amnesty international
Urgent Action

UA-Nr: UA-352/2000
AI-Index: ASA 33/017/2000
Datum: 14.11.2000

SORGE UM SICHERHEIT




Pakistan: Angehörige der Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya


Da in den vergangenen zwei Wochen in der pakistanischen Provinz Punjab zehn Angehörige der religiösen Minderheit der Ahmadiyya getötet worden sind, befürchtet amnesty international, dass weitere Mitglieder der Glaubensgemeinschaft in Lebensgefahr sind.

Am 30. Oktober 2000 wurden fünf Mitglieder der Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya erschossen, als sie nach dem Morgengebet die Moschee der Gemeinschaft im Dorf Ghatialian in der Nähe von Sialkot verließen. Unter den Toten war auch ein 16-jähriger Junge. Zehn weitere Personen wurden verletzt. Bislang ist nach Kenntnis von amnesty international niemand wegen der Morde festgenommen worden.

Weitere fünf Ahmadis, darunter zwei Kinder, wurden am 10. November 2000 in ihrer Moschee in Sargodha ermordet. Am frühen Morgen dieses Tages hatte ein islamischer Religionsführer (Mullah) eine Menschenmenge durch die Straßen geführt, die Anti-Ahmadiyya-Sprüche skandierten. Als die Menge sich der Ahmadiyya-Moschee näherte, baten die Menschen, die dort Zuflucht gesucht hatten, telefonisch die Polizei um Hilfe. Die Menge brach dann in die Moschee ein, griff die Ahmadis an und tötete vier Menschen. Dann verstümmelten die Angreifer die Leichen mit Äxten, verwüsteten das Gebäude und steckten es in Brand. Ein 14-jähriger Junge, der bei dem Angriff verletzt worden war, erlag später seinen Verletzungen. Die Polizei traf erst ein, als der Angriff vorüber war.

In den Monaten zuvor war es bereits wegen religiöser Streitfragen zu Spannungen in den betreffenden Orten gekommen. Jedoch hatten weder die örtlichen Behörden noch die Polizei Maßnahmen eingeleitet, um die Angehörigen der religiösen Minderheit der Ahmadiyya zu schützen und diese Anschläge zu verhindern. amnesty international hat wiederholt an die Regierung von Pakistan appelliert, die Blasphemiegesetze abzuschaffen, die die Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit als Straftat auslegen. Des Weiteren hat amnesty international die Behörden Pakistans immer wieder aufgefordert, Angehörige der Ahmadiyya vor Angriffen zu schützen und sicherzustellen, dass Tötungen von Ahmadis untersucht und die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Da die Regierung diesen Forderung bislang nicht nachgekommen ist, steht zu befürchten, dass Mitglieder religiöser Minderheiten auch weiterhin zu Opfer schwerer Menschenrechtsverstöße werden könnten.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya betrachtet sich selbst als moslemisch, wird aber von orthodoxen Muslimen in Pakistan als ketzerisch bezeichnet. Im Jahr 1974 wurde die Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft für nicht-moslemisch erklärt. Die daraufhin verabschiedeten Gesetze legten die Ausübung und Verbreitung des Glaubens der Ahmadis als Straftat aus. Zahlreiche Angehörige der religiösen Minderheit stehen wegen religiöser Straftaten unter Anklage, unter anderem wegen des Aufrufs zum Gebet, wegen Predigens ihres Glaubens oder weil sie die Bezeichnung "Moschee" für ihr Gotteshaus verwenden. Mehrere Personen stehen wegen Blasphemie unter Anklage, einem Straftatbestand nach § 295C des pakistanischen Strafgesetzbuches, für den die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben ist. In diesem Jahr sind allein im Bezirk Sialkot gegen 23 Ahmadis Anklagen wegen religiöser Delikte erhoben worden. Hingegen laufen die polizeilichen Ermittlungen zu rund 20 Fällen der vergangenen sieben Jahre, in denen Ahmadis ermordet wurden, nur schleppend oder sind gar nicht erst eingeleitet worden. Bislang ist keiner dieser Täter vor Gericht gestellt worden.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, Telegramme, E-Mails oder Luftpostbriefe in denen Sie

  • fordern, dass umgehend wirksame Maßnahmen eingeleitet werden, um Angehörige der Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya vor weiteren Angriffen zu schützen;
  • bei den Behörden darauf dringen, dass alle Tötungen und Angriffe gegen die Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya umfassend untersucht und die Täter vor Gericht gestellt werden;
  • die Behörden auffordern, alle Gesetze abzuschaffen, die die Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit unter Strafe stellen.

    APPELLE AN:

    General Pervez Musharraf, Chief Executive, National Security Council, General Block, Pakistan Secretariat, Islamabad, ISLAMISCHE REPUBLIK PAKISTAN
    (Chef der Militärregierung - korrekte Anrede: Dear Chief Executive)
    Telefax: (00 92) 51-922 4768
    Telegramm: general pervez musharraf, islamabad, pakistan

    KOPIEN AN:

    Lt. Gen. (Retd.) Moin-ud-din Haider
    Minister for Interior, Narcotics Control and Capital Administration and Development Decisions
    Ministry of Interior and Narcotics, Control Block R, Pakistan Secretariat
    Islamabad, PAKISTAN (Innenminister – korrekte Anrede: Dear Minister)
    Telefax: (00 92) 51 9213 780

    Kanzlei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Schaperstr. 29, 10777 Berlin
    Telefax: 030-2124 4210 - (S. E. Herrn Gul Haneef)

    Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Dezember 2000 keine Appelle mehr zu verschicken.

    RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/telexes/faxes/express/airmail letters in English or your own language:

    - urging that immediate measures be taken to protect the Ahmadiyya community from further attacks;

    - urging that all killings and attacks upon the Ahmadiyya community are fully investigated and the perpetrators punished;

    - appealing to the authorities to abolish all relevant laws which criminalize acts constituting the exercise of the right to freedom of religion.



    amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
    Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - email: ua-de@amnesty.de
    Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00