STELLUNGNAHME VON AMNESTY INTERNATIONAL ZUM
AD-HOC-BERICHT ÜBER DIE ASYL- UND ABSCHIEBUNGSRELEVANTE LAGE IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION (TSCHETSCHENIEN) DES AUSWÄRTIGEN AMTES VOM 24. APRIL 2001
1. Erkenntnisgrundlagen
Das Auswärtige Amt weist in seinen Berichten immer wieder darauf hin, dass der Zugang unabhängiger Beobachter nach Tschetschenien zum Teil unmöglich, zumindest aber erschwert ist. Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international stützen ihre Aussagen weitgehend auf Berichte von Augenzeugen. Aus diesen Berichten lässt sich jedoch – soweit sie in sich stimmig und widerspruchsfrei sind - nach den Erfahrungen von amnesty international angesichts der Häufigkeit und des Inhalts dieser Berichte ein umfassendes Bild von schweren Menschenrechtsverletzungen an tschetschenischen Zivilisten durch Angehörige der russischen Armee oder durch tschetschenische Kämpfer ermitteln. Die von amnesty international aus diesen Augenzeugenberichten gewonnenen Erkenntnisse gleichen in hohem Maße denen anderer Organisationen, beispielsweise der internationalen Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial oder des Europarats. Unsere Organisation ist daher von der Richtigkeit der in den zahlreichen Berichten dokumentierten Informationen überzeugt.
2. Aktuelle Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien
amnesty international begrüßt, dass der Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes zu Tschetschenien vom 24. April 2001 in einigen Punkten kritisch auf massive Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten in Tschetschenien eingeht. Die häufige Bezugnahme auf ältere, größtenteils aus der Zeit vor Ende 1999 stammenden Informationen wird jedoch der Tatsache nicht ausreichend gerecht, dass es in Tschetschenien weiterhin zu schweren Menschenrechtsverletzungen durch die russischen Sicherheitskräfte und durch tschetschenische Kämpfer kommt. Das Auswärtige Amt sollte seine Lageberichte auf der Grundlage möglichst aktueller Berichte über die Menschenrechtslage in Tschetschenien verfassen, um deutlich zu machen, dass sich die Situation für Zivilisten in Tschetschenien seit 1999 nicht erkennbar verbessert hat. Angesichts des Umfangs und der Schwere der Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien lässt der Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom 24. April 2001 an einigen Stellen zudem Details vermissen, die eine abschließende Beurteilung durch die Entscheidungsinstanzen im Asylverfahren, denen die Lageberichte oft als Entscheidungsgrundlage dienen, erleichtern könnten.
Eine Vielzahl von amnesty international vorliegenden Berichten belegt, dass Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten - Folterungen, Misshandlungen, extralegale Verhaftungen und Hinrichtungen sowie "Verschwindenlassen" - anhalten und nach wie vor eine reale Bedrohung für die Bevölkerung in Tschetschenien darstellen.
Das Auswärtige Amt hat in seinem Bericht eingangs darauf hingewiesen, dass der massive großflächige Kriegseinsatz vor allem die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft ziehe. amnesty international weist demgegenüber darauf hin, dass die im großen Umfang an der tschetschenischen Zivilbevölkerung durch Angehörige russischer Streitkräfte verübten schweren Menschenrechtsverletzungen gezielt und systematisch vor allem während sogenannter "Säuberungsaktionen" (zachistka) und in Hafteinrichtungen durchgeführt werden. Tschetschenische Flüchtlinge verlassen nicht nur aufgrund von Kampfhandlungen und der humanitären Notlage die tschetschenische Republik, wie es das Auswärtige Amt nahe legt, sondern auch aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen.
Beispielsweise wurde im Juni/ Juli 2001 von mehreren Seiten über Operationen gegen tschetschenische Zivilisten berichtet. Zahlreichen Berichten zufolge waren russische Soldaten bei derartigen Aktionen für Plünderungen und die Folterung und Verschleppung von Menschen verantwortlich. Soldaten haben nach den Informationen von amnesty international unter anderem in den Dörfern Assinowskaja, Sernowodsk, Tschernoretschje, Kutschaloj und Serdschen-Jurt Häuser geplündert oder zerstört und die männlichen Bewohner zusammengetrieben
(siehe dazu ausführlich: amnesty international, Russian Federation/ Chechen Republic: Renewed conflict. The Chechen conflict: impunity and continuing crimes against civilians, 14.8.2001, ai-Index: EUR 46/024/2001, http://web.amnesty.org/ai.nsf/Index/EUR460242001)
Am 28. Juni 2001 brachten Soldaten die Männer des Ortes Tschernoretschje in ein Gebäude in der Nähe des Wasserreservoirs von Grosny, wo sie mit Schlägen, Elektroschocks und brennenden Zigaretten misshandelt und gefoltert wurden. Berichten zufolge sollen die Soldaten einem der Männer, der sich gewehrt hatte, ins Bein geschossen und aus dem Raum gebracht haben, als er ohnmächtig wurde. Über seinen Verbleib ist nichts bekannt, ebenso wenig vom Verbleib anderer Personen aus Tschernoretschje.
Am 3. Juli 2001 wurden alle männlichen, älter als 16-jährigen Bewohner von Assinowskaja auf einem Feld zum Verhör zusammengetrieben. Dort wurden sie brutal geschlagen und mit Elektroschocks gequält. Vier der Dorfbewohner sind seitdem "verschwunden". Am Tag zuvor waren die Soldaten in der gleichen Weise gegen Bewohner von Sernowodsk vorgegangen. Die meisten der Männer wurden zwar danach wieder freigelassen, aber ungefähr 100 Menschen sollen in eine provisorische Haftanstalt in Atschkoj-Martan gebracht worden sein, wo sie erneut geschlagen wurden. Nach zwei Tagen wurde die Mehrzahl von ihnen wieder auf freien Fuß gesetzt, aber sechs Personen sind nach wie vor "verschwunden".
Neben amnesty international und Human Rights Watch kritisierte auch der Vorsitzende der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Lord Russell-Johnston, nach den "Säuberungsaktionen" in den Ortschaften Assinowskaja und Sernowodsk die dort durch russische Kräfte verübten Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten
(siehe: amnesty international, urgent action vom 23.7.2001, ai-Index EUR 46/020/2001; Human Rights Watch, Pressemitteilung vom 6.7.2001; Declaration on Chechnya, Council of Europe Parliamentary Assembly President, Lord Russell-Johnston, 12.07.2001, http://press.coe.int/cp/2001/527a(2001)).
Auch der Kommandant der Streitkräfte im Nordkaukasus hat am 11. Juli 2001 öffentlich eingeräumt, dass "bei den Razzien in Sernowodsk und Assinowskaja in großem Umfang Verbrechen gegen Zivilisten begangen worden sind." Am 10. Juli 2001 hat der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, Wladimir Ustinow, zwei Ermittlungsteams nach Tschetschenien entsandt, um die Aktivitäten des Militärs untersuchen zu lassen. Dennoch ist es auch danach weiter zu "Säuberungsaktionen" und schweren Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten durch Angehörige der russischen Armee gekommen.
Nach den Erkenntnissen von amnesty international haben russische Truppen am 20. Juli 2001 das Dorf Alchan Chala in der Nähe der tschetschenischen Hauptstadt Grosny umstellt. Laut Angaben des Büros der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial in Inguschetien soll das Dorf auch noch Tage später von der Außenwelt abgeschieden gewesen sein. Die russischen Truppen führten eine "Säuberungsaktion" in dem Dorf durch, bei der nach offiziellen Angaben Informationen über die Aktivitäten bewaffneter tschetschenischer Separatistengruppen gesammelt werden sollten. Es musste befürchtet werden, dass die Bewohner des Dorfes gefoltert wurden oder dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen sind.
amnesty international erhielt auch im August 2001 Berichte von "Säuberungsaktionen" in Tschetschenien. Im September 2001 erreichten unsere Organisationen Berichte von zwei derartigen Operationen, zu denen jedoch bisher nicht ausreichend Informationen vorliegen, um ihnen umfassend nachgehen zu können.
Neben den zahlreichen Menschenrechtsverletzungen an tschetschenischen Zivilisten werden zudem Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Journalisten in Tschetschenien massiv an ihrer Arbeit gehindert. Dieser Aspekt fehlt in dem Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vollständig. Am 20. Februar 2001 wurde die Journalistin Anna Politkowskaja während ihrer Recherchen zu Menschenrechtsverletzungen durch russische Kräfte im Süden Tschetscheniens verhaftet. Anna Politkowskaja wurde von Angehörigen des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB verhört und ihren Angaben zufolge mit dem Tode bedroht. Sie wurde nach zahlreichen internationalen Protesten am 22. Februar 2001 ohne Anklageerhebung frei gelassen.
3. Hafteinrichtungen und Filtrationslager der russischen Streitkräfte
Die Lagebeschreibung des Auswärtigen Amtes in Bezug auf die Existenz sogenannter "Filtrationslager" ist nicht einheitlich. Das Auswärtige Amt weist zwar unter I. "Allgemeine politische Lage" auf Berichte über die Einrichtung von "Filtrationslagern oder –punkten" hin, beschreibt dann allerdings unter II.4 "Asylrelevante Tatsachen" lediglich, dass die "Befürchtung" bestehe, "dass wie im ersten Tschetschenienkrieg (1994-1996) sogenannte "Filtrationslager und –punkte" eingerichtet wurden".
Diese Beurteilung durch das Auswärtige Amt ist von den aktuellen Erkenntnissen über die Situation in Tschetschenien und den umliegenden Gebieten weit entfernt. Die hier verwandte Terminologie sowie darüber hinaus auch der gesamte Bericht werden der Tatsache nicht gerecht, dass schwere Menschenrechtsverletzungen meist in von den Streitkräften betriebenen Hafteinrichtungen begangen wurden und werden. Die Existenz solcher Einrichtungen (sowohl sogenannte "Filtrationslager" als auch sonstige teils provisorische und geheime Hafteinrichtungen), das extralegale Festhalten von Personen an diesen Orten, die dort eingesetzten Praktiken von Folter und Misshandlung sowie das "Verschwindenlassen" von Personen an diesen Orten wurde von verschiedenen Seiten mehrfach bestätigt und in aller Deutlichkeit öffentlich angeklagt. Ausdrücklich verurteilte die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 2001/24 vom 20. April 2001 (E/CN.4/RES/2001/24) das Fortbestehen solcher Einrichtungen und die Grausamkeit der darin angewandten Methoden. Diese Resolution wurde auch von der deutschen Bundesregierung stark unterstützt.
amnesty international kritisiert, dass das Auswärtige Amt in seinen Berichten über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation vom 22. Mai 2000 und vom 28. August 2001 erheblich deutlicher auf die Existenz von "Filtrationslagern" hinweist als in dem speziell die Lage in Tschetschenien betreffenden Ad-hoc-Bericht vom 24. April 2001. In den Berichten vom Mai 2000 (siehe S. 8) und August 2001 (siehe S. 10) bestätigt das Auswärtige Amt die Existenz mehrerer "Filtrationslager" und ad hoc eingerichteter "Filtrationspunkte" in Tschetschenien und verweist auf dort angewandte Folter und Misshandlungen.
amnesty international erhält immer wieder Berichte, denen zufolge Zivilisten meist während "Säuberungsaktionen" festgenommen und daraufhin in "Filtrationslagern" und anderen Hafteinrichtungen ohne richterlichen Beschluss und ohne Kontakt zur Außenwelt (Incommunicado-Haft) festgehalten werden. Überlebende der Hafteinrichtungen und "Filtrationslager" berichten amnesty international immer wieder, dass dort Folter regelmäßig und systematisch angewandt wird. Zu den gängigsten Foltermethoden gehören Schläge, unter anderem mit Hämmern und Knüppeln, Vergewaltigungen, die Anwendung von Elektroschocks und Tränengas. In weiteren Meldungen heißt es, man habe einigen Inhaftierten die Zähne abgefeilt oder sie derart auf beide Ohren geschlagen, dass das Trommelfell riss.
Seit März und April 2000 stehen größere Haftzentren, wie das in Tschernokosowo im nördlichen Teil Tschetscheniens, unter eingeschränkter Beobachtung internationaler Organisationen wie des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes und des Komitees für die Verhütung von Folter des Europarats. Dennoch erhält unsere Organisation auch seitdem Berichte von Folter wie vor allem von Schlägen und Vergewaltigungen in diesen großen Hafteinrichtungen. Die Delegierten der internationalen Organisationen erhielten den Informationen von amnesty international zufolge in Tschernokosowo bislang keinen Zugang zu Kellerräumen, in denen sich Foltervorrichtungen befinden und in denen Inhaftierte mehrere Tage in Zellen festgehalten werden, in denen sie mit ihren Füßen in Wasser stehen müssen.
Die großen Hafteinrichtungen werden seit einiger Zeit als Untersuchungshaftanstalten des russischen Innenministeriums (SIZO's) bezeichnet. Dort inhaftierte Personen werden nun allem Anschein nach offiziell registriert. Das hat dazu geführt, dass Inhaftierte nun verstärkt in Hafteinrichtungen festgehalten werden, in denen sie nicht offiziell registriert werden. Dies ist der Fall in militärischen Hafteinrichtungen (IVS's) sowie in neuen geheimen und provisorischen Haftorten, wozu zum Beispiel Eisenbahnwagen oder Erdlöcher in der Nähe von Militärstützpunkten zählen.
Der Verbleib von vielen in "Filtrationslagern" und sonstigen Hafteinrichtungen inhaftierten Personen bleibt ungeklärt. Jüngste Schätzungen über die nach Festnahmen durch russische Kräfte "verschwundenen" Personen variieren zwischen 400 Personen, einer von offizieller russischer Seite genannten Zahl, und 18.000 Personen, einer vom Europarat genannten Zahl. Dem "Verschwindenlassen" fallen auch Jugendliche zum Opfer. Im Februar 2000 wurde der tschetschenische Jugendliche Adam Abubakarow von russischen Sicherheitskräften festgehalten, anschließend in mehrere "Filtrationslager" und sonstige Hafteinrichtungen verbracht und ist seitdem "verschwunden". Bis heute gibt es keine Erkenntnisse über den Aufenthaltsort von Adam Abubakarow oder darüber, ob er noch lebt.
Am 1. Juni 2001 wurden 20 bis 30 Männer aus dem Dorf Mayrtup von russischen Soldaten festgenommen und vier von ihnen daraufhin in einem Militärstützpunkt festgehalten. Said-Chasan Salamow und Said Magomed Bachew sind seitdem verschwunden.
amnesty international begrüßt, dass das Auswärtige Amt darauf hinweist, dass Frauen bei der Eroberung tschetschenischer Ortschaften häufig von russischen Soldaten vergewaltigt werden. Es ist darüber hinaus jedoch erforderlich, darauf hinzuweisen, dass auch in Hafteinrichtungen und "Filtrationslagern" immer wieder Vergewaltigungen durch einen oder mehrere Täter stattfinden. Diesen Vergewaltigungen fallen auch Kinder und Jugendliche zum Opfer.
Zeugenaussagen zufolge starb Anfang des Jahres 2001 in Tschernokosowo ein aus Urus-Martan stammendes 14-jähriges Mädchen, das von den russischen Lagerwachen mehrmals vergewaltigt worden war, an den Folgen der erlittenen Folterungen. Berichten zufolge hatte man sie an einer Grenzkontrollstelle aus dem Bus geholt, in dem sie unterwegs war. Die Zeugen erklärten, das Mädchen habe zu einer Gruppe von 60 Frauen gehört, die zusammen in Zelle 25 des "Filtrationslagers" Tschernokosowo festgehalten und von den Wachen mit Schlägen misshandelt worden waren.
Der ehemalige Inhaftierte Musa (Name geändert) berichtete, während seines Aufenthalts in Tschernokosowo habe man einen 16-jährigen Jungen namens Albert aus dem Dorf Dawydenko [Davydenko] in seine Zelle gebracht, nachdem er zuvor von mehreren Lagerwachen vergewaltigt und mit schweren Schlägen misshandelt worden war. Außerdem habe ihm ein Ohr gefehlt. Nach Einschätzung von Musa wurden während seiner dreiwöchigen Haft im Lager bis zu zehn Männer vergewaltigt. Zu seinen Mitgefangenen gehörte ein Mann, dem die Wachen mit Feuerzeugen schwere Verbrennungen an den Händen zugefügt hatten, sowie ein 17-Jähriger, dem man mit einer Metallfeile die Zähne abgefeilt und dabei die Lippen so übel aufgerissen hatte, dass er nicht mehr essen und trinken, ja nicht einmal mehr sprechen konnte.
4. Kontrollen an der tschetschenisch-inguschetischen Grenze
Viele tschetschenische Flüchtlinge versuchen, Tschetschenien zu verlassen und unter anderem im benachbarten Inguschetien Zuflucht zu finden. Das Auswärtige Amt weist in seinem Ad-hoc-Bericht vom 24. April 2001 darauf hin, dass russische Regierungskräfte Fluchtwillige an der tschetschenisch-inguschetischen Verwaltungsgrenze zeitweise am Verlassen des Kampfgebietes hindern würden. In diesem Zusammenhang versäumt es das Auswärtige Amt jedoch darauf hinzuweisen, dass es an den Grenzkontrollstellen regelmäßig und willkürlich zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Flüchtlinge, aber auch Personen, die regelmäßig zwischen den Regionen hin- und herreisen als auch Tschetschenen, die aus Inguschetien kommend die Grenze überschreiten wollen, um in Tschetschenien nach Verwandten zu suchen, werden von russischen Soldaten zusammen geschlagen, angeschossen oder erschossen. amnesty international erhält entsprechende Berichte nahezu täglich.
An den Kontrollpunkten werden Personenkontrollen von Zivil-Konvois, welche von Tschetschenien in das benachbarte Inguschetien ausreisen wollen, vorgenommen. Angaben zufolge inhaftieren russische Streitkräfte während dessen nach wie vor regelmäßig Flüchtlinge. In der Regel werden Personen inhaftiert, die entweder keinen amtlichen Ausweis und keine Aufenthaltsberechtigung vorweisen können, oder verdächtigt werden, bewaffneten tschetschenischen Gruppen anzugehören. Auch Frauen werden unter Verdacht, bewaffneten tschetschenischen Gruppierungen anzugehören, inhaftiert. Obwohl die russischen Truppen behaupten, dass die Anweisung vom 11. Januar 2000 außer Kraft gesetzt wurde (welche ermöglichte, jedweden Tschetschenen männlichen Geschlechts im Alter zwischen zehn und 65 Jahren zu inhaftieren, der in Verdacht steht, Mitglied einer bewaffneten Organisation zu sein) berichten Augenzeugen, dass nach wie vor sogar Kinder im Alter von zehn Jahren inhaftiert werden.
5. Situation von Tschetschenen in anderen Teilen der Russischen Föderation
Angesichts der Größe der Russischen Föderation ist es amnesty international nicht möglich, für alle Gebiete und Regionen der Russischen Föderation umfassende Recherchen zur dortigen Situation tschetschenischer Volkszugehöriger durchzuführen. Es ist jedoch festzustellen, dass durch die Verbindung einer anti-tschetschenischen Feindseligkeit in der russischen Gesellschaft mit offiziellen Erklärungen russischer Politiker und Handlungsweisen der Sicherheitskräfte eine Situation entstanden ist, in der tschetschenische Volkszugehörige praktisch den Status einer ethnischen Gruppe erhalten haben, die außerhalb des Schutzes durch das Gesetz steht und Opfer von Verfolgung, Erpressung und staatlicher Willkür wird.
Der Hinweis des Auswärtigen Amtes auf die in Russland praktizierten Zuzugsbeschränkungen (propiska) (siehe S. 9), durch die besonders Tschetschenen der legale Aufenthalt in einigen Teilen der Russischen Föderation erschwert oder dieser sogar unterbunden wird, ist zu begrüßen. Es ist jedoch zusätzlich unbedingt darauf hinzuweisen, dass Tschetschenen nicht nur in Tschetschenien selbst, sondern auch in anderen Teilen der Russischen Föderation wegen ihres kaukasischen Äußeren, der Angaben in ihren Pässen oder fehlender Registrierung verhaftet, mehrere Tage festgehalten und gefoltert oder misshandelt werden.
Die sogenannte Anti-Terrorismus Operation der Moskauer Polizei, die im September 1999 in Folge der Bombenattentate initiiert wurde, dauert an. Ähnliche sogenannte Anti-Terrorismus Operationen werden auch aus anderen russischen Großstädten berichtet. Tschetschenen und andere Personen aus dem Kaukasus werden durch diese Polizeioperationen Opfer willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen. Belastendes Beweismaterial wie Drogen und Waffen wird den Festgenommenen untergeschoben. Es wird von Fällen berichtet, in denen Folter angewendet wurde, um Geständnisse zu erpressen. Ende August 2000 berichtete die Zeitung Nowije Iswestija, dass Polizeibeamte angehalten werden, am Dienst-ende darüber Bericht zu erstatten, wie viele Tschetschenen, Georgier oder Azeris von ihnen festgenommen wurden und welchen mutmaßlichen Zweck das Geld habe, das von den Festgenommenen konfisziert wurde. Diese Praxis der Polizei wurde durch einen Moskauer Polizeisprecher Anfang September 2000 bestätigt.
Auch im Jahr 2001 erhält amnesty international wiederholt Kenntnis von Berichten über Übergriffe auf in verschiedenen Gebieten Russlands lebende Tschetschenen. Im Juni 2001 soll die Polizei nach russischen Presseberichten das Haus eines Mannes aus dem Nordkaukasus, der seit 1983 im Gebiet Twer lebt, überfallen, durchsucht und diesen Mann mit seiner Familie dort festgehalten haben. Ein Polizeioffizier soll während dieser Aktion geäußert haben: "Wir töten Euch in Tschetschenien und wir werden Euch hier töten."
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass es keine gesicherten Kenntnisse darüber habe, dass nach dem Oktober 1999 abgeschobene russische Staatsangehörige tschetschenischer Volkszugehörigkeit nach ihrer Rückkehr nach Russland Repressionen ausgesetzt waren. Auch amnesty international hat entsprechende Einzelfälle bisher nicht dokumentiert. Die Recherche in Fällen von Abschiebungen nach Russland ist allerdings ausgesprochen schwierig. Das Fehlen von konkreten Einzelfällen, in denen es nach der Abschiebung zu Repressionen bzw. Menschenrechtsverletzungen durch russische Behörden gekommen ist, muss nach Einschätzung unserer Organisation nicht bedeuten, dass dies in der Vergangenheit nicht vorgekommen ist oder heute nicht vorkommt. Vielmehr lassen sich aus den amnesty international und anderen Organisationen vorliegenden Erkenntnissen Rückschlüsse auf eine allgemeine Rückkehrgefährdung für tschetschenische Volkszugehörige ziehen.
Vor diesem Hintergrund vertritt amnesty international anders als das Auswärtige Amt die Ansicht, dass nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Personen tschetschenischer Volkszugehörigkeit außer in Tschetschenien auch in anderen Teilen der Russischen Föderation Opfer von polizeilicher Willkür, Folter und Misshandlung sowie Erpressung werden. Dieses erhöhte Risiko einer besonderen Gefährdung gilt auch für Personen kaukasischer Abstammung, die sich nicht kämpferisch oder politisch in der Tschetschenienfrage engagiert haben oder engagieren.