amnesty international
Urgent Action

UA-Nr: UA-324/2000
AI-Index: AFR 16/016/2000
Datum: 25.10.2000

TODESSTRAFE / HINRICHTUNG / DROHENDE HINRICHTUNGEN




Burundi: hingerichtet:
Napoléon Manirakiza
René Rukengamangamizi
(Unteroffizier)

drohende Hinrichtung:
weitere 350 zum Tode verurteilte Gefangene

Am 19. Oktober 2000 wurden zwei Soldaten wenige Stunden nach Verkündung des Todesurteils hingerichtet, ohne dass ihnen ihr Recht auf Berufung gewährt wurde. Beide Männer waren in unfairen Gerichtsverfahren, in denen man ihnen zudem das Recht auf einen Rechtsbeistand verweigert hatte, zum Tode verurteilt worden. amnesty international befürchtet, dass weitere zum Tode verurteilte Gefangene, insbesondere diejenigen, deren Todesurteil von einem Militärgericht verhängt worden ist, in unmittelbarer Gefahr sind, hingerichtet zu werden.

Diese beiden Hinrichtungen waren die ersten seit Juli 1999. In Burundi gibt es derzeit 350 zum Tode verurteilte Gefangene – darunter mindestens fünf Soldaten. Drei weitere Soldaten wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Napoléon Manirakiza, ein Armeedeserteur, und der Unteroffizier René Rukengamangamizi wurden von einem Militärgericht (conseil de guerre) in Gitega zum Tode verurteilt und kurz darauf hingerichtet. Gemäß der burundischen Gesetzgebung hätten sie das Recht gehabt, beim Militärberufungsgericht (Cour militaire) und danach bei der Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs Rechtsmittel einzulegen und schließlich beim Staatsoberhaupt ein Gnadengesuch einzulegen. Die beiden Soldaten wurden auf dem Gelände eines Militärtrainingslagers von einem Erschießungskommando hingerichtet. Anwohner waren Zeugen der Hinrichtung.

Napoléon Manirakiza war des am 3. Oktober 2000 begangenen Mordes an Pater Antonio Bargiggi, einem ehrenamtlichen Mitarbeiter einer italienischen religiösen Vereinigung, für schuldig befunden worden. Zwei Mitangeklagte, Martin Ndihokubwayo und Jean-Pierre Bukuru, wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.

René Rukengamangamizi war für schuldig befunden worden, am 4. Oktober 2000 Caritas Nahimana, die Leiterin einer Schule in Gitega, und ihre beiden Söhne ermordet zu haben.

Angesichts dieser beiden Hinrichtungen wird deutlich, dass führende Militärangehörige in Burundi rechtsstaatliche Prinzipien immer wieder missachten. Derartige Hinrichtungen nach unfairen Gerichtsverfahren verstoßen gegen Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 4 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

amnesty international wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.

Zuletzt war in Burundi am 29. Juli 1999 Korporal Bonaventure Ndikumana hingerichtet worden. Er war einen Tag zuvor von einem Militärgericht (conseil de guerre) in Bujumbura zum Tode verurteilt worden. Man hatte ihn des Mordes an einem Kameraden, bei dem es sich um einen Verwandten eines führenden Militärangehörigen gehandelt haben soll, für schuldig befunden. Bonaventure Ndikumana wurde hingerichtet, obwohl sein Anwalt, der Vorsitzende der Anwaltskammer von Burundi, Berichten zufolge nach dem Prozess beim Militärberufungsgericht Rechtsmittel eingelegt hatte.

Die letzten Todesurteile, die von Zivilgerichten verhängt worden waren, wurden 1997 vollstreckt, als sechs Menschen nach grob unfairen Gerichtsverfahren hingerichtet wurden. Seit 1996 sind insgesamt über 350 Menschen zum Tode verurteilt worden; viele von ihnen saßen bereits jahrelang in Haft, bevor sie in unfairen Verfahren verurteilt wurden. Die Fairness der Gerichtsverfahren wird dadurch untergraben, dass die Prozessakten nicht sorgfältig zusammengestellt werden, Zeugen nicht vor Gericht erscheinen und Anhörungen immer wieder vertagt werden. Des Weiteren haben von Zivilgerichten zum Tode Verurteilte nicht das Recht auf ein umfassendes Berufungsverfahren. Über 100 zum Tode verurteilte Gefangenen stehen keine Berufungsmöglichkeiten mehr offen, sodass sie nur noch ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten richten können.

EMPFOHLENEN AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, Telegramme oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • sich angesichts der Hinrichtung von Napoléon Manirakiza und René Rukengamangamizi besorgt zeigen;
  • kritisieren, dass beiden Männern ihr Recht auf Berufung verweigert wurde;
  • fordern, dass eine Untersuchung eingeleitet wird, um zu ermitteln, warum die rechtlichen Vorschriften in diesen Fällen nicht befolgt wurden, und dass diejenige, die für diese willkürlichen Hinrichtungen verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden;
  • bei den Behörden darauf dringen, dass keine weiteren Todesurteile vollstreckt werden;
  • Staatspräsident Buyoya auffordern, alle Todesurteile, die ihm vorgelegt werden, in Haftstrafen umzuwandeln;
  • die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass alle Gerichte in Burundi die internationalen Standards der Fairness einhalten, wie es in internationalen Menschenrechtsverträgen gefordert wird, zu deren Vertragsstaaten Burundi gehört; einschließlich der Gewährleistung des Rechts, in Todesstrafenfällen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu können;.

    APPELLE AN:

    Major Pierre Buyoya, Président de la République, Présidence de la République, B.P. 1870, Bujumbura, REPUBLIK BURUNDI (Staatspräsident - korrekte Anrede: Monsieur le Président)
    Telegramm: major buyoya, bujumbura, burundi
    Telefax: (00 257) 227 490

    Colonel Cyrille Ndayirukiye, Ministre de la Défense Nationale, Ministère de la Défense Nationale, B.P. 1870, Bujumbura, REPUBLIK BURUNDI (Verteidigungsminister - korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
    Telegramm: ministre defense, bujumbura, burundi
    Telefax: (00 257) 223 959; (00 257) 217 505

    Monsieur Terence Sinunguruza, Ministre de la Justice et Garde des sceaux, Ministère de la Justice, B.P. 1880, Bujumbura, REPUBLIK BURUNDI (Justizminister - korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
    Telegramm: ministre justice, bujumbura, burundi
    Telefax: (00 257) 2222 148

    KOPIEN AN:

    Eugène NINDORERA, Ministre des droits de la Personne humaine, des réformes institutionnelles, et des relations avec l'Assemblée nationale, Bujumbura, BURUNDI (Menschenrechtsminister)
    Telefax: (00 257) 217 549

    Kanzlei der Botschaft der Republik Burundi, Mainzer Str. 174, 53179 Bonn
    (S.E. Herrn Aloys Mbonayo)
    Telefax: 0228-340 148 - E-Mail: embassybonn@burundi.de

    Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in urgent actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Dezember 2000 keine Appelle mehr zu verschicken.

    RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/faxes/express/airmail letters in French or your own language:

    - expressing concern at the execution of Napoléon Manirakiza and Sergeant René Rukengamangamizi;

    - expressing concern that both men were denied their right to appeal;

    - calling for an investigation into why proper legal procedures were not followed, and for those responsible for ordering these arbitrary executions to be brought to justice;

    - urging the authorities not to carry out any further executions and for President Buyoya to grant clemency in any capital cases which come before him;

    - appealing to the authorities to take all measures necessary to ensure that all trials in Burundi conform to international standards of fairness as required by the international human rights treaties to which Burundi is party, including by providing for the right to a full appeal in capital cases.



    amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
    Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - email: ua-de@amnesty.de
    Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00