Kolumbien
Die Menschenrechtssituation in Kolumbien ist nach wie vor Besorgnis erregend. Angehörige der Sicherheitskräfte sowie mit ihnen zusammenarbeitende paramilitärische Gruppen sind für extralegale Hinrichtungen, "Verschwindenlassen" und Folter verantwortlich. Diese systematischen Menschenrechtsverletzungen dauern bereits seit Jahren an und haben in den letzten Jahren noch dramatisch zugenommen. Auch bewaffnete Oppositionsgruppen haben in den letzten Jahren unzählige Menschen vorsätzlich oder willkürlich getötet, Hunderte wurden als Geiseln genommen.
Im August 1998 trat Andrés Pastrana sein Amt als Staatspräsident an, unmittelbar danach kündigte er seine Bereitschaft an, mit den bewaffneten Oppositionsgruppen über die Beendigung des jahrzehntelangen Konflikts zu verhandeln. Trotz dieser anfänglich positiven Impulse hat sich die Lage für die Zivilbevölkerung während Pastranas Amtszeit jedoch nicht verbessert und die Bevölkerung ist weiterhin der eskalierenden politischen Gewalt in mehreren Landesteilen schutzlos ausgeliefert. Auch die Kluft zwischen geltendem Recht, verschiedenen Zusagen der Regierung und dem Nichtergreifen effektiver Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage wurde nicht abgebaut.
Ungeachtet der sporadisch stattfindenden Kontakte im Rahmen von Friedensverhandlungen zwischen Regierung und der Guerilla ist nach wie vor kein Waffenstillstand vereinbart worden, und in vielen Gebieten des Landes eskalierte der bewaffnete Konflikt erneut. Im Zuge militärischer Auseinandersetzungen kamen 1999 mehr als 1.000 Personen ums Leben, darunter zahlreiche Zivilisten.
Extralegale Hinrichtungen, Folter und "Verschwindenlassen"
Zu den Opfern extralegaler Hinrichtungen und "Verschwindenlassen" durch Sicherheitskräfte und paramilitärische Gruppen zählen nicht nur vermeintliche Unterstützer von bewaffneten aufständischen Gruppen, sondern auch Mitglieder legaler Oppositionsgruppen, Gewerkschafter, Menschenrechtsaktivisten, Bauern, Angehörige von "Verschwundenen", Rechtsanwälte, Führer von indianischen Gemeinschaften sowie kritische Journalisten.
In den Städten werden "sozial unerwünschte Personen" wie Homosexuelle, Prostituierte, Drogenabhängige, Landstreicher, Kleinkriminelle, Straßenkinder und geistig Behinderte getötet. Diese Aktionen werden im Allgemeinen als "soziale Säuberung" bezeichnet, die von Polizisten und von durch sie gedeckte "Todesschwadrone" sowie mit Unterstützung durch paramilitärische Gruppen durchgeführt werden.
Folter und Misshandlungen sowohl von politischen als auch von Strafgefangenen ist in Armeegefängnissen und Polizeieinrichtungen weit verbreitet.
Allein im Jahr 1999 erhielt amnesty international Berichte über 150 Fälle von "Verschwindenlassen", doch dürfte die tatsächliche Zahl höher liegen. Verantwortlich für das "Verschwindenlassen" sind die Sicherheitskräfte, besonders die "Mobilen Brigaden" der Armee, deren Aufgabe in der Aufstandsbekämpfung besteht, sowie mit ihnen verbündete paramilitärische Gruppen. Insbesondere in ländlichen Gebieten gibt es zahlreiche Beweise für die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Sicherheitskräften und Paramilitärs.
Flucht und interne Vertreibung
Hunderttausende von Kolumbianern sind durch die gravierende Menschenrechtslage in den letzten Jahren gezwungen worden, ihre Heimatdörfer zu verlassen und in anderen Gegenden Schutz zu suchen. amnesty international geht davon aus, dass auf Grund von Verwüstungen und Morddrohungen hervorgerufene Vertreibungen Teil einer bewussten Strategie der paramilitärischen Einheiten sind, um von der Guerilla kontrolliertes Land von der Zivilbevölkerung zu "säubern" und so eine vermeintliche oder tatsächliche Kooperation zwischen Dorfbewohnern und der Guerilla zu unterbinden. Ebenso liegen amnesty international Belege vor, dass auch bewaffnete Oppositionsgruppen aus gleichen Beweggründen für Vertreibungen von Zivilisten verantwortlich sind. Ein großer Anteil der vertriebenen Landbevölkerung flieht vor dem bewaffneten Konflikt zwischen der Guerilla und dem Militär sowie seinen verbündeten paramilitärischen Gruppen in die Großstädte. Internationaler Schutz kann ihnen kaum gewährt werden, da sie Flüchtlinge im eigenen Land sind und internationale Normen nur für grenzüberschreitende Flüchtlinge gelten. Insbesondere die Situation von Frauen, Kindern und Angehörigen indigener Gemeinschaften ist Besorgnis erregend.
Präsident Pastrana verpflichtete sich persönlich, den Schutz rückkehrender Familien vor allem vor Paramilitärs in den Departements Bolivar und Santander zu gewährleisten und sagte ihnen Nothilfe zu. Die Regierung hielt dieses Versprechen jedoch nicht ein und paramilitärische Gruppen nahmen ihre Angriffe gegen die Gemeinden der Rückkehrer wieder auf. Auch hier gibt es erdrückende Beweise für die enge Zusammenarbeit und Komplizenschaft zwischen den Streitkräften und paramilitärischen Gruppen in der Region.
Straflosigkeit
Nach wie vor können Mitglieder der Sicherheitskräfte oder paramilitärischer Gruppen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden, mit weitest gehender Straflosigkeit rechnen. Dies ist das Schlüsselproblem in Kolumbien, denn die Straflosigkeit ermutigt die Täter, weitere Straftaten zu begehen (oftmals gegen Angehörige der Opfer, die sich für eine Verurteilung engagieren). Wesentliche Ursachen sind inkonsequente Strafverfolgung und Zuständigkeit der Militärgerichte auch in Fällen von Menschenrechtsverletzungen. Hierbei kommt es praktisch nie zu einer Verurteilung, weil die Richter ebenso wie die Angeklagten Angehörige des Militärs sind. Trotz wiederholter Beteuerungen der Regierung und bestehender Institutionen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen folgen konkreten Maßnahmen zur Abschaffung der Straflosigkeit kaum Erfolg versprechende Taten.
Im Oktober 1998 billigte der Kongress zwar vorläufig eine Gesetzesvorlage, die vorsah, gewaltsames "Verschwindenlassen", gewaltsame Vertreibung, Folter und Völkermord als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Diese Gesetzesvorlage wurde jedoch im Dezember 1999 von Präsident Pastrana blockiert und ist somit nicht in geltendes Recht umgesetzt worden. Zudem ist seit kurzem der Militärgerichtsbarkeit grundsätzlich die Zuständigkeit in Fällen von Menschenrechtsverletzungen entzogen worden. Jedoch sieht das Gesetz eine Ermächtigung vor, nach der das Militärgericht sich für zuständig erklären kann. Es ist daher zu befürchten, dass hiervon insbesondere in den schwer wiegenden Fällen gegen hochrangiges Militär Gebrauch gemacht wird, mit der Folge, dass die Taten ungesühnt bleiben.
Paramilitärische Gruppen
Die kolumbianische Regierung und Befehlshaber der kolumbianischen Streitkräfte leugnen das Bestehen institutioneller Verbindungen zwischen den Sicherheitskräften und paramilitärischen Gruppen. In Fällen, wo die Beweislage für solche Verbindungen erdrückend ist, werden sie als Einzelfälle dargestellt. Dies entspricht jedoch in keinerlei Weise der tatsächlichen weit verbreiteten und systematischen Zusammenarbeit, die durch wiederkehrende Beweise nicht nur von amnesty international, sondern auch von vielen anderen Organisationen, wie z. B. den Vereinten Nationen dokumentiert werden.
Im Jahr 1997 wurden 3.500 Menschen in einer groß angelegten Offensive paramilitärischer Gruppen, in Zusammenarbeit mit den staatlichen Sicherheitskräften, aus Cuvenca de Cacarica (Bezirk Chocó) vertrieben. Zahlreiche Menschen wurden dabei ermordet oder "verschwanden", die Mehrzahl von ihnen unter der Beschuldigung, Sympathisanten oder Kollaborateure der Guerilla zu sein. Nach über zwei Jahren der Verhandlungen über die sichere Rückkehr der Flüchtlinge wurde im Oktober 1999 schließlich ein Abkommen zwischen Vertriebenen und Regierung unterzeichnet. Durch Zuweisung von Landtiteln zu Beginn dieses Jahres sind die Voraussetzungen für ihre Rückkehr theoretisch gegeben. Die Sicherheit der heimkehrenden Flüchtlinge ist jedoch keinesfalls gewährleistet, da bis heute die Regierung keinerlei wirksame Maßnahmen zur Auflösung der paramilitärischen Gruppen unternommen hat.
Bewaffnete Oppositionsgruppen
Bewaffnete Oppositionsgruppen sind in Kolumbien für zahlreiche Tötungen und Geiselnahmen sowie für Vertreibungen verantwortlich. amnesty international verurteilt diese Gewalttaten, weist jedoch darauf hin, dass sie niemals eine Rechtfertigung dafür sein können, dass Sicherheitskräfte und paramilitärische Einheiten Menschenrechtsverletzungen begehen. In den letzten Jahren, auch während der generell beschlossenen Friedensverhandlungen zwischen Guerilla und Regierung, haben die zwei Guerillaorganisationen, Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens (FARC) und Nationale Befreiungsarmee (ELN), gewalttätige Offensiven durchgeführt. Seit Beginn des Jahres 1999 hat sich vor allem die ELN durch zahlreiche Geiselnahmen der Verletzung des humanitären Völkerrechts schuldig gemacht. In mehr als der Hälfte der Regierungsbezirke sind die Guerillaorganisationen präsent und kontrollieren weite Landstriche.
Schutz von Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtlern
Im Juli 1997 hob der damalige Präsident Samper die Rechtmäßigkeit der Menschenrechtsarbeit hervor und wies die staatlichen Behörden und das Militär an, mit Menschenrechtsorganisationen zusammenzuarbeiten und diese zu schützen. Jedoch sind Morde, Drohungen und Einschüchterungen von Menschenrechtsaktivisten an der Tagesordnung. Sie sind Teil einer Kampagne der staatlichen Sicherheitskräfte und deren paramilitärischen Verbündeten, um die Menschenrechtsarbeit im Land zu schwächen, und treffen daher auch immer öfter international bekannte Personen wie z. B. Dr. José Eduardo Umaña Mendoza, Menschenrechtsanwalt aus Bogotá, der im April 1998 ermordet wurde. Anfang 1999 erklärte Carlos Castaño, der per Haftbefehl gesuchte Kopf der kolumbianischen Dachorganisation der Paramilitärs AUC, alle Menschenrechtsaktivisten zu "militärischen Zielen".
amnesty international fordert die kolumbianische Regierung auf
amnesty international fordert die bewaffneten Oppositionsgruppen auf,
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Weiterführende Publikationen amnesty internationals
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Kolumbien Koordinationsgruppe
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