amnesty international
Urgent Action

UA-Nr: UA-320/2000
AI-Index: AFR 54/010/2000
Datum: 20.10.2000

DROHENDE MISSHANDLUNG ODER FOLTER




Sudan: Osman Idris Abo Rass, Vizesekretär der Ba'ath-Partei
Hassan Ahmed Hassan Basheer

Osman Idris Abo Rass, ein führendes Mitglied der verbotenen "Arabischen Sozialistischen Ba'ath-Partei", ist am 4. Oktober 2000 zusammen mit Hassan Ahmed Hassan in dessen Büro in der Hauptstadt Khartoum verhaftet worden. Es wird angenommen, dass sich die beiden Männer im Kober-Gefängnis in Khartoum befinden. Berichten zufolge haben sie keinen Kontakt zu ihren Familienangehörigen, Rechtsanwälten und Ärzten, sodass sie in Gefahr sind, misshandelt oder gefoltert zu werden.

Warum sie festgenommen wurden, ist unklar. Möglicherweise hängt die Festnahme mit der Fahndung der sudanesischen Sicherheitskräfte nach den Herausgebern der Untergrundzeitung "Al-Hadaf" zusammen, die der Ba'ath-Partei nahesteht. Kurz nach der Festnahme der beiden Männer berichteten regierungstreue Zeitungen über Artikel, die in "Al-Hadaf" erschienen waren und die Regierung kritisiert hatten. Einige Tage später unterzeichneten zehn prominente sudanesische Rechtsanwälte einen öffentlichen Aufruf mit der Forderung, die beiden festgenommenen Männer freizulassen und ihnen den Kontakt zu den Anwälten zu ermöglichen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nachdem Staatspräsident Omar Hassan al-Bashir 1989 an die Macht gekommen ist, wurden das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Betätigungsmöglichkeiten der Opposition im Sudan stark beschnitten. amnesty international hat ein Muster der widerrechtlichen Festnahme und Folterung von mutmaßlichen Regierungsgegnern an geheimen Haftorten dokumentiert. Trotz eines neuen Gesetzes vom 1. Januar 1999 dürfen sich Oppositionsparteien und Gewerkschaften, die nicht loyal zum gegenwärtigen Regime sind, nur sehr eingeschränkt betätigen. Im Dezember vergangenen Jahres hat Präsident Bashir den Ausnahmezustand ausgerufen, der im März 2000 bis zum Ende dieses Jahres verlängert wurde. Unter dem neuen Sicherheitsgesetz und Antiterrorismusgesetz dürfen Sicherheitsbeamte Personen 63 Stunden in Gewahrsam halten, bevor sie angeklagt oder freigelassen werden müssen. Personen, denen man "terroristische Handlungen" zur Last legt, ein Tatbestand der von den Behörden sehr vage ausgelegt wird, droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Amputation von Gliedmaßen und die Todesstrafe.

Mitglieder der verbotenen "Ba'ath-Partei" sind in der Vergangenheit wiederholt Ziel von Repressionen seitens der Behörden gewesen. Osman Idris Abo Rass ist bereits mehrmals aus politischen Gründen zusammen mit anderen Parteimitgliedern inhaftiert worden (siehe UA 40/97 vom 4. Februar 1997).

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, Telegramme oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • sich um die Sicherheit von Osman Idris Abo Rass und Hassan Ahmed Hassan besorgt zeigen, die ohne Anklage oder Prozess festgehalten werden;
  • sich nach ihrem Aufenthaltsort erkundigen;
  • um die Zusicherung bitten, dass sie weder misshandelt noch gefoltert werden und man ihnen umgehend der regelmäßige Zugang zu Familienangehörigen, Rechtsanwälten und medizinischer Versorgung gewährt;
  • ihre sofortige und bedingungslose Freilassung fordern, sofern sie nicht wegen einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und ohne Verzug vor Gericht gestellt werden.

    APPELLE AN:

    His Excellency Lieutenant General Omar Hassan al-Bashir, President of the Republic of the Sudan, People's Palace, PO Box 281, Khartoum, REPUBLIK SUDAN (Staatspräsident - korrekte Anrede: Your Excellency)
    Telegramm: president al-bashir, khartoum, sudan
    Telefax: (00 249) 11-787 676; (00 249) 11-783 223

    Mr Ali Mohamed Osman Yassin, Minister of Justice, Ministry of Justice, Khartoum, REPUBLIK SUDAN
    (Justizminister - korrekte Anrede: Dear Minister)
    Telegramm: justice minister, khartoum, sudan

    Mr Mustafa Osman Ismail, Minister of Foreign Affairs, Ministry of Foreign Affairs, PO Box 873, Khartoum, REPUBLIK SUDAN (Außenminister - korrekte Anrede: Dear Minister)
    Telegramm: foreign minister, khartoum, sudan
    Telefax: (00 249) 11-779 383

    KOPIEN AN:

    Mr Hafez al-Sheikh al-Zaki, Chief Justice, Law Courts, Khartoum, SUDAN
    (Oberster Richter- korrekte Anrede: Dear Justice)

    Mr. Ahmad. al-Mufti, Secretary, Advisory Council for Human Rights, PO Box 302, Khartoum, SUDAN
    (Sekretär des Menschenrechtsrates der Regierung)
    Telefax: (00 249) 11-779 173

    Kanzlei der Botschaft der Republik Sudan, Koblenzer Str. 107, Haus Godeswinkel, 53177 Bonn
    Telefax: (0228) 33 51 40 - (S. E. Herrn Achol Deng)
    E-Mail: Sudan-Embassy.Bonn@t-online.de

    Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in urgent actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. November 2000 keine Appelle mehr zu verschicken.

    RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/faxes/express/airmail letters in English or your own language:

    - expressing concern for the safety of the two men named above, who are detained without charge or trial;

    - seeking assurances that they are not being tortured or ill-treated and confirmation that they are held in Kober prison in Khartoum;

    - urging that they be given immediate and regular access to their families, legal representatives and any necessary medical attention;

    - appealing for them to be released immediately and unconditionally if they are not to be charged with a recognizably criminal offence and brought promptly to trial.



    amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
    Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - email: ua-de@amnesty.de
    Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00