Der 36-jährige Fang Yong wurde am 8. Juni 2000 von Mittleren Volksgericht der Hafenstadt Ningbo in der Provinz Zhejiang zum Tode verurteilt. Fang Yong war als Buchhalter in der "China Bank of Communications" beschäftigt. Ihm wird zur Last gelegt, etwa 1,6 Million Yuan RMB (umgerechnet etwa 380.000 DM) an öffentlichen Geldern mit Hilfe von gefälschten Dokumenten und Computermanipulationen unterschlagen zu haben.
Fang Yong war 1990 aus China nach Kanada geflüchtet, wo er politisches Asyl beantragte, da er nach eigenen Angaben an Protesten der Demokratiebewegung im Jahre 1989 teilgenommen hatte, die damals von der Armee schließlich blutig niedergeschlagen wurden. Sei Asylantrag wurde jedoch von den kanadischen Einwanderungsbehörden abgelehnt, woraufhin Fang Yong in dem Land untertauchte. Im November vergangenen Jahres wurde er dann in Kanada nach einem Verkehrsdelikt entdeckt und in die Volksrepublik China ausgewiesen.
Die kanadischen Behörden behaupten, nicht gewusst zu haben, dass nach Fang Yong in der VR China wegen einer Straftat gefahndet wurde, die dort mit dem Tode bestraft werden kann. Berichten zufolge hatten kanadischen Behördenvertreter jedoch die Vermutung geäußert, Fang Yong könnte im Falle seiner Auslieferung zu zehn Jahren Haft verurteilt werden. Der Fall Fang Yong war der erste Fall von Veruntreuung mit Hilfe von Computern in der VR China. Die chinesischen Behörden hatten über Interpol einen internationalen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Für Länder wie Kanada, in denen die Todesstrafe abgeschafft worden ist, ist es gängige Praxis, Personen nicht an ein Land auszuliefern, in welchem die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie zum Tode verurteilt werden könnten. amnesty international liegen bislang keine detaillierten Angaben darüber vor, warum der Asylantrag von Fang Yong abgelehnt worden ist.
Das kanadische Außenministerium (Department of Foreign Affairs) hat Berichten zufolge mit Besorgnis auf das gegen Fang Yong verhängte Todesurteil reagiert. Gleichzeitig wird die kanadische Einwanderungsministerin (Minister for Immigration), Elinor Caplan, in Presseberichten dahin gehend zitiert, dass die Möglichkeit eines drohenden Todesurteils nach der Ausweisung eines illegalen Einwanderers aus Kanada die Behörden nicht davon abhalten wird, Personen auszuweisen, auch wenn sie dann in Gefahr sind, zum Tode verurteilt zu werden. Weiter soll die Ministerin den Fall mit den Worten kommentiert haben: "Es gibt gewisse Sachen, die andere Staaten machen, die wir nicht gutheißen".
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Todesstrafe wird in der Volksrepublik China nach wie vor in großem Maßstab, willkürlich und oftmals aus politischem Kalkül angewandt. Im Vorfeld großer Ereignisse oder vor Feiertagen, wie dem Jahreswechsel oder dem traditionellen chinesischen Neujahrsfest, finden oftmals Massenhinrichtungen statt. Laut Presseberichten sind allein in dem Zeitraum vom 12. bis 16. Juni dieses Jahres 17 Menschen zum Tode verurteilt worden, von denen nach Kenntnis von amnesty international fünf bereits hingerichtet worden sind.
Allein aus dem Jahr 1998 liegen amnesty international die (unvollständigen) Zahlen von mindestens 2.701 verhängten und mindestens 1.769 vollstreckten Todesurteilen vor. Für den Zeitraum von 1990 bis Ende 1998 hat amnesty international mehr als 25.400 Todesurteile und über 16.600 Hinrichtungen dokumentiert. Man muss jedoch davon ausgehen, dass die Dunkelziffer um vieles höher liegt, da viele Todesurteile und Hinrichtungen nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Auch wenn man nur von den belegten Zahlen ausgeht, steht als Tatsache fest, dass in der VR China jedes Jahr mehr Menschen exekutiert werden als in allen anderen Ländern der Erde zusammen. Todesurteile werden durch Erschießen oder die Giftspritze vollstreckt. Nach einer Neufassung des Strafgesetzbuches im März 1997 hat die Anwendung der Todesstrafe noch zugenommen, da man die Zahl der Straftaten, die mit dem Tode bestraft werden können, weiter erhöht hat. Todesurteile werden oftmals wenige Stunden nach der Bestätigung eines Todesurteils in zweiter Instanz vollstreckt. Rechtsmittel gegen Todesurteile sind nur in den seltensten Fällen erfolgreich.
amnesty international wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.
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