amnesty international
Urgent Action

UA-Nr: UA-350/2000
AI-Index: ASA 33/016/2000
Datum: 14.11.2000

ABSCHIEBUNG




Pakistan / Tadschikistan / Russland / Iran: Flüchtlinge aus Afghanistan

Pakistan, Iran und Tadschikistan haben ihre Grenzen für Flüchtlinge aus dem Norden Afghanistans geschlossen, was einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Derzeit sind in der Region etwa 80.000 Menschen vor den Kampfhandlungen auf der Flucht. Eine schlimme Dürre birgt zudem die Gefahr einer großen Hungersnot. In der jüngsten Zeit haben die Kampfhandlungen in Afghanistans nördlicher Provinz Takhar zwischen den Taliban und der gegnerischen Allianz um die Kontrolle in dieser Region merklich an Intensität zugenommen. Da in Takhar auch Zivilisten nicht verschont werden, befinden sich sehr viele von ihnen auf der Flucht. Die Abriegelung der Grenzen könnte daher katastrophale Auswirkungen für die Binnenflüchtlinge in der Region haben.

Pakistan hat vergangene Woche seine Grenzen in der nordwestlichen Grenzprovinz und in Belutschistan für afghanische Flüchtlinge ohne gültige Reisedokumente geschlossen. Die meisten der afghanischen Flüchtlinge verfügen jedoch über keine Reisepapiere. Vor der Maßnahme waren Afghanen in wachsender Zahl in die nordwestliche Grenzprovinz von Pakistan geflohen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sollen seit Anfang September dieses Jahres fast 30.000 Personen die Grenze in Richtung Pakistan überquert haben. Schätzungsweise leben derzeit über 1,2 Millionen afghanische Flüchtlinge in Pakistan.

Auch die Grenzposten der Taliban sollen afghanische Flüchtlinge an Kontrollpunkten auf der Straße von Jalalabad zu dem Grenzübergang der Provinz Torkham nach Pakistan aufgehalten und viele von ihnen geschlagen haben. Personen, die nicht über eine sowohl von den Taliban als auch den pakistanischen Behörden ausgestellte schriftliche Genehmigung verfügen, werden zurückgewiesen; dies gilt insbesondere für Familien und Frauen.

Mitte September dieses Jahres hat die tadschikische Regierung ihre Grenze nach Afghanistan Berichten zufolge ebenfalls geschlossen. Anfang November 2000 sollen Grenzposten in Tadschikistan, die unter russischem Kommando stehen, über 100 Flüchtlinge abgewiesen haben. Zu dem Zeitpunkt kampierten offenbar ca. 3.000 afghanische Flüchtlinge an der Grenze, in der Hoffnung, nach Tadschikistan flüchten zu können.

Das iranische Parlament hat im Mai dieses Jahres beschlossen, die Grenze nach Afghanistan faktisch zu schließen, angeblich um Drogenschmuggel zu unterbinden. Aus dem Iran sind seit dem 8. April 2000 über 60.000 afghanische Flüchtlinge im Rahmen eines Abkommens mit dem Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. amnesty international hat die iranische Regierung aufgefordert, sicherzustellen, dass dabei überprüft wird, ob die Flüchtlinge sich tatsächlich aus freien Stücken für eine Rückkehr entschieden haben. Im Iran leben Schätzungen zufolge über 1,4 Millionen Afghanen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Taliban, die inzwischen über 90% Afghanistans in ihrer Hand haben, kämpfen gegenwärtig gegen die Allianz der Anti-Taliban-Kräfte um die Kontrolle über den Rest des Landes. Die Gegner der Taliban setzen sich aus ehemaligen Mudschahedin zusammen, islamischen Guerillas, die gegen die sowjetische Besatzung von 1979 bis 1989 gekämpft haben. Seit 1979 sah sich mehr als ein Fünftel der afghanischen Bevölkerung, über sechs Millionen Menschen, gezwungen, das Land zu verlassen. In Erwartung des Friedens nach dem Kollaps der prosowjetischen Regierung waren 1992 viele in ihr Heimatland zurückgekehrt, angesichts des anschließenden Bürgerkriegs und der verheerenden Menschenrechtslage zogen es viele jedoch vor, im Ausland zu bleiben. Mit über zwei Millionen Menschen bilden Afghanen die größte Flüchtlingsgruppe in der Welt.

Gemäß internationalem Recht dürfen Pakistan, der Iran und Tadschikistan niemanden in ein Land abschieben oder an der Grenze dorthin zurückweisen, in welchem der Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Zwangsabschiebung verstößt gegen das international anerkannte Recht des Non-Refoulement (Nicht-Abschiebung), das für alle Staaten bindend ist. Gemäß dieses Grundsatzes sind Staaten verpflichtet, ihre Grenzen für Flüchtlinge offen zu halten und ihnen Flüchtlingsschutz zu gewähren, auch wenn sie in großer Zahl Einlass begehren.

amnesty international erkennt an, dass die Regierungen Pakistans, des Iran und Tadschikistans seit vielen Jahren zahlreichen afghanischen Flüchtlingen in ihren Ländern humanitäre Hilfe gewähren. In den vergangenen Jahren hat die internationale Staatengemeinschaft die afghanischen Flüchtlinge in diesen Ländern sowie innerhalb Afghanistans nicht ausreichend finanziell unterstützt. Im Oktober dieses Jahres hat das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFO) bekannt gegeben, dass es von den Geberländern nur die Hälfte der notwendigen Lebensmittellieferungen erhalten hat, die zum Überleben der drei Millionen am schwersten von der Dürre betroffenen Afghanen benötigt werdenen. amnesty international hat wiederholt an die internationale Staatengemeinschaft appelliert, die Nachbarländer Afghanistans in ausreichendem Maße bei der Versorgung der wachsenden Zahl an Flüchtlingen aus diesem Land zu unterstützen.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telegramme, Telefaxe oder Luftpostbriefe an die pakistanischen, iranischen und tadschikischen Behörden, in denen Sie die Regierungen an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erinnern, Flüchtlinge aus Afghanistan weder abzuschieben noch sie an der Grenze abzuweisen, da ihnen in ihrem Heimatland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

APPELLE AN:

A. SATTAR, Minister of Foreign Affairs, Ministry of Foreign Affairs
Constitution Avenue, Islamabad, ISLAMISCHE REPUBLIK PAKISTAN
(Außenminister von Pakistan - korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telegramm: foreign minister, islamabad, pakistan
Telefax: (00 92) 51-920 7217

Imamali Sharipovich RAKHMONOV, President of the Republic of Tajikistan
Respublika Tajikistan, g. Dushanbe, pr. Rudaki 80, Apparat Prezidenta Respubliki Tajikistan, Prezidentu RAKHMONOVU I.Sh., REPUBLIK TADSCHIKISTAN
(Staatspräsident von Tadschikistan - korrekte englische Anrede: Dear President Rakhmonov)
Telefax: (00 992) 372-212 520

Hojjatoleslam Abdolvahed Musavi-Lari, Minister of the Interior, Ministry of the Interior
Dr. Fatemi Avenue, Tehran, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN
(Innenminister des Iran - korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telegramm: interior minister, tehran, iran

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telegramme oder Luftpostbriefe an den Direktor der russischen Grenztruppen, in denen Sie ihn auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die in Tadschikistan stationierten russischen Grenztruppen Flüchtlinge aus Afghanistan weder abschieben noch sie an der Grenze abweisen, da den Flüchtlingen in ihrem Heimatland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

APPELLE AN:

Col. Gen. Konstantin TOTSKIY, Rossiyskaya Federatsiya, 101000 g. Moskva, ul. Lubianka, 3
Federalnaya pogrannichnaya sluzhaba Rossiyskoy Federatsii
Direktoru TOTSKOMU K., RUSSISCHE FÖDERATION
(Direktor der russischen Bundesgrenztruppen – korrekte englische Anrede: Dear Colonel General)
Telegramm: director, federal border guard servioce, moskow,.russia

KOPIEN AN:

Kanzlei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Schaperstr. 29, 10777 Berlin
(S. E. Herrn Gul Haneef)
Telefax: 030-2124 4210

Kanzlei der Botschaft der Republik Tadschikistan, Otto-Suhr-Allee 84, 10585 Berlin
(S. E. Herrn Akbar Mirzoev)
Telefax: (030) 3479 3029

Kanzlei der Botschaft der Russischen Föderation, Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
(S. E. Herrn Sergej Borissowitsch Krylow)
Telefax: 030-2299 397
E-Mail: Russembassy@trionet.de

Kanzlei der Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielski Allee 67, 14195 Berlin
(S. E. Herrn Ahmad Azizi)
Telefax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu (Pakistan), Tadschkisch (Tadschikistan), Persisch (Iran), Russisch (Russland, Tadschikistan), Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Dezember 2000 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/faxes/express/airmail letters in English or your own language:

- urging the governments of Pakistan, Iran and Tajikistan to uphold their responsibilities under international law not to turn back or forcibly return refugees to Afghanistan, where they would be at risk of serious human rights abuses;

- urging these governments not to close their borders to Afghan refugees, whom they are obliged to admit under international law;

- calling on the director of the Federal Border Guard Service of the Russian Federation to ensure that the Russian border guards stationed in Tajikistan do not stop or forcibly return refugees attempting to seek protection in Tajikistan.



amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - email: ua-de@amnesty.de
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