenhang mit ihren Aktivitäten schikaniert wurden. Die Behörden haben sowohl "islamische Terroristen" als auch Angehörige der nicht religiösen Opposition beschuldigt, an den Explosionen vom Februar beteiligt gewesen zu sein, und versucht, NOPCHU-Mitglieder in die Sache hineinzuziehen. Amnesty International ist der Überzeugung, dass Makhbuba Kasymova eine gewaltlose, politische Gefangene ist und dass der wahre Grund für ihre Verurteilung in ihren friedlichen Menschenrechtaktivitäten als Mitglied der nicht registrierten NOPCHU sowie in ihren Kontakten zur demokratischen Opposition zu suchen ist. Amnesty International fordert daher ihre sofortige, bedingungslose Freilassung. amnesty international, London, AI Index: EUR 62/04/00 Datum: Februar 2000 USBEKISTAN Makhbuba Kasymova - Menschenrechtlerin und gewaltlose, politische Gefangene Am 12. Mai 1999 betrat eine Gruppe von Polizisten in Zivil aus dem Bezirk Yunusobad der städtischen Polizei von Taschkent die Wohnung der Menschenrechtlerin Makhbuba Kasymova und durchsuchte sie. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Kasymova nicht zu Hause. Die Beamten vernahmen ihren Ehemann, zwei ihrer Töchter sowie Ravshan Khamidov, der sich in der Wohnung aufhielt. Letzterer wurde festgenommen, nachdem in der Wohnung angeblich eine Handgranate und eine kleine Menge Drogen "gefunden" worden waren. Entgegen der gesetzlichen Vorschriften wurde kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt und die Beamten stellten sich auch nicht vor. Acht Monate später, nach einem grob unfairen Prozess, verbüßt Makhbuba Kasymova eine fünfjährige Haftstrafe wegen "Verheimlichung bzw. Nichtanzeige einer Straftat", während Ravshan Khamidov in Zusammenhang mit der Straftat, die Makhbuba Kasymova angeblich verheimlicht haben soll, noch nicht mal vor Gericht gestellt, geschweige denn verurteilt wurde. Die 50-jährige Makhbuba Kasymova (geb. 13. April 1949, GW), Mutter von sechs Kindern und ehemalige Lehrerin, gehört einer kleinen Gruppe von Menschenrechtlern an, die die Verhaftungs- und Prozesswellen nach den Morden an mehreren Beamten Ende 1997 im Ferghana-Tal sowie in den Nachwehen der Bombenexplosionen beobachteten, von der die usbekische Hauptstadt Taschkent im Februar 1999 erschüttert wurde. Die Organisation, der sie angehört, heißt Unabhängige Menschenrechtsorganisation Usbekistan (NOPCHU). Sie wurde amtlich nicht registriert. Makhbuba Kasymova ist auch Mitglied der Oppositionsbewegung Birlik. Sie gehörte zu den zahlreichen in Opposition zum Regime stehenden DemokratInnen, die Anfang der 90er in Zusammenhang mit ihren Aktivitäten schikaniert wurden. Die Behörden haben sowohl "islamische Terroristen" als auch Angehörige der nicht religiösen Opposition beschuldigt, an den Explosionen vom Februar beteiligt gewesen zu sein, und versucht, NOPCHU-Mitglieder in die Sache hineinzuziehen. Amnesty International ist der Überzeugung, dass Makhbuba Kasymova eine gewaltlose, politische Gefangene ist und dass der wahre Grund für ihre Verurteilung in ihren friedlichen Menschenrechtaktivitäten als Mitglied der nicht registrierten NOPCHU sowie in ihren Kontakten zur demokratischen Opposition zu suchen ist. Amnesty International fordert daher ihre sofortige, bedingungslose Freilassung. Fallinformationen Makhbuba Kasymova wurde am 13. April 1949 in der Provinz Fergana in Usbekistan geboren. Sie wohnt in Taschkent. Sie ist verheiratet und hat sechs Kinder - fünf Mädchen und einen Jungen. Eins der Mädchen ist noch minderjährig (12 Jahre alt). Bis ca. 1989 arbeitete Makhbuba Kasymova als Lehrerin. Dann wurde sie in der demokratischen Oppositionsbewegung aktiv und engagierte sich als Menschenrechtsbeobachterin. Sie gehörte zu den zahlreichen oppositionellen Demokraten, der Anfang der 90er Jahre schikaniert wegen ihrer Aktivitäten wurden. So berichten amtliche usbekische Quellen, dass sie früher, 1990, wegen angeblichen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Gegen Mittag des 12. Mai 1999 führten fünf Polizisten in Zivil eine Razzia in der Wohnung von Makhbuba Kasymova durch. Ravshan Khamidov aus Kokand, ebenfalls Mitglied der NOPCHU, war gerade in der Wohnung. Während der Durchsuchung stellten ihn die Polizisten mit dem Gesicht zur Wand. Einer steckte seine Hand in die Tasche von Ravshan Khamidov und zog eine kleine Menge Opium hervor. Derweil griff ein anderer Beamter in eine Tasche mit Kleidungsstücken, die Ravshan Khamidov gehörten, und holte eine Handgranate heraus. Als Ravshan Khamidov protestierte und seine Unschuld beteuerte, schlugen ihm die Beamten laut Berichten ins Gesicht. Amnesty International hat schon oft Vorwürfe erhalten, dass die usbekische Polizei kleine Mengen von Drogen und/oder Munition unterschiebt, um so einen Grund für die Verhaftung und spätere Verurteilung von Personen zu schaffen, die zeitweilig aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Ravshan Khamidov wurde abgeführt, drei Tage später - um den 15. Mai - wurde ein förmliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Man teilte Makhbuba Kassymova mit, dass er des "illegalen Besitzes von Waffen" und "illegalen Besitzes von Drogen" beschuldigt werde. In den Tagen nach der Durchsuchung ihrer Wohnung wurde Makhbuba Kasymova wiederholt von der Inneren Abteilung (Polizeibehörde) der Stadt Taschkent vernommen. Diese Verhöre dauerten in mehreren Fällen viele Stunden an, ohne jede Pause, und endeten erst spät in der Nacht. Am 17. Mai beispielsweise wurde sie 10 Stunden lang verhört, von 14 Uhr bis 24 Uhr. Am 19. Mai wurde Makhbuba Kasymova direkt vom Büro des Ermittlers der Inneren Abteilung (GUWD) abgeholt und unter Bewachung zur Versammlungshalle ihres Ortsteils (Mahalla) gebracht. Die Behörden hatten dort etwa 200 Menschen versammelt, damit sie Frau Kasymova öffentlich denunzierten. Laut Berichten waren auch Verwandte einiger Opfer der Bombenanschläge vom 16. Februar 99 anwesend, denen Makhbuba Kasymova als "eine von der Sorte Menschen" vorgestellt wurde, "die eure Söhne umgebracht haben." Ausschnitte aus dieser Versammlung wurden später im landesweiten Fernsehen ausgestrahlt, im Nachrichtenprogramm Achborot. Darin wurden Makhbuba Kasymova und NOPCHU als Unterstützer des Terrorismus präsentiert. (Anmerkung, GW: die Schamlosigkeit der usbekischen Behörden geht so weit, dass die usbekische Botschaft in Bonn einen solchen Propagandafilm, in dem unter Folter zur Falschaussage gezwungene Menschen sich selbst belasten, sogar an Amnesty International schickte...) In der Verhörphase von Makhbuba Kasymova wurde auch der NOPCHU-Vorsitzende Mikhail Ardzinov zur Vernehmung vorgeladen. Kurz nach dem "Schauprozess" wurde gegen Makhbuba Kasymova Anklage wegen "Verheimlichung einer Straftat" erhoben. (Sie hatte den Behörden ja nicht gemeldet, dass Herr Khamidov Munition und Drogen "besaß"). Sie blieb noch auf freiem Fuß. Anfang Juni, als die Ermittlungen noch andauerten, wurde ein zusätzlicher Vorwurf erhoben. Makhbuba Kasymova wurde unterstellt, Geld unterschlagen zu haben. Aus den Gerichtsunterlagen geht nicht klar hervor, ob sich dies auf einen privaten Kredit zwischen Makhbuba Kasymova und einer Nachbarin bezieht oder auf einen bestimmten Geldbetrag, den die selbe Nachbarin für die Anwaltskosten eines inhaftierten Verwandten übergeben hatte. Am 13. Juli wurde Makhbuba Kasymova zum Bezirksgericht Junusabad gebeten. Sie ging davon aus, dass man ihr Einsicht in ihre Unterlagen gewähren wollte, wie dies vor der Eröffnung des Verfahrens erforderlich ist. Da sie keinen Hinweis darauf hatte, dass der Prozess unmittelbar bevorstand, hatte sie auch noch keinen Anwalt beauftragt. Erst in der letzten Minute entschloss sie sich noch, den Vertreter von Human Rights Watch in Usbekistan mitzunehmen. Was folgte, war nach den Worten dieses Vertreters nur noch als Farce zu beschreiben, mit der unabhängige Menschenrechtler zum Schweigen gebracht werden sollen. Das Verfahren gegen Makhbuba Kasymova wurde ohne vorherige Mitteilung eröffnet, Zeugen der Verteidigung waren nicht geladen, der Verteidiger wurde vom Gericht bestellt. Drei Stunden später endete das Verfahren mit einer fünfjährigen Gefängnisstrafe wegen "Verheimlichung einer Straftat" und "Veruntreuung von Geldern" (vier Jahre nach Artikel 241 und drei Jahre nach Artikel 168 des usbekischen Strafgesetzbuchs). Makhbuba Kasymova wurde aus dem Gerichtssaal direkt ins Gefängnis der Stadt Taschkent abgeführt. Am 17. August verhandelte das Stadtgericht Taschkent über die Berufung von Frau Makhbuba Kasymova gegen das Urteil. Als Begründung hatte ihr Anwalt angegeben, dass keinerlei Beweise vorlägen, dass überhaupt eine Straftat begangen worden sei. Makhbuba Kasymova war bei der Verhandlung nicht anwesend. Nach einer 14-minütigen Sitzung wurde die Berufung verworfen. Derzeit bereitet der Anwalt von Makhbuba Kasymova eine Berufung beim Obersten Gerichtshof vor. Sowohl er wie Verwandte von Frau Kasymova konnten sie im Gefängnis besuchen. Sie ist gegenwärtig in einem Besserungsarbeitslager für Frauen in Taschkent inhaftiert. Sie soll an Herzbeschwerden leiden. Der Fall von Ravshan Kahmidov Obwohl Makhbuba Kasymova schuldig gesprochen wurde, in Zusammenhang mit Ravshan Khamidov eine Straftat verheimlicht zu haben, wurde sein Fall erst zwei Monate nach ihrer Verurteilung gehört. Laut Menschenrechtsquellen in Usbekistan wurde Ravshan Khamidov Ende Juni 1999 in Haft geschlagen, um ihn zu einer Zeugenaussage gegen Makhbuba Kasymova und gegen Mikhail Ardzinov (s.u.) zu zwingen. Es wird auch der Vorwurf erhoben, dass die Beamten den Neffen von Ravshan Khamidov zu etwa derselben Zeit geschlagen haben, um von ihm die Aussage zu erpressen, dass sein Onkel versucht habe, in der Region Kokand Männer anzuwerben, um in Afghanistan und Tschetschenien zu kämpfen. Am 2. Oktober 1999 wurde Ravshan Khamidov vom Bezirksgericht Yangiyul zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Gegenwärtig liegen wenig Einzelheiten darüber vor, anscheinend wurde er nach sechs Artikeln des Strafgesetzbuchs verurteilt, darunter auch wegen versuchten Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung, der Organisierung einer kriminellen Vereinigung und von Massenunruhen, sowie der Organisierung einer verbotenen öffentlichen Vereinigung (Artikel 159, 242, 244 und 216 des Strafgesetzbuchs). Derzeit verbüßt er seine Strafe in einem Besserungsarbeitslager bei Zaravshan. Amnesty International bemüht sich um weitere Informationen in seinem Fall. Rundumschlag der Regierung nach den Explosionen vom Februar 1999 Die Regierung hat eine Serie von Bombenexplosionen in Taschkent vom Februar 1999 dazu benutzt, zu einem Schlag gegen Einzelne und Gruppen auszuholen, die sie als Bedrohung für ihre Stabilität und Autorität empfindet. Hunderte angeblicher Verschwörer wurden verhaftet, darunter auch echte und angebliche Mitglieder unabhängiger islamischer Gemeinden, der Hizb-ut-Tahrir, sowie Mitglieder verbotener Oppositionsparteien und -bewegungen sowie deren Verwandte. Die Behörden machen gewalttätige, im Ausland ausgebildete islamische Gruppen für die Bombenanschläge verantwortlich, die angeblich in Abstimmung mit der säkularen, demokratischen Opposition im Exil handeln. Harte Strafen, darunter auch Todesurteile, wurden in Verfahren verhängt, die ernsthaft zu Bedenken Anlass geben, und in denen die Angeklagten glaubwürdig vorgetragen haben, gefoltert worden zu sein. (vgl. Concerns in Europe January – June 1999, AI Index EUR 01/02/99, August 1999) Verfolgung anderer NOPCHU-.Mitglieder Um den 19. Jni 1999 verstarb der 51jährige Akhmadkhon Turakhanov im medizinischen Trakt des Taschkenter Gefängnisses. Die Todesursache könnte Diabetes gewesen sein, woran er seit vielen Jahren leidet, oder Tuberkulose, die er sich vermutlich im Gefängnis zugezogen hat. Er war seit dem 29. Dezember 1998 im Gefängnis. (vgl. Urgent Actions EUR 62/04/99 und 62/11/99 vom 8. März und 25. Juni 1999.) Am 4. März war 1999 Akhmadkhon Turakhanov wegen "Rowdytums auf einer Massenversammlung" und "versuchten Umsturzes des Staates" zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem Urteil zufolge bestand Turakhanovs Schuld darin, am 5. Dezember 1998 eine Versammlung von 75 Personen in einer Schulhalle gestört und die Lokalbehörden laut für ihr Versagen bei der Versorgung mit Gas und Wasser kritisiert zu haben. Laut im Urteil zitierten Zeugenaussagen soll er in lokalen Moscheen öffentlich sein Missfallen über die herrschende Regierung geäußert, die Schaffung eines islamischen Staats gefordert und "Wahhabismus" propagiert haben. (Wahhabismus ist eine heute in Saudi-Arabien herrschende Interpretation des Islams, die in Usbekistan als Schimpfwort für alle unabhängigen Muslims benutzt wird, die sich nicht vom Staat gängeln lassen wollen, und die in den Medien mit fundamentalistischem Terrorismus gleichgesetzt wird. GW) Das Urteil hält fest, dass zwei Zeugen, die zuvor ausgesagt hatten, dass Akhmadkhon Turakhanov die Schaffung eines islamischen Staates "notfalls mittels Dschihad (einen Heiligen Krieg)" gefordert habe, ihre Aussage vor Gericht zurückzogen. Im Urteil steht, dass Akhmadkhon Turakhanov zwar eingeräumt habe, auf der Versammlung im Dezember, auf der nach seinen Angaben rund 30 Personen versammelt waren, laut und kritisch gesprochen zu haben, er bestritt jedoch, jemals zum Umsturz des Staates aufgefordert oder den Wahhabismus unterstützt zu haben. Amnesty International betrachtete Akhmadkhon Turakhanov daher als möglichen gewaltlosen, politischen Gefangenen. Am 25. Juni 1999 wurde der NOPCHU-Vorsitzende und ehemalige gewaltlose, politische Gefangene Mikhail Ardzinov während einer Durchsuchung seiner Wohnung durch Beamte der Inneren Abteilung der Stadt Taschkent (GUVD) und seines anschließenden Verhörs beim GUVD schwer verletzt. Seine Verletzungen, die in einem Attest verzeichnet sind, das der Amtsarzt der US-Botschaft in Taschkent am folgenden Tag ausstellte, umfassten zwei gebrochene Rippen, Gehirnerschütterung und Nierenprellungen, sowie Schnittwunden und blaue Flecken. Sein Computer und andere Ausrüstungsgegenstände, sein Menschenrechtsarchiv und seine persönlichen Unterlagen wurden während der Hausdurchsuchung mitgenommen. Bis zur Abfassung dieses Berichts hatte Mikhail Ardzinov sie noch immer nicht zurück erhalten. Unterdessen ist nicht mehr die Rede von angeblichem "Rowdytum", das den Vorwand für die Leidensgeschichte von Mikhail Ardzinov lieferte. (Weitere Informationen siehe Urgent Action EUR 62/12/99 28. Juni 1999.) Am 29. September 1999 wurde der 49-jährige Ismail Adylov, Mitglied der Unabhängigen Menschenrechtsorganisation Usbekistan (NOPCHU) und der demokratischen Oppositionsbewegung Birlik, wegen versuchten Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung, Sabotage und Besitzes von Unterlagen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohen, nach Artikel 159, 161 und 244.1 Usbekisches Strafgesetzbuch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Berufung beim Regionalgericht Syrdarya wurde abgewiesen, das erstinstanzliche Urteil am 26. Oktober 1999 bestätigt. Die Beschwerde beim Obersten Gerichtshof ist noch anhängig. Die Anklagen bezogen sich sämtlich auf Dokumente, die angeblich während einer Durchsuchung seiner Wohnung gefunden wurden, nach Angaben von Ismail Adylov ihm jedoch untergeschoben wurden. Am 10. Juli 1999 wurde Ismail Adylov von Beamten des Innenministeriums (MVD) festgenommen. Seine Wohnung wurde in Abwesenheit von Ismail Adylov und ohne Vorlage eines Durchsuchungsbefehls durchsucht. Laut Berichten bestand das angeblich gefundene Material aus einem Plan des Taschkenter Stadtgefängnisses und Flugblättern, die der illegalen islamischen Hizb-ut-Tahrir (Partei der Befreiung) zugeschrieben werden. Viele tatsächliche und angebliche Mitglieder dieser Partei haben in den jüngsten Monaten nach wie es scheint unfairen Prozessen lange Freiheitsstrafen erhalten. Im Juni des Jahres 1999, als Ismail Adylov als NOPCHU-Mitglied ein Verfahren gegen Hizb-ut-Tahrir-Mitglieder als Prozessbeobachter verfolgte, soll ihm der vorsitzende Richter damit gedroht haben, ihn wegen Mitgliedschaft in der Hizb-ut-Tahrir anzuklagen. Amnesty International ist der Überzeugung, dass der wahre Grund für die Verhaftung von Ismail Adylov in seinen Menschenrechtaktivitäten als Mitglied von NOPCHU sowie in seiner Unterstützung für die demokratische Opposition zu suchen ist. Amnesty International betrachtet Ismail Adylov daher als gewaltlosen, politischen Gefangenen und fordert seine sofortige, bedingungslose Freilassung. Die Organisation macht sich besonders wegen Ismail Adylovs Gesundheit Sorgen: Er leidet an einer chronischen Nierenerkrankung, die ihn für Infektionen äußerst anfällig macht. Diese Infektionen können nur mit Antibiotika behandelt werden, die im usbekischen Gefängniswesen, selten, wenn überhaupt erhältlich sind. Ismail Adylov ist amtlich als Invalide zweiten Grades (von insgesamt drei) registriert. (s.auch: amnesty international, London, AI Index: EUR 62/02/00 Datum: Februar 2000 USBEKISTAN: ISMAIL ADYLOV - Menschenrechtler und gewaltloser, politischer Häftling) AdÜ: Verbindlich ist das englische Original. Übersetzung und ViSdP: Konstanz, den 10.3.2000 Georg Warning, ai 2337, PF 5329, D-78432 Konstanz, e-mail: 320035641878-0001@t-online.de ______________________________________________________ Get Your Private, Free Email at http://www.hotmail.com