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SZ vom 29.06.2000 Politik

Terror gegen die Opposition
Ein Gesetzentwurf der jugoslawischen Regierung sieht drakonische Strafen für sehr ungenau beschriebene Verbrechen vor

Der jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic macht Terror mit einem Terrorgesetz. Am Freitag soll es vom jugoslawischen Bundesparlament verabschiedet werden. Der Regierungsentwurf sieht drakonische Strafen bis zu lebenslanger Haft für sehr dehnbar umschriebene Verbrechen vor. Außerdem legalisiert er Polizeihaft bis zur Dauer von 30 Tagen und auch Anklagen ohne richterliche Untersuchung. Das Bundesgesetz provoziert außer allen Gegnern des Regimes in Serbien auch die kleinere jugoslawische Teilrepublik Montenegro des prowestlichen Präsidenten Milo Djukanovic. An seiner Verabschiedung ist kaum zu zweifeln, denn beide Kammern des Bundesparlaments befinden sich in der Hand der Regime-Parteien. Seitens serbischer Oppositioneller wurde die vage Hoffnung geäußert, dass das Gesetz doch „eher dazu bestimmt ist, einzuschüchtern als angewendet zu werden“. Montenegro kündigte an, dass es das Gesetz nicht respektieren werde.

Seit einigen Wochen ist Milosevics Regime dabei, Oppositionelle und unabhängige Journalisten nicht nur als „Feinde“ und „Verräter“ im Sold der Nato zu kriminalisieren. Sie werden als Handlanger westlicher Geheimdienste angegriffen, die Jugoslawien mit „Terrorismus“ destabilisieren wollten. In einigen Fällen wurden sie sogar mit der Serie von Morden im Umfeld des Regimes in Verbindung gebracht. Zuvor hatte die Opposition selbst gegen das Regime den Vorwurf des „Staatsterrorismus“ erhoben. Sie bezog sich dabei auf die Ermordung des kritischen Journalisten Slavko Curuvija im April letzten Jahres und den augenscheinlich inszenierten Verkehrsunfall, den der Oppositionspolitiker Vuk Draskovic letzten Oktober nur knapp überlebte. Jetzt haben die montenegrinischen Behörden sechs Personen aus Serbien des Mordanschlags beschuldigt, bei dem Draskovic Mitte des Monats in Budva an der Adria Streifschüsse am Kopf erlitt. Zwei der Beschuldigten nahmen sie selbst fest. Von Belgrad verlangen sie die Überstellung der übrigen Verdächtigen.

Das Terrorismusgesetz sieht drakonische Strafen – bis zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf Begnadigung – für eine „Gefährdung der Verfassungsordnung oder der territorialen Ganzheit der Bundesrepublik Jugoslawien oder einer Teilrepublik“ durch Gewaltakte oder deren Androhung vor. Mindestens drei Jahre soll ins Gefängnis kommen, wer Aufrufe zum „Terrorismus“ verbreitet, fünf Jahre, wer dies „mit Hilfe aus dem Ausland“ tut. Opfer dieser Bestimmung könnten unabhängige Journalisten werden, deren Medien großenteils westliche Unterstützung erhalten. Der Präsident des Bundesgerichts kann „präventiven Gewahrsam“ von Verdächtigen bis zur Dauer von 30 Tagen verfügen. Staatsanwälte können auch ohne Zustimmung eines Untersuchungsrichters Anklage wegen Terrorismus erheben. Zur Rechtfertigung wird auf Gesetze gegen Terrorismus anderer westlicher Staaten wie der USA, Großbritanniens oder Spaniens verwiesen, aber auch auf deutsche Gesetze gegen „terroristische Propaganda“.

Der serbische Jura-Professor Kosta Cavoski beurteilt als am schwersten wiegend den angedrohten Polizeigewahrsam von bis zu dreißig Tagen. Die kleine oppositionelle Partei der Christdemokraten erklärte: „Das ist kein Gesetz gegen Terrorismus, sondern gegen die Opposition.“

Bernhard  Küppers



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