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amnesty international
Länderkurzinfo
Koordinationsgruppe Uganda

31.03.2000

Uganda

Die politische Lage in Uganda hat sich seit Amtsantritt des Präsidenten Museveni 1986 im Vergleich zu den Regierungen unter Amin und Obote stabilisiert, doch verzeichnet amnesty international auch unter der jetzigen Regierung schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen. Vor allem in den Grenzgebieten des Nordens und Westens, wo bewaffnete Oppositionsgruppen gegen die Regierung kämpfen, kommt es von beiden Seiten zu schweren Menschenrechtsverstößen. In Folge der Kämpfe im Norden des Landes zwischen der Regierungsarmee und bewaffneten Oppositionsgruppen wurden über 400.000 Menschen aus ihrer Heimat vertrieben. Die Regierung trägt die Verantwortung für
  • Übergriffe der Sicherheitskräfte auf die Zivilbevölkerung im Norden des Landes;
  • Inhaftierungen zahlreicher politischer Gefangener;
  • Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe;
  • Folter und Misshandlungen in Gefängnissen und Polizeistationen;
  • Straflosigkeit der für Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Täter.

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Auch die bewaffneten Oppositionsgruppen machen sich schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte schuldig, nämlich der

  • vorsätzlichen und willkürlichen Tötung und Verschleppung von Zivilisten;
  • Rekrutierung Tausender von Kindersoldaten;
  • Misshandlung und sexuelle Versklavung entführter Kinder.
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Kurzüberblick über die politische Lage

Uganda besitzt mittlerweile das Image eines politisch stabilen und wirtschaftlich aufstrebenden Staates in Afrika und wird vom Westen oft als Vorbild für den ganzen Kontinent dargestellt. Diese positive Einschätzung erklärt sich vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Vergangenheit des Landes und der Lage in anderen Staaten Ost- und Zentralafrikas. Der Blick auf die Menschenrechtssituation in Uganda relativiert diese Beurteilung jedoch.

Die jüngste Vergangenheit seit der Unabhängigkeit Ugandas 1962 ist von Terror, Unrecht und Hunderttausenden von Toten gekennzeichnet. Dies gilt vor allem für die Regierungen unter Idi Amin (1971-79) und Milton Obote (1962-71, 1980-85). Unter der Regierung von Museveni (seit 1986) verbesserte sich die Situation zweifellos. Doch von der positiven Entwicklung profitierten die Menschen in den Grenzgebieten im Norden und Westen, wo seit über zehn Jahren Bürgerkrieg zwischen Rebellenbewegungen wie der Lord's Resistance Army (LRA) und der Regierung herrscht, so gut wie nicht.

Yoweri Museveni, der sich 1986 mit seiner Widerstandsarmee an die Macht kämpfte, wurde 1996 in freien Wahlen zum Präsidenten gewählt. Er steht an der Spitze der National Resistance Movement (NRM), der jeder Bürger qua Verfassung als Mitglied angehört. Parteien sind zwar nicht verboten, ihr Betätigungsfeld ist aber drastisch eingeschränkt. So trägt das politische System Ugandas Züge eines Ein-Parteien-Systems. Mitte 2000 soll in einem Referendum über das künftige politische System Ugandas abgestimmt werden.

Außenpolitisch ist Uganda in den Krieg in der Demokratischen Republik Kongo verwickelt, wohin es Truppen entsandt hat. Zwischen Uganda und Sudan herrscht seit Jahren Krieg, der vor allem von der vom Sudan unterstützen LRA und der von Kampala unterstützten Sudan People's Liberation Army (SPLA) ausgetragen wird.

Im Juli 1998 veröffentlichte die Menschenrechtskommission von Uganda ihren ersten Bericht über das Jahr 1997. Darin werden Menschenrechtsverletzungen seitens des Staates aufgeführt und festgestellt, dass ungeachtet des Verfassungsrangs der Kommission manche staatliche Einrichtungen nur unzureichend mit ihr zusammengearbeitet haben.

Menschenrechtsverletzungen durch ugandische Sicherheitskräfte

Im Norden Ugandas herrscht seit 13 Jahren Bürgerkrieg zwischen der ugandischen Armee (Uganda's People Defence Force, UPDF) und der bewaffneten Opposition der LRA. Weil beide Seiten die Kontrolle über die Bevölkerung anstreben, geraten Zivilisten immer öfter zwischen die Fronten. 400.000 Menschen wurden seit 1996 in den Distrikten Gulu und Kitgum vertrieben; dies sind allein in Gulu rund 80 Prozent der Bevölkerung. Das Ausmaß der von der LRA begangenen Gräuel (siehe unten) hat lange Zeit den Blick auf die Menschenrechtsverletzungen durch die Regierungsseite verstellt.

Die Armee richtete zahlreiche so genannte "Schutzdörfer" ein. Dabei handelt es sich um riesige Lager für die Vertriebenen in der Region. Das größte derartige Camp beherbergt mehr als 30.000 Flüchtlinge und Vertriebene. Die Bevölkerung wird von Regierungssoldaten häufig gegen ihren Willen zum Verlassen der Dörfer gezwungen, indem diese die Siedlungen willkürlich unter Beschuss nehmen. In den Lagern gibt es meist kein sauberes Wasser und keine sanitären Anlagen; die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist ebenso unzureichend. 1997 litt nach Schätzungen eines Arztes jedes zweite Kind in den Lagern an Unterernährung; zwischen Januar und September 1997 starben mindestens 179 Kinder an den Folgen der Unterernährung.

Die Folgen der Einrichtung dieser Lager sind umstritten: So dehnte die LRA auf der Suche nach Nahrungsmitteln ihre Aktivität auch auf die Nachbarbezirke von Gulu und Kitgum aus. Gleichzeit sind die Menschen in den "Schutzdörfern" weder vor Übergriffen der bewaffneten Opposition noch vor der Willkür der ugandischen Soldaten sicher.

amnesty international liegen zahlreiche Berichte über extralegale Hinrichtungen, Misshandlungen und Vergewaltigungen durch Soldaten vor. Im März 1998 beschossen Soldaten einen Zug mit rund 80 Kindern, die von der LRA entführt worden waren. Mindestens 30 Kinder starben. Berichten zufolge hatten die Soldaten die Gruppe der an den Füßen gefesselten Kinder abgepasst und vorsätzlich getötet. Kinder, denen die Flucht gelang, wurden von den Soldaten verfolgt und beschossen.

Straflosigkeit

Die wenigsten der Soldaten, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, werden zur Rechenschaft gezogen. Dies liegt zum einen daran, dass die Täter in abgelegenen Gebieten nur sehr selten überhaupt verhaftet werden. Kommt es dennoch zu Festnahmen, so befassen sich die Gerichte nur mit großer Verzögerung mit inhaftierten Soldaten – eine Folge des unzureichend ausgebauten Justizsystems des Landes. Bis zum Verfahren werden Soldaten, die Menschenrechtsverletzungen verdächtigt sind, meist auf Kaution freigelassen und leisten wieder Dienst in ihren Einheiten.

Todesstrafe

Ende April 1999 wurden 28 Personen hingerichtet. Die meisten von ihnen waren offenbar wegen Mordes vor mehr als zehn Jahren verurteilt worden. Dies waren die ersten Exekutionen seit 1996. Im September 1999 bestätigte Präsident Museveni die Todesurteile gegen 44 Insassen des Upper Luzira Prison in Kampala. amnesty international rief daraufhin weltweit zu Appellen auf, um die drohenden Hinrichtungen noch zu verhindern.

Im Jahr 1998 wurden mindestens 21 Gefangene zum Tode verurteilt. Ende 1999 waren in Uganda 270 Menschen vom Vollzug der Todesstrafe bedroht, darunter 150 Soldaten. Gegenwärtig sitzen über 1.000 zum Tode verurteilte Menschen in ugandischen Gefängnissen ein.

Mittlerweile hat sich in Uganda eine öffentliche Diskussion über die Todesstrafe entwickelt, da sich selbst hochrangige Regierungsmitglieder gegen die Todesstrafe ausgesprochen haben.

Politische Gefangene

Mehrere hundert politische Gefangene sind gegenwärtig inhaftiert, darunter auch zahlreiche gewaltlose politische Gefangene. Sie werden zu einem großen Teil in geheimen Haftzentren festgehalten oder sind von der Außenwelt abgeschnitten. Die politischen Gefangenen sind häufig Moslems und Angehörige der in Uganda lebenden somalischen Gemeinschaft. Die Behörden greifen oftmals zu schwer wiegenden Anklagen, die eine Freilassung auf Kaution ausschließen und es erlauben, politische Gefangene ohne Gerichtsverfahren festzuhalten. Mehrfach wurden Häftlinge, deren Dauer der Untersuchungshaft die gesetzlich zulässigen Fristen überschritten hatte und die auf gerichtliche Anordnung gegen Kaution freigelassen worden waren, beim Verlassen des Gefängnisses unter neuen schwer wiegenden Anklagen sofort wieder inhaftiert.

Folter und Misshandlungen

Folterungen, Misshandlungen und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Häftlingen in Polizeigewahrsam sind weit verbreitet. 1998 starben nach amnesty international vorliegenden Informationen mindestens fünf Gefangene an den Folgen der Folter; 1999 war es minestens einer. Ugandische Gerichte verhängen, häufig bei Sexualdelikten, die grausame, unmenschliche und erniedrigende Prügelstrafe.

Menschenrechtsverletzungen durch bewaffnete Oppositionsgruppen

Bewaffnete Oppositionsgruppen, die vor allem im Westen und Norden des Landes aktiv sind, tragen ebenfalls die Verantwortung für schwere Menschenrechtsverstöße. Leid tragende sind vor allem Zivilisten: Sie werden Opfer vorsätzlicher und willkürlicher Tötungen. Selbst Kinder werden misshandelt, vergewaltigt, sexuell versklavt und zum Kämpfen gezwungen (siehe unten). Die politischen und militärischen Ziele der bewaffneten Oppositionsgruppen bleiben meist unklar.

Im Norden Ugandas, an der Grenze zum Sudan in den Bezirken Gulu, Kitgum und angrenzenden Gebieten, ist die Lord's Resistance Army (LRA) aktiv, die von der sudanesischen Regierung unterstützt wird. Der christlich-fundamentalistische LRA-Führer Joseph Kony strebt eine nicht näher definierte Herrschaft unter den Zehn Geboten an. Immer wieder greift die LRA Flüchtlingslager an, um die dort lebenden Menschen zum Verlassen der Camps zu zwingen. Im Juni 1998 wurden Berichten zufolge in Kitgum 30 erschöpfte Kinder, die mit einer auf dem Marsch in den Sudan befindlichen LRA-Einheit nicht Schritt halten konnten, von LRA-Rebellen zu Tode geprügelt.

Im Nordwesten kämpfen die West Nile Bank Front (WNBF) und die Ugandan National Rescue Front Two (UNRF II). Im Juni 1998 verschleppte die UNRF II in der Gegend von Aringa über 100 Erwachsene, um sie zwangszurekrutieren. Im Westen greift die Allied Democratic Forces (ADF) immer wieder militärische und zivile Ziele von ihren Stützpunkten in der Demokratischen Republik Kongo aus an. Die ADF war ebenfalls für die Verschleppung mehrerer hundert Erwachsener und Kinder und die Ermordung vieler Dorfbewohner verantwortlich.

Zum Jahresende 1999 beschloss das Parlament eine Amnestie für alle Rebellen, die sich freiwillig ergeben und die Waffen abliefern. Damit hofft die Regierung, die bewaffneten Konflikte vor allem im Norden und Westen einzudämmen. Fast zeitgleich schloss Uganda mit der sudanesischen Regierung ein Abkommen, das u.a. die Einstellung der militärischen Hilfe für die jeweiligen bewaffneten Gruppen sowie den Austausch von Gefangenen vorsieht. In den darauf folgenden Wochen wurden mehrere Dutzend Gefangene von beiden Seiten freigelassen. Darunter befanden sich Berichten zufolge auch zahlreiche Kindersoldaten der LRA.

Ungeachtet des Amnestieangebots und der diplomatischen Annäherung gingen die Übergriffe im Norden wie im Westen weiter. Vor allem die ADF verstärkte in den vergangenen Monaten ihre Aktivitäten. Überall sind unbeteiligte Zivilisten Hauptopfer der Auseinandersetzungen.

Kindersoldaten

Die Lord's Resistance Army (LRA) besteht zum größten Teil aus Kindersoldaten: Rund 90 Prozent ihrer Kämpfer sind Jungen und Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren. In den vergangenen zwölf Jahren hat die LRA rund 12.000 Jungen und Mädchen in Norduganda entführt. Sie werden unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen und zum Töten "ausgebildet". Schon bald nach ihrer Entführung zwingt die LRA die Kinder zum Morden, häufig müssen sie sogar enge Familienmitglieder umbringen. Dies traumatisiert die Kinder und lässt sie fürchten, bei einer Rückkehr in ihr Dorf von der Gemeinschaft ausgestoßen zu werden. Versucht ein Kind zu fliehen und wird erwischt, werden andere Kinder oftmals gezwungen, es zu töten. Mädchen werden vergewaltigt, als Sexsklavinnen missbraucht und zur Heirat mit älteren Soldaten gezwungen, für die eine solche "Ehe" als Belohnung gilt.

Verfolgung Homosexueller

Paragraf 140 des ugandischen Strafgesetzbuches stellt Homosexualität unter Strafe. Die Höchststrafe ist lebenslänglich. Neben der formalen Strafandrohung stellt die öffentliche Diskriminierung Homosexueller ein immer größer werdendes Problem dar. Nach Medienberichten über angebliche Schwulen-Hochzeiten machten führende Politiker, darunter Präsident Museveni, mit teilweise äußerst ausfälligen Bemerkungen ihre Verachtung gegenüber Homosexuellen publik. Dem schloss sich Ende 1999 eine breite, oftmals ebenfalls diskriminierende öffentliche Diskussion in der Presse an.

Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo

In der Demokratischen Republik Kongo sind Angehörige der von Uganda unterstützen Fraktion der bewaffneten Oppositionsgruppe Rassemblement congolais pour la democratie (RCD) – die sog. RCD-Kisangani – an schweren Menschenrechtsverstößen beteiligt. In mindestes einem Fall starb ein Mann an den Folgen der Folter, die er in RCD-Haft erlitten hatte. Angehörige der ugandischen Armee, die in der DR Kongo stationiert sind, sind darüber hinaus auch direkt in Menschenrechtsverletzungen verwickelt.

Forderungen und Empfehlungen amnesty internationals an die ugandische Regierung:
  • Höchste Priorität für Menschenrechte: Die Regierung muss dem Schutz der Menschenrechte höchste Priorität einräumen, etwa durch ein koordiniertes Programm von Armee, Polizei, Justizminister und Gerichten zur Ahndung von Menschenrechtsverstößen durch Soldaten und Polizisten.
  • Ende der Straflosigkeit: Um die weit verbreitete Straflosigkeit für Menschenrechtsverstöße durch Soldaten und andere Sicherheitskräfte zu beenden, muss das Justizsystem gestärkt werden, müssen Täter vor Gericht gestellt und Verdächtige vom Dienst suspendiert werden. amnesty international empfiehlt die Schaffung einer task force zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Norden des Landes.
  • Abschaffung der Todesstrafe: amnesty international wendet sich ohne Einschränkung gegen die Todesstrafe und fordert ihre Abschaffung für alle Vergehen sowie die Umwandlung bereits verhängter Todesurteile in Haftstrafen.
  • Stärkung der ugandischen Menschenrechtskommission: Die Bevölkerung muss die Möglichkeit haben, den Behörden über Menschenrechtsverletzungen zu berichten. Hierzu ist es u.a. notwendig, die Menschenrechtskommission finanziell und strukturell so zu stärken, dass sie auch im Norden des Landes Büros eröffnen kann.
  • Verbesserung der Situation in den "Schutzdörfern": Die Bevölkerung sollte nicht gegen ihren Willen in diese Lager gezwungen oder am Verlassen gehindert werden. Die ausreichende Versorgung mit Wasser, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen muss sichergestellt sein, ebenso die medizinische Versorgung. Von einer unabhängigen Institution sollte überprüft werden, ob die Einrichtung der Lager womöglich nur zu einer Verlagerung der Terrorakte in benachbarte Gebiete führt.

Forderungen und Empfehlungen an die bewaffneten Oppositionsgruppen:
  • Kindersoldaten: Die Entführung von Kindern muss beendet werden; entführte Kinder müssen unverzüglich freigelassen werden. Vergewaltigungen, sexuelle Versklavung und andere Formen der Misshandlungen müssen beendet werden.
  • Ende der vorsätzlichen und willkürlichen Tötungen: amnesty international fordert das Ende von vorsätzlichen und willkürlichen Tötungen ebenso wie das Ende unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Strafen.
  • Zugang für das Rote Kreuz: Dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz muss Zugang zu allen Orten gewährt werden, an denen sich Kinder und andere entführte Menschen befinden.
  • Öffentliches Bekenntnis zu den Menschenrechten: Alle bewaffneten Gruppen sollten sich öffentlich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes bekennen und das humanitäre Völkerrecht respektieren.
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Berichte und Dokumentationen amnesty internationals zu Uganda
  • Zivilisten zwischen den Fronten, in: ai-Journal 7/1999, S. 16-17
  • Uganda: Breaking the Circle – Protecting human rights in the northern war zone. ai-Index: AFR 59/01/99, März 1999, 75 Seiten
  • Uganda – "Breaking God's Commands": the destruction of childhood by the Lord's Resistance Army. ai-Index: AFR 59/01/97, September 1997, 45 Seiten
  • Uganda – Detentions of suspected government opponents without charge or trial in the North. ai-Index: AFR 59/04/94, Dezember 1994, 5 Seiten
  • Uganda – Recommendations for safeguarding human rights in the new Constitution. ai-Index: AFR 59/03/94, August 1994, 10 Seiten
  • Uganda – The death penalty: a barrier to improving human rights. ai-Index: AFR 59/03/93, Mai 1993, 8 Seiten (deutsch: Die Todesstrafe: Ein Hindernis auf dem Weg zur Verbesserung der Menschenrechtssituation)
  • Uganda – The failure to safeguard human rights. ai-Index: AFR 92/05/92, September 1992 (deutsch: Uganda. Der Alptraum ist noch nicht zu Ende)

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