Die türkischen Behörden haben die drei oben genannten Personen festgenommen. Die drei befinden sich in der Polizeizentrale von Diyarbakir, und es ist zu befürchten, dass sie gefoltert werden.
Polizisten in Zivil nahmen Emrullah Karagöz und die beiden Schwestern Saliha und Güllü Ekinci am 27. März 2001 in Diyarbakir im Südosten der Türkei auf der Straße fest. Am Abend desselben Tages wurde Emrullah Karagöz vermutlich zwecks einer Hausdurchsuchung kurz zu seiner Wohnung gebracht. Er war offensichtlich gefoltert worden, da er ohne die Stütze zweier Polizisten nicht gehen konnte.
In den vergangenen zwei Wochen hatte die Polizei Berichten zufolge Emrullah Karagöz wiederholt bedroht. So sollen Polizisten in Zivil vor dem kurdischen Neujahrsfest Newroz am 21. März 2001 mehrmals seine Wohnung durchkämmt haben. Außerdem wurde eine vom 17. bis 23. März 2001 auf der Polizeizentrale von Diyarbakir inhaftierte Person Meldungen zufolge über Emrullah Karagöz befragt. Polizisten sollen bei dieser Gelegenheit indirekte Drohungen gegen den Studenten ausgesprochen haben.
Emrullah Karagöz war bereits im Juni 1999 und erneut im November 2000 aus politischen Gründen inhaftiert worden. Wie es heißt, hatte man ihn während seines Gewahrsams 1999 gefoltert, was derzeit Gegenstand eines Strafverfahrens ist. Emrullah Karagöz studiert Archäologie und Saliha Ekinci Germanistik an der Universität Diyarbakir.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die in der türkischen Strafprozessordnung (CMUK) festgelegten Vorschriften zur schnellen und korrekten Registrierung von Häftlingen und zur Benachrichtigung der Angehörigen werden nach wie vor in vielen Fällen nicht beachtet. Die Missachtung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Familien der Opfer in hohem Maße besorgniserregend, sondern schafft auch die Bedingungen für "Verschwindenlassen" und Folterungen. Wer im Verdacht steht, gegen die Gesetze, für die das Staatssicherheitsgericht zuständig ist, verstoßen zu haben, kann bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten werden. Diese Frist kann in den Provinzen unter der Notstandsgesetzgebung noch einmal um sechs Tage verlängert werden. Nach spätestens vier Tagen muss man den Inhaftierten aber den Zugang zu Rechtsanwälten ermöglichen, was in der Praxis jedoch sehr häufig nicht geschieht.
Solange die Gefangenen keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den Verhörbeamten ausgeliefert. Mit Folter versucht man, "Geständnisse" oder Informationen über illegale Organisationen zu erpressen, Gefangene zu Spitzeldiensten für die Polizei zu bewegen oder setzt sie als "Strafe" für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen Organisation ein. Zu den häufigsten Foltermethoden gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden, sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen, ihr Leben zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
APPELLE AN:
Herrn Saadettin Tantan, Içisleri Bakanligi, TR-06644 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Innenminister) Telefax: (00 90) 312 418 1795
Herrn Prof. Hikmet Sami Türk, Adalet Bakani, Adalet Bakanligi, TR-06659 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Justizminister) Telefax: (00 90) 312-418 5667; (00 90) 312-417 3954
Attila Çinar, Diyarbakir Emniyet Müdürü, Diyarbakir Emniyet Müdürlügü, Diyarbakir REPUBLIK TÜRKEI (Polizeichef von Diyarbakir)
Olaganüstü Hal Valisi, Diyarbakir, REPUBLIK TÜRKEI (Gouverneur der Provinzen unter den Bedingungen der Notstandsgesetzgebung) Telefax: (00 90) 412-224 3572
KOPIEN AN:
Herrn Rüstü Kazim Yücelen, Büro des Ministerpräsidenten, Basbakanlik, 06573 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Beauftragter des Premierministers für Menschenrechtsfragen) Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei Rungestr. 9, 10179 Berlin (S. E. Herrn Tugay Uluçevik) Telefax: 030-275 85 700; 030-275 90 915 E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Mai 2001 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/telexes/faxes/express/airmail letters in English or German or your own language:
- expressing concern at reports that Emrullah Karagöz has been tortured in custody at Diyarbakir Police Headquarters;
- urging the authorities to guarantee that he and Saliha and Güllü Ekinci are not subjected to further torture or ill-treatment;
- calling for the detainees to be given immediate access to lawyers, their families and any medical attention they require;
- asking to be informed of any charges that may be brought against them;
- calling for an immediate and impartial investigation into the allegations of torture, and for those responsible to be brought to justice;
- reminding the Turkish government of its obligations under Article 3 of the European Convention on Human Rights, which states: "No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."