amnesty international
Länderkurzinfo
Koordinationsgruppe Algerien

01.09.2000

Algerien

Hintergrundinformationen

In den vergangenen acht Jahren erlebte Algerien eine Welle schwerer Gewalt und gravierender Menschenrechtsverletzungen. Diese nahmen ihren Ausgang im Jahr 1992, als das Militär die zweite Runde der Parlamentswahlen annullierte, bei denen sich ein sicherer Sieg der Islamischen Heilsfront FIS (Front islamique du salut) abzeichnete. Inzwischen starben nach Kenntnis amnesty internationals mehr als 80.000 Menschen bei Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften, Attentaten und Gewalttaten bewaffneter islamistischer Gruppen, darunter besonders die GIA (Groupe Islamique Armé), oder durch Einwirkung der staatlich ausgerüsteten Selbstverteidigungsmilizen. Es kam zu staatlichem Mord, Folterungen, unfairen Prozessen, geheimer Haft und "Verschwindenlassen". Lösungsversuche auf politischer Ebene scheiterten, unter anderem an der harten Linie der algerischen Militärs. Die zunächst sehr zaghaften Appelle der internationalen Gemeinschaft blieben von der Regierung unberücksichtigt. Menschenrechtsorganisationen war es seit 1996 nicht mehr möglich, das Land zu besuchen. Die Presse unterliegt auch jetzt noch der Zensur der Behörden. Auch die deutliche Kritik des UN-Menschenrechtsausschusses an der Lage in Algerien im Jahr 1998 zog keine Veränderungen nach sich.

Mit der Übernahme des Präsidentenamtes durch Abdelaziz Bouteflika im April 1999 deuteten sich allerdings erstmals Anzeichen für Veränderungen an. Sein erklärtes Ziel ist es, das Land zu befrieden und zu versöhnen. Eine Amnestie zog die Freilassung von mehr als 2.000 Personen nach sich, die aufgrund der "Anti-Terrorismus"-Gesetzgebung verurteilt worden waren. Das Gesetz zur nationalen Eintracht, welches sich Bouteflika im September 1999 durch ein Referendum absichern ließ (98% Zustimmung), erlaubte es Angehörigen bewaffneter Gruppen, die sich bis zum 13. Januar 2000 stellten, straffrei auszugehen, soweit sie nicht an Morden und Vergewaltigungen beteiligt waren. In anderen Fällen wurde das Strafmaß reduziert. Der einseitige Waffenstillstand der AIS (Armée Islamique du Salut) von 1997 ist seit Juni 1999 offiziell anerkannt.

amnesty international hat die Schritte begrüßt, die zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Algerien beigetragen haben. Es besteht jedoch weiterhin ernsthafte Besorgnis über das anhaltende Ausmaß der Gewalt: in den ersten Monaten des Jahres 2000 wurden mehr als 600 Menschen getötet. Auch das "Verschwindenlassen" und die Straflosigkeit, mit der nach wie vor Menschenrechtsverletzungen begangen werden können, geben keinen Anlass zur Entwarnung. Der 1992 verhängte Ausnahmezustand bleibt weiterhin in Kraft. Im Frühjahr 2000 war es nach mehrjähriger Unterbrechung internationalen Menschenrechtsorganisationen, darunter amnesty international, allerdings wieder gestattet, nach Algerien zu reisen.

Morde an Zivilisten

Im Vergleich zu den vorausgehenden Jahren ging die Zahl der Tötungen zwar zurück, doch ist sie seit Ende 1999 konstant. Nach seinem Amtsantritt bezifferte der algerische Präsident Bouteflika die Anzahl der getöteten Opfer seit 1992 mit mehr als 100.000; die Regierung hatte bis dahin die Zahl von 26.000 genannt. Hunderte von Zivilisten werden weiterhin bei gezielten und wahllosen Überfällen bewaffneter Gruppen, die sich selbst als "islamisch" bezeichnen, getötet. Zu den Opfern zählen auch Kinder. Die Täter konnten bislang jedes Mal ungehindert entkommen, auch wenn Militär-, Gendarmerie- oder Polizeistützpunkte in der Nähe lagen, wie z.B. bei den Massakern des Jahres 1997.

Anschläge aus dem Hinterhalt und bewaffnete Auseinandersetzungen fordern zahlreiche Opfer unter Sicherheitskräften, Selbstverteidigungsmilizen und auch bewaffneten Gruppen. Oft ist es unmöglich, die Täter ausfindig zu machen und die Tatumstände zu klären. Während gewöhnlich der Groupe Islamique Armé (GIA) die Täterschaft zugeschrieben wird, gibt es auch solche Stimmen, die von einer Verwicklung der Sicherheitskräfte sprechen. Bei Razzien der Sicherheitskräfte werden immer wieder zahllose Personen getötet, bei denen es sich um "Terroristen" oder Angehörige islamistischer Gruppen handeln soll.

"Verschwundene"

Mehr als 3.000 Personen gelten in Algerien als "verschwunden", darunter sind zahlreiche Menschen, die sich im Gewahrsam der Sicherheitskräfte befinden. Obwohl die Regierung bereits 1998 eine Untersuchung der "Verschwundenen"-Fälle angekündigt hatte, wurden bisher keine offiziellen Anstrengungen unternommen, das Schicksal der "Verschwundenen" aufzuklären. Die staatliche Menschenrechtsbehörde ONDH hat sich nur unzureichend den "Verschwundenen"-Fällen gewidmet. Die wöchentlichen Demonstrationen der Mütter der "Verschwundenen", die eine Aufklärung der Fälle einfordern, werden dagegen durch die Sicherheitskräfte behindert. Am 22. März diesen Jahres wurden in Oran die demonstrierenden Mütter schikaniert, misshandelt und kurzzeitig inhaftiert. In dem gegen sie angesetzten Prozess wurden sie Anfang Juni freigesprochen. Auf Anfragen der Angehörigen geben die Behörden keine oder unzuzreichende Auskünfte zum Verbleib der "Verschwundenen". Es ist zu befürchten, dass die "Verschwundenen" im Gewahrsam der Sicherheitskräfte Folterungen, Misshandlung und geheimer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt ausgesetzt sind.

Im Gewahrsam der Sicherheitskräfte:

geheime Haft, Folter und Misshandlung

Zahlreiche Personen, die unter dem Verdacht der Zusammenarbeit mit bewaffneten Gruppen festgenommen worden waren, erheben Foltervorwürfe gegen die Sicherheitskräfte. Während der vergangenen Jahre wurde Folter immer wieder als Mittel zur Erpessung von "Geständnissen" bei Gerichtsverfahren herangezogen. Vor allem in der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt (incommunicado), die in Algerien nicht länger als 12 Tage dauern darf, besteht die Gefahr von Folter und Misshandlung, wobei die 12-Tages-Frist oftmals überschritten wird. In anderen Fällen werden Personen für mehrere Tage ohne Anklage oder Gerichtsverfahren verhaftet und dann wieder freigelassen. Als Folterverfahren berüchtigt ist die Chiffon-Methode: dem gefesselten Opfer wird ein Lappen in den Mund gestopft und ihm werden Schmutzwasser oder Chemikalien eingeflößt.

amnesty international hat die algerische Regierung zur unabhängigen Untersuchung der Foltervorwürfe aufgefordert. Dazu ist es bis heute jedoch nicht gekommen. Dies bedeutet, dass Folterer weiterhin ungestraft agieren können, obwohl dabei gegen algerisches Recht und die internationalen Vereinbarungen, die das Land als Vertragsstaat ratifiziert hat, verstoßen wird, darunter die UN Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Unfaire Prozesse

Wie in den Jahren zuvor entsprechen die Gerichtsverfahren in Algerien nicht den internationalen Standards der Fairness. Angeklagte werden "terroristischer" Handlungen beschuldigt, ohne dass untersucht wird, ob und welche ihrer Taten strafbar waren. Gerichte versäumen es, Vorwürfen der Angeklagten über Folter und Misshandlung nachzugehen. Der Verteidigung wird oftmals nur in begrenztem Maße gestattet, Zeugen vorzuladen.

Straffreiheit für Menschenrechtsverletzer

Die Straffreiheit für Personen, die in Algerien Menschenrechtsverletzungen begehen, stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar. Behauptungen der Regierung über die Verfolgung von Vergehen der Sicherheitskräfte sind nicht nachprüfbar, da die Regierung sich weigert, Einzelinformationen herauszugeben. Im Februar 1998 waren zwei Milizenführer - zugleich Angehörige der Regierungspartei - wegen Mordes, Folter, Entführung und Erpressung angeklagt und vorübergehend verhaftet worden. Inzwischen befinden sie sich wieder auf freiem Fuß, ohne dass ein Gerichtsverfahren gegen sie eingeleitet wurde.

Die paramilitärischen Selbstverteidigungsmilizen können weiterhin mit Duldung der staatlichen Dienststellen operieren, wobei es keine wirksamen Überwachungs- oder Kontrollmechanismen gibt. Diese Milizen sind - unabhängig oder gemeinsam mit den Sicherheitskräften - für Überfälle aus dem Hinterhalt oder militärische Operationen gegen die GIA oder andere bewaffnete Gruppen verantwortlich.

Bei Angehörigen bewaffneter Gruppen, die sich auf der Basis des Gesetzes zur nationalen Eintracht den Behörden stellten und nach rascher Überprüfung durch die Bewährungsausschüsse straffrei ausgingen, ist zu befürchten, dass sich unter ihnen Verantwortliche für Morde und Übergriffe befinden. Ähnliches gilt für die Mitglieder der AIS, die aufgrund einer gesonderten Geheimvereinbarung ihre Waffen behalten durften.

Forderungen von amnesty international

amnesty international fordert die algerische Regierung auf,

  • das Schicksal der "Verschwundenen" vollständig und unabhängig zu untersuchen und die Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen;
  • allen Vorwürfen von Folter, Misshandlung und anderen Menschenrechtsverletzungen in vollständigen und unabhängigen Untersuchungen nachzugehen und die Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen;
  • zu gewährleisten, dass Inhaftierungen der Kontrolle der Gerichtsbarkeit unterliegen;
  • in geheimer Haft gehaltene Personen unverzüglich freizulassen, oder in den normalen Vollzug zu überführen und einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu überantworten, wenn sie einer erkennbaren Straftat angeklagt werden;
  • alle für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht zu stellen und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen zu beenden;
  • zu gewährleisten, dass alle Gerichtsverfahren internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen;
  • die Bestimmungen international anerkannter Menschenrechtsverträge und -vereinbarungen zu achten und umzusetzen.
weitere aktuelle Veröffentlichungen

amnesty international, Jahresbericht 2000, Fischer Taschenbuch-Verlag Nr. 624, Frankfurt/M. Juni 2000
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