Zahlreiche Angehörige der Volksgruppe der Tschin sind offenbar gegen ihren Willen aus dem nordöstlichen indischen Bundesstaat Mizoram nach Myanmar (vormals Birma) abgeschoben und an die dortigen Streitkräfte ausgeliefert worden. Hunderte sollen sich außerdem in Indien in Abschiebehaft befinden, sodass sie in unmittelbarer Gefahr sind, ebenfalls abgeschoben zu werden. amnesty international vermutet, dass viele dieser Abschiebehäftlinge begründete Angst vor Verfolgung und möglicherweise auch Folter in ihrem Heimatland haben. Sie haben jedoch keine Möglichkeit, in Indien einen Asylantrag zu stellen.
Die Zahl der in dem an Myanmar grenzenden Bundesstaat Mizoram lebenden Tschin aus Myanmar wird auf bis zu 50.000 geschätzt. Mindestens 87 von ihnen sind am 4. August 2000 abgeschoben worden, und mehrere Hundert sind in den vergangenen Tagen festgenommen worden. Die indischen Behörden betrachten die Tschin als illegale Einwanderer, die ohne Arbeitserlaubnis in Indien arbeiten. Die Festgenommenen werden Berichten zufolge gemäß dem indischen Ausländergesetz (Foreigners Act) in mehreren Gefängnissen und Polizeidienststellen gefangen gehalten, das keine Bestimmungen zu Flüchtlingen enthält und den Festgenommenen keine Möglichkeit bietet, Asyl zu beantragen.
Unter den Inhaftierten befinden sich offenbar Familienangehörige eines politischen Oppositionellen aus Myanmar. amnesty international befürchtet, dass ihnen im Falle einer Abschiebung Haft und Folter drohen. Es wird vermutet, dass es zu weiteren Festnahmen und Abschiebungen kommen wird. Zahlreiche Angehörige der Tschin sind daher untergetaucht.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Tschin leben im birmanischen Bundesstaat Tschin, der im Westen an Indien und Bangladesch grenzt, sowie im Verwaltungsbezirk Sagaing. In Myanmar lebende ethnische Minderheiten werden oftmals Opfer von Folter und Misshandlungen. Die überwiegend christliche Volksgruppe der Tschin wird in Myanmar zudem von den Behörden des vornehmlich buddhistischen Landes zwangsweise umgesiedelt, zu Zwangsarbeit gepresst und auf Grund ihrer Religion verfolgt. Ihre Kirchen hat man zerstört, und die Pfarrer sind festgenommen und belästigt worden. Tausende von Angehörigen der Tschin wurden von den Streitkräften aus ihrem traditionellen Siedlungsgebiet vertrieben. Tausende von ihnen müssen Frondienste in Projekten zur Verbesserung der Infrastruktur ableisten, darunter im Straßen- und Dammbau. Es gibt eine zahlenmäßig kleine bewaffnete Oppositionsgruppe, die "Chin National Front", die gegen die birmanischen Zentralbehörden kämpft.
Obwohl Indien die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht unterzeichnet hat, ist es Mitglied des Exekutivkomitees des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) und hat zahlreiche Flüchtlinge, darunter Tibeter, Srilanker und Afghanen, aufgenommen. Flüchtlinge, die ohne Genehmigung nach Indien einreisen, werden als illegale Einwanderer angesehen und müssen gemäß dem Ausländergesetz (Foreigners Act) von 1946 mit einer bis zu fünfjährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe rechnen. Indien hat zudem dem UNHCR den Kontakt zu den meisten Flüchtlingen in Indien untersagt, darunter auch zu denen im Bundesstaat Mizoram, und erlaubt keine externe Untersuchungen der Situation der Flüchtlinge.
Indien ist entsprechend Artikel 3 des Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das es 1997 unterzeichnet hat, an das Prinzip des "Non-Refoulement" gebunden. Demnach darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem der Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, Telegramme oder Luftpostbriefe, in denen Sie:
APPELLE AN:
Pu Zoramthang, Chief Minister of Mizoram, Aizawl, Mizoram, REPUBLIK INDIEN (Chef der Landesregierung von Mizoram – korrekte Anrede: Dear Chief Minister) Telefax: (00 91) 38 93 22 45 Telegramm: chief minister, aizawl, mizoram, india
George Ferndandes, Minister of Defence, Ministry of Defence, South Block. New Delhi 110 001, REPUBLIK INDIEN (Verteidigungsminister der Zentralregierung - korrekte Anrede: Dear Minister) Telefax: (00 91) 11-379 3397 Telegramm: defence minister, new delhi, india
KOPIEN AN:
Mr. Lal Krishna Advani, Minister of Home Affairs, Ministry of Home Affairs, North Block, New Delhi 110 001, REPUBLIK INDIEN (Innenminister der Zentralregierung - korrekte Anrede: Dear Minister) Telefax: (00 91) 11-301 5750
Kanzlei der Botschaft der Republik Indien, Pohlstr. 20, 10785 Berlin Telefax: (030) 48 53 000 - (S. E. Herrn Ranendra Sen)
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in urgent actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. September 2000 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/telexes/faxes/express/airmail letters in English or your own language:
- expressing grave concern at reports that scores of ethnic Chin have recently been deported from Mizoram to Myanmar;
- calling on the authorities to immediately halt any program of deportation and abide by the fundamental principle of non-refoulement, which is considered to be a rule of customary international law;
- calling on the authorities to immediately put in place a fair and satisfactory asylum determination system which will allow those who have a well-founded fear of persecution to claim asylum;
- urging the authorities to ensure the safety and protection of all ethnic Chin from Myanmar in Mizoram;
- urging the Indian government to allow the UNHCR access to Mizoram.
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