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Länderinformation


Koordinationsgruppe China

23.10.2001

VOLKSREPUBLIK CHINA, HONGKONG UND MACAO

Die Politik wirtschaftlicher Reformen hat seit Ende der 70er-Jahre zu enormen Veränderungen in der Volksrepublik China geführt. Das Alltagsleben wurde entpolitisiert, die Freiheit des Einzelnen ist gewachsen. Dennoch belegen die Informationen, die amnesty international tagtäglich erhält, immer wieder Eines: in vielen Bereichen hat sich die Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China nicht grundlegend gebessert. Weiterhin wird jede Form von Opposition unterdrückt und gehören schwere Menschenrechtsverletzungen zum Alltag. Davon betroffen sind insbesondere Angehörige von ethnischen und religiösen Minderheiten. Zwar hat sich die chinesische Führung in der Frage der Menschenrechte offener gezeigt, jedoch hat sie kaum Maßnahmen getroffen, die geeignet wären, den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu bereiten und Menschen wirksam vor Übergriffen zu schützen.

Formen der Repression

Strafrechtliche Verfolgung und unfaire Gerichtsverfahren

Das Strafgesetzbuch in seiner aktuell gültigen Fassung erlaubt die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die friedlich von ihren grundlegenden Menschenrechten Gebrauch gemacht haben. Grundlage dafür ist unter anderem eine Reihe von Straftatbeständen zum "Schutz der nationalen Sicherheit". Demnach kann derjenige, der "Subversion der Staatsmacht oder den Umsturz des sozialistischen Systems organisiert, plant oder betreibt" mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. In der Praxis reicht bereits der Versuch, als oppositionell angesehene Gruppen zu organisieren, um des versuchten Umsturzes für schuldig befunden und zu einer drakonischen Haftstrafe verurteilt zu werden. (Einzelfälle sind im Abschnitt "Dissidenten" dargestellt.) Die genannten Straftatbestände ersetzen, seitdem das Strafgesetzbuch Anfang 1997 revidiert wurde, einen Katalog von "konterrevolutionären Straftaten". Obwohl diese Änderung mit dem Ziel erfolgte, sich internationalen Rechtsnormen anzunähern, hat sich der Anwendungsbereich tatsächlich kaum verändert. Eine Überprüfung früherer Urteile, die wegen angeblicher "konterrevolutionärer Straftaten" verhängt wurden, ist bislang nicht erfolgt.

Das Strafgesetzbuch ermöglicht auch die Inhaftierung von Angehörigen religiöser Minderheiten, sofern es sich dabei um Organisationen handelt, die nach offizieller Lesart "Irrlehren bzw. abwegige Doktrinen verbreiten". Die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches werden insbesondere gegen Anhänger der Falun-Gong-Bewegung angewendet. (Siehe dazu Abschnitt "Religiöse Minderheiten".)

Ein weiteres Mittel, um gegen politische Dissidenten, Menschenrechtler oder auch Journalisten vorzugehen, findet sich in den Gesetzesbestimmungen zum Schutz von "Staatsgeheimnissen". Der Begriff "Staatsgeheimnis" wird in der Volksrepublik China sehr breit ausgelegt und umfasst weit mehr, als zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig wäre. So wurde der Menschenrechtler Li Hai am 18. Dezember 1996 zu neun Jahren Haft verurteilt. Sein Versuch, Informationen über politische Gefangene zusammenzustellen, die bei der Niederschlagung der Demokratiebewegung von 1989 festgenommen worden waren, wurde als Verstoß gegen Gesetze zum Schutz von "Staatsgeheimnissen" gewertet.

In den letzten Jahren sind eine Reihe von Fällen bekannt geworden, in denen politische Dissidenten regulärer Straftaten für schuldig befunden wurden, die sie offensichtlich nie begangen hatten. So wurde der Journalist Gao Qinrong wegen Bestechung, Unterschlagung sowie Zuhälterei zu 13 Jahren Haft verurteilt, nachdem er Missstände bei einem staatlichen Projekt publik gemacht hatte.

Das Gerichtsverfahren, wie es in den gesetzlichen Bestimmungen der Volksrepublik China vorgeschrieben ist, entspricht weiterhin nicht den internationalen Grundsätzen für einen fairen Prozess, wie sie beispielsweise in Art. 14 des von China unterzeichneten Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte festgeschrieben sind. Zwar stellt die vom Nationalen Volkskongress im März 1996 beschlossene Revision der Strafprozessordnung einen Fortschritt dar. Dennoch müssen Angeklagte damit rechnen, dass sie nicht ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung haben. Die Rechte der Verteidigung sind weiterhin begrenzt, und obwohl die revidierte Strafprozessordnung eine größere Neutralität der Justiz vorsieht, wird der Angeklagte bis zum Urteilsspruch nicht als unschuldig angesehen. Bei Verfahren, die "Staatsgeheimnisse" betreffen, ist keine öffentliche Verhandlung vorgesehen. So wurde der Leiter der Kommission zur Findung der Reinkarnation des Panchen Lama, der 62-jährige ehemalige Abt Chadrel Rimpoche, am 21. Mai 1997 wegen "Verschwörung zur Spaltung des Landes" und "Weitergabe von Staatsgeheimnissen" in einem geheimen Prozess zu sechs Jahren Haft verurteilt.

In der Praxis werden die ohnehin schwachen Rechte des Angeklagten oftmals grob missachtet. In politischen Fällen ist weiterhin davon auszugehen, dass das Urteil bereits vor der Verhandlung feststeht. So wurden Ende Dezember 1998 in den Gerichtsverfahren gegen drei Mitglieder der "Chinesischen Demokratischen Partei" (CDP) nach nur wenigen Stunden ein Schuldspruch und Haftstrafen zwischen elf und 13 Jahren verkündet. Einer der Verurteilten, Qin Yongmin, hatte Berichten zufolge keinen Anwalt, weil der Prozess zu kurzfristig angesetzt worden war und Anwälte gewarnt worden sein sollen, ihn zu verteidigen.

Inhaftierung auf administrative Anordnung hin

Viele Gefangene werden nie angeklagt oder vor Gericht gestellt, sondern auf administrative Anordnung hin inhaftiert. Eine Form der Administrativhaft — "Umerziehung durch Arbeit" — sieht explizit vor, dass politische Dissidenten als "anti-sozialistische" und "parteifeindliche Elemente" bis zu vier Jahre lang in Arbeitslager geschickt werden können, ohne dass ein Gericht die Vorwürfe geprüft hat. Die nur zum Teil zugänglichen Vorschriften über die Administrativhaft sind oftmals derart vage und vieldeutig formuliert, dass sie einer eigenmächtigen Auslegung Tür und Tor öffnen. Offiziellen Statistiken zufolge waren 1997 etwa 230.000 Menschen in den Lagern für "Umerziehung durch Arbeit" inhaftiert. Seit Ende 1999 bedienen sich die chinesischen Behörden der Administrativhaft als einfaches und schnelles Instrument bei der Verfolgung von Anhängern der Falun-Gong-Bewegung. Hunderte von ihnen wurden zur "Umerziehung durch Arbeit" inhaftiert, weil sie friedlich gegen das Verbot der Bewegung protestiert hatten.

Folter und Misshandlung

Folter und Misshandlung sind im ganzen Land weit verbreitet. Die Übergriffe erfolgen in allen Arten von staatlichen Einrichtungen, wo Personen festgehalten werden, wie etwa in Polizeistationen, Haftzentren, Gefängnissen oder in Lagern zur "Umerziehung durch Arbeit". Zu den am häufigsten erwähnten Methoden zählen Schläge, Elektroschocks, das Aufhängen an den Armen, der Entzug von Nahrung und Schlaf sowie Fesselungen in Positionen, die unerträgliche Schmerzen zur Folge haben. Zu den Opfern gehören Berichten zufolge auch Jugendliche. Dutzende Personen sind während der vergangenen Jahre an den Folgen von Folter und Misshandlung gestorben, darunter vor allem Anhänger der Falun-Gong-Bewegung. Zwar hat die Volksrepublik China das UN-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert, die chinesische Regierung hat aber bisher keine Maßnahmen ergriffen, die Gefangene wirksam vor Folter und Misshandlung schützen könnten. So fehlen Schutzbestimmungen für die Rechte der Gefangenen; Foltervorwürfe werden nicht unparteiisch untersucht; Folterer bleiben in der Regel unbestraft; und durch Folter erpresste Geständnisse sind vor Gericht verwertbar. amnesty international ist insbesondere über Berichte besorgt, laut denen Uighuren aus der Autonomen Region Xinjiang, die aus politischen Gründen festgenommen wurden, systematisch gefoltert werden. In dieser Region starb Berichten zufolge der gewaltlose politische Gefangene Abdulhelil Abdulmijit im Oktober 2000 an den Folgen schwerer Folter. Auch in der Autonomen Region Tibet gibt es kaum einen politischen Gefangenen, der nicht gefoltert oder misshandelt wurde.

Todesstrafe

Jahr für Jahr werden in der Volksrepublik China mehr Exekutionen bekannt, als in allen anderen Ländern der Erde zusammen. Nachdem der Anwendungsbereich der Todesstrafe mehrfach erweitert wurde, können mittlerweile ca. 68 Delikte mit dem Tod bestraft werden, darunter einige, die die Anwendung von Gewalt nicht voraussetzen, wie beispielsweise Spekulation, Korruption oder Bestechung. amnesty international wendet sich in allen Fällen gegen die Verhängung der Todesstrafe, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Diese Rechte sind u.a. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.
Jahr
Todesurteile
Hinrichtungen
1989
>370
-
1990
>960
>750
1991
>1.600
>1.000
1992
1.891
1.079
1993
2.564
1.419
1994
2.783
2.050
1995
3.612
2.535
1996
>6.100
4.367
1997
3.152
1.876
1998
2.701
1.769
1999
2.088
1.263
2000
1.511
>1.000

Die in nebenstehender Tabelle dokumentierten Zahlen geben lediglich an, wie viele Personen mindestens im jeweiligen Jahr zum Tode verurteilt oder hingerichtet wurden. Sie basieren hauptsächlich auf der Auswertung öffentlich zugänglicher chinesischer Quellen. amnesty international geht davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen um ein Vielfaches höher liegen. Nach wie vor gelten Statistiken über die Anwendung der Todesstrafe in China als "Staatsgeheimnis".

Die hohe Zahl von Todesurteilen und Hinrichtungen 1996 ist auf die Anti-Kriminalitätskampagne Yanda ("hartes Durchgreifen") zurückzuführen, die die Behörden Ende April 1996 gestartet hatten. Diese Kampagne führte zu einem sprunghaften Anstieg der Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen. So sollen allein in den ersten beiden Monaten nach Beginn der Kampagne über 1.000 Menschen hingerichtet worden sein. In den Jahren danach war ein Rückgang der Zahl der bekannt gewordenen Todesurteile zu verzeichnen. Jedoch wurde die Anti-Kriminalitätskampagne im April 2001 wiederbelebt, was zu einem erneuten drastischen Anstieg der Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen führte. Allein im Zeitraum April bis Juni 2001 sind nach Erkenntnissen von amnesty international über 2.960 Menschen zum Tode verurteilt und mindestens 1.781 hingerichtet worden.

Als zusätzliches Zeugnis der Grausamkeit der Todesstrafe betrachtet die Organisation die in der Volksrepublik China vermutlich in großem Ausmaß vorgenommenen Transplantationen von Organen und Geweben hingerichteter Gefangener.

Opfergruppen

Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China kommen aus allen Bevölkerungsgruppen. Auf Grund der Willkür der chinesischen Behörden kann Jeder Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, der bewusst oder ungewollt in einen Konflikt mit den Behörden gerät. So wurden in den vergangenen Jahren viele Menschen misshandelt, allein weil sie beispielsweise gegen überhöhte Steuern protestiert hatten oder als Wanderarbeiter aufgegriffen wurden.

Eine Schätzung der Gesamtzahl der aktuell inhaftierten politischen Gefangenen lässt sich nur schwer vornehmen, da die Möglichkeiten zur Recherche der Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China weiterhin sehr begrenzt sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der zu jedem Zeitpunkt inhaftierten politischen Gefangenen in die Tausende geht.

Einige Gruppen sind besonders von Übergriffen und Repressionsmaßnahmen bedroht:

Dissidenten

Alle Versuche, für politische Reformen und die Einhaltung der Menschenrechte einzutreten, werden von den chinesischen Behörden bis heute rigoros verfolgt und nicht selten mit drakonischen Haftstrafen geahndet.

Im Sommer 1998 starteten mehrere politische Dissidenten den Versuch, im Rahmen der existierenden Gesetze eine oppositionelle Organisation registrieren zu lassen. Innerhalb weniger Monate fand die "Chinesische Demokratische Partei" (CDP) verhältnismäßig großen Zulauf. Im November 1998 begannen die Behörden damit, hart gegen die Mitglieder der CDP vorzugehen und die Organisation zu zerschlagen. Führende Mitglieder wurden verhaftet und später vor Gericht gestellt. So wurden Qin Yongmin, Xu Wenli und Wang Youcai Ende Dezember 1998 wegen des Versuchs, die "Regierung zu stürzen", zu Strafen von elf bis 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Sommer 1999 folgte eine weitere Serie von Prozessen gegen Anhänger der CDP. Unter anderen erhielt Liu Xianbin im August 1999 wegen "versuchten Regierungsumsturzes" eine 13-jährige Haftstrafe. Liu Xianbin wie auch andere Dissidenten konnten für ihre Prozesse keinen Verteidiger gewinnen, weil die Behörden die Anwälte unter Druck gesetzt hatten.

Auch Menschenrechtler und Gewerkschafter außerhalb des offiziellen Allchinesischen Gewerkschaftsverbandes müssen mit ihrer baldigen Festnahme rechnen, sobald sie versuchen, sich zu organisieren, oder auch wenn sie nur Informationen über soziale Missstände und Konflikte bekannt machen. So wurde der Gewerkschafter Zhang Shanguang im Dezember 1998 zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er während eines Interviews mit Radio Free Asia über Bauern- und Arbeiterunruhen berichtet hatte.

Ethnische Minderheiten

Als besonders dramatisch muss die Menschenrechtssituation in der Autonomen Uighurischen Region Xinjiang angesehen werden. Dort wurden während der vergangenen Jahre Tausende von Menschen festgenommen, und es werden weiterhin willkürliche Festnahmen durchgeführt. Berichten zufolge sind zurzeit Tausende politische Gefangene in Haft, die zum Teil langjährige Gefängnisstrafen verbüßen. Viele dieser Häftlinge sollen gefoltert worden sein, wobei Berichten zufolge in den Haftzentren dieser Region besonders grausame Foltermethoden angewendet werden, deren Anwendung in anderen Regionen Chinas bislang nicht bekannt wurde. In Relation zur Bevölkerungsgröße ist die Zahl der zum Tode Verurteilten um ein Vielfaches höher als in den anderen Teilen der Volksrepublik China. Xinjiang ist darüber hinaus die einzige Region, in der nach Kenntnis von amnesty international politische Gefangene hingerichtet werden.

In den letzten Jahren mehren sich aber auch die Berichte über gewaltsame Zusammenstöße zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften sowie über Anschläge seitens oppositioneller Untergrundgruppen. Die offiziellen Berichte über "Separatismus und Terrorismus" liefern jedoch nur das Zerrbild einer komplexeren Realität, in der viele zu Opfern von Menschenrechtsverletzungen wurden, die niemals Gewalt angewendet oder befürwortet haben. Die gewachsenen Spannungen und die Menschenrechtsverletzungen gehen einher mit einer zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Benachteiligung der in dieser Region lebenden Minderheiten, die überwiegend muslimischen Glaubens sind.

In Tibet ist die Situation weiterhin alarmierend. In der Autonomen Region wurden seit dem Wiederaufleben der Unabhängigkeitsbewegung 1987 Tausende von Personen verhaftet, die sich meist friedlich für die Unabhängigkeit Tibets eingesetzt hatten. Weiterhin sind Hunderte gewaltlose politische Gefangene inhaftiert, darunter zahlreiche Nonnen und Mönche. Viele Tibeter wurden seit 1987 zu drakonischen Haftstrafen verurteilt, unter ihnen Jigme Sangpo, dessen Freiheitsstrafe sich nach weiteren Urteilen auf 28 Jahre summiert. Ende Dezember 1996 wurde der Musikwissenschaftler Ngawang Choephel wegen angeblicher Spionage zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Auffassung von amnesty international haben beide lediglich gewaltfrei von ihren fundamentalen Menschenrechten Gebrauch gemacht.

Die Haftbedingungen, insbesondere im Drapchi Gefängnis in Lhasa, sind äußerst hart. Viele Häftlinge werden dazu gezwungen, täglich viele Stunden unter harten Bedingungen zu arbeiten. Die unzureichenden Haftbedingungen und die mangelhafte Ernährung führen dazu, dass viele Häftlinge unter gesundheitlichen Problemen leiden, insbesondere an Durchfall und sonstigen Verdauungsbeschwerden.

Seit 1996 versuchen die Behörden, im Rahmen einer "patriotischen Erziehungskampagne" die Kontrolle über die Klöster zu verstärken, was zu einer Vielzahl weiterer Festnahmen führte. Seit Mai 1995 gilt der von der ersten Findungskommission als Reinkarnation des Panchen Lama benannte Gendun Choekyi Nyima als verschwunden. Die chinesischen Behörden weigern sich, konkrete Angaben über die Situation des heute 12-jährigen Jungen zu machen.

Auch aus der Inneren Mongolei werden Menschenrechtsverletzungen bekannt. So wurden im Dezember 1996 die beiden Mongolen Hada und Tegexi der "Verschwörung zum Sturz der Regierung" und der "Spionage" für schuldig befunden und zu 15 bzw. zehn Jahren Haft verurteilt.

Religiöse Minderheiten

Während der vergangenen zwei Jahrzehnte ist die Zahl der Anhänger der offiziell anerkannten Religionen stark gewachsen. Viele ihrer Anhänger haben sich religiösen Gruppen angeschlossen, die von den Behörden nicht anerkannt wurden. Infolgedessen sind sie regelmäßigen Repressionen bis hin zur Inhaftierung ausgesetzt. Das Strafgesetzbuch bedroht Anhänger religiöser Gruppen, die nach Auffassung der Behörden "Irrlehren bzw. abwegige Doktrinen verbreiten", mit Strafen bis zu lebenslänglicher Haft. 1994 in Kraft getretene Bestimmungen über religiöse Aktivitäten sehen Einschränkungen vor, sofern diese als Bedrohung der "nationalen Einheit und sozialen Stabilität" angesehen werden. Die Umsetzung dieser Bestimmungen über religiöse Aktivitäten hat zu einer verschärften Kontrolle religiöser Versammlungsorte und in einigen Regionen Chinas zu einer deutlichen Einschränkung der Religionsfreiheit geführt.

Betroffen sind neben den vor allem in Xinjiang lebenden Muslimen und den überwiegend tibetischen Buddhisten insbesondere auch protestantische und katholische Christen. Letztere werden häufig deswegen verfolgt, weil viele dem Vatikan gegenüber loyal geblieben sind und sich weigern, der offiziellen "Patriotischen Katholischen Vereinigung" beizutreten. Unter den Protestanten sind insbesondere die nicht offiziell registrierten "Hauskirchen" das Ziel staatlicher Repression.

Seit dem Verbot der Falun-Gong-Bewegung Ende Juli 1999 wurden Zehntausende Anhänger des Falun Gong und anderer Qi-Gong-Bewegungen willkürlich verhaftet oder unter Druck gesetzt, damit sie sich von der Bewegung lossagen. amnesty international hat knapp 1.600 Fälle von Anhängern des Falun Gong dokumentiert, die in der Zeit von Juni 1999 bis März 2000 festgenommen wurden. Offiziellen Berichten zufolge wurden bis Ende November 1999 mindestens 150 offiziell als "führende Mitglieder" bezeichnete Anhänger angeklagt. Bis Anfang Februar 2000 wurden mindestens 40 nach unfairen Gerichtsverfahren für schuldig befunden und zu Gefängnisstrafen von bis zu 18 Jahren verurteilt. Berichten zufolge wurden viele von ihnen während der Haft gefoltert oder misshandelt. Seit dem Verbot von Falun Gong sind Berichten zufolge über 250 Anhänger während der Haft umgekommen, die meisten davon in diesem Jahr. Viele der Opfer sollen an der Folge von Folter und Misshandlung gestorben sein. Die chinesischen Behörden behaupteten dagegen, die Häftlinge hätten Selbstmord begangen.

Hongkong und Macao

Mit der Rückgabe der ehemals britischen Kronkolonie Hongkong 1997 und des zuvor von Portugal regierten Macao 1999 stehen erstmals Bürger aus Teilen der Volksrepublik China unter dem Schutz des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte. Im Falle von Macao bestehen jedoch noch Unsicherheiten dahingehend, inwiefern diese Rechte ausreichend garantiert sind. Das nach Übergabe in Macao geltende Grundgesetz (Basic Law) weist eine Reihe von Schwachstellen auf. So sind die Bürger Macaos in politischen Fällen oder in Fällen mit drohender Todesstrafe nicht vor Auslieferung an die Behörden der Volksrepublik China geschützt. In Hongkong könnten die zwischenzeitlich aufgezeigten Grenzen der Autonomie dieser Sonderverwaltungszone die im dort geltenden Grundgesetz garantierten Menschenrechte aushöhlen. Damit grundlegende Menschenrechte weiterhin geschützt sind, fordert amnesty international die Führung beider Sonderverwaltungszonen sowie die chinesische Regierung dazu auf, sicherzustellen, dass die internationalen Menschenrechtsstandards weiterhin gültig bleiben und insbesondere die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit uneingeschränkt beibehalten werden. Von großer Bedeutung wird sein, inwiefern der Justiz weiterhin völlige Unabhängigkeit gewährt wird.

China und die Welt

Die Regierung der Volksrepublik China hat in den letzten Jahren durchaus ihre Bereitschaft gezeigt, die Legitimität internationaler Menschenrechtsnormen anzuerkennen und mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. Das Land ist mittlerweile einer Reihe von Menschenrechtspakten beigetreten (siehe Kasten). Es sind jedoch Zweifel an dem Willen angebracht, den durch die Unterzeichnung oder Ratifizierung (Bei der Unterzeichnung handelt es sich um eine politische Willensbekundung der Regierung; eine Ratifizierung bzw. der Beitritt ist rechtsverbindlich. Die Unterzeichnung geht i.d.R. der Ratifizierung, resp. dem Beitritt, voraus.) internationaler Menschenrechtsabkommen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Einhaltung überprüfen zu lassen.

In den vergangenen Jahren hat die chinesische Regierung mehrere UN-Sonderberichterstatter eingeladen und auch mehrfach die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, empfangen. Allerdings scheint dieser Prozess mittlerweile ins Stocken zu geraten. So ist trotz einer seit Anfang 1999 vorliegenden Einladung eine Reise des UN-Sonderberichterstatters über Folter nicht zu Stande gekommen.

Mit einer Reihe von Regierungen hat die Volksrepublik China mittlerweile einen so genannten "Menschenrechtsdialog" aufgenommen. Wenngleich sich amnesty international nicht gegen einen solchen Dialog ausspricht, so ist die Organisation jedoch besorgt, dass dieser Dialog an die Stelle der notwendigen öffentlichen Kritik und des politischen Drucks treten und zu einer Untergrabung der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen führen könnte. Bislang sind keine Fortschritte bei der tatsächlichen Menschenrechtssituation erkennbar, die auf den Dialogprozess zurückgeführt werden könnten. Es sind daher erhebliche Zweifel an der Effektivität dieses Dialogs angebracht.

Flüchtlinge

Eine inländische Fluchtalternative für Personen, die in der Volksrepublik China politischer Verfolgung ausgesetzt sind, gibt es normalerweise nicht, weil die Repressionsmaßnahmen in der Regel Konsequenz nationaler Politik und landesweit geltender Gesetze sind. Es sind verschiedene Fälle bekannt, in denen die chinesischen Behörden Familienangehörige unter Druck gesetzt haben, nachdem sich Dissidenten der Festnahme entzogen hatten.

Diejenigen, die aus politischen Gründen ins Ausland flüchten, sehen sich potenziell mit dem Dilemma konfrontiert, dass zurückbleibende Familienangehörige Repressalien ausgesetzt sind. Es sind Fälle bekannt, bei denen die chinesischen Behörden durch Druck auf Familienangehörige versuchten, die politische Tätigkeit von Flüchtlingen im Exil zu unterbinden.

Ob ein abgelehnter chinesischer Asylbewerber nach einer Abschiebung auf Grund seiner politischen Tätigkeit im Ausland verfolgt wird, hängt entscheidend davon ab, wie exponiert diese Tätigkeit aus Sicht der chinesischen Behörden war. Berichte, laut denen in Exilorganisationen tätige chinesische Staatsangehörige mit Aufenthaltsstatus im Ausland nach China ein- und danach wieder ausreisen konnten, sprechen nicht gegen diese Einschätzung, da davon ausgegangen werden kann, dass ihnen dieser Aufenthaltsstatus einen entscheidenden (wenn auch nur bis zu einem gewissen Grad wirksamen) Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen bietet. Bei Anhängern der Falun-Gong-Bewegung muss auf Grund von Berichten über schwarze Listen von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Festnahme bei der Wiedereinreise ausgegangen werden.

Durch die VR China ratifizierte Menschenrechtsabkommen (Datum der Ratifizierung - bzw. des Beitritts - in Klammern)

  • Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 (1982)
  • Internationale Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid von 1973 (1983)
  • Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 (1983)
  • Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 (1992)
  • Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1952 (1980)
  • Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984 (1988)
  • Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (1982)
  • Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 (1982)
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 (2001) (China hat jedoch einen Vorbehalt gegen Art. 8 des Paktes erklärt. Damit schränkt China weiterhin das Recht, freie Gewerkschaften zu bilden ein; dieses Recht bleibt auch nach der Ratifizierung des Paktes existierender chinesischer Gesetzgebung unterworfen.)

Von der VR China unterzeichnete Menschenrechtsabkommen (Datum der Unterzeichnung in Klammern)
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (1998)


Forderungen amnesty internationals an die chinesische Regierung
  • Einsetzung einer nationalen Untersuchungskommission: amnesty international ist der Auffassung, dass als Voraussetzung für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation die Gesetze des Landes und die von den Gesetzesvollzugs- und Justizorganen praktizierten Verfahren einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden müssen.
  • Beendigung der Straffreiheit und Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen: Um der Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen, sollten die chinesischen Behörden sicherstellen, dass alle Berichte und Beschwerden über Folterungen und Misshandlungen sowie Todesfälle in Haft unverzüglich, umfassend und unparteiisch untersucht werden. Es muss Gewähr leistet sein, dass die mutmaßlich für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen ohne Ausnahme vor Gericht gebracht werden.
  • Unterbindung der Folter: Um Folterhandlungen entgegenzuwirken, sollten die chinesischen Behörden allen festgenommenen Personen unverzüglich und regelmäßig Zugang zu ihren Familienangehörigen sowie zu Rechtsanwälten und Ärzten eigener Wahl gestatten. Sämtliche Handlungen, die den Tatbestand der Folter und der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe erfüllen, sollten verboten werden.
  • Beendigung willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen: Die chinesischen Behörden sollten die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen anordnen. Ferner sollte sichergestellt werden, dass alle Verwaltungserlasse und Verordnungen über die Administrativhaft mit den maßgeblichen innerstaatlichen Gesetzeswerken und mit internationalen Standards in Einklang gebracht werden. Sämtliche strafrechtliche Vorschriften, welche die Inhaftierung oder Verurteilung von gewaltlosen politischen Gefangenen ermöglichen, sollten abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.
  • Gewährleistung fairer Gerichtsverfahren: Die Strafprozessordnung sollte dahingehend geändert werden, dass Gerichtsverfahren gegen politische Gefangene und von der Todesstrafe bedrohte Angeklagte den in internationalen Standards verankerten Grundsätzen der Fairness entsprechen.
  • Abschaffung der Todesstrafe: Die chinesischen Behörden sollten umgehend alle Hinrichtungen stoppen. Zumindest sollte bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe die Praxis beendet werden, dass Gefangene vor ihrer Hinrichtung auf Massenversammlungen oder anderen Veranstaltungen zur Schau gestellt werden. Ferner sollte die Entnahme von Organen hingerichteter Gefangener zu Transplantationszwecken unterbunden werden.
  • Ratifizierung internationaler Abkommen zum Schutz der Menschenrechte: amnesty international ruft die chinesische Regierung dazu auf, unverzüglich den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren sowie den Vorbehalt gegen Art. 8 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zurückzunehmen. Ferner sollte die Regierung die beiden Fakultativprotokolle des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte unterschreiben und ratifizieren. (Mit der Ratifizierung des ersten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte würde die chinesische Regierung Bürgerinnen und Bügern des Landes, die behaupten, Opfer einer Verletzung eines in dem Pakt niedergelegten Rechtes zu sein, die Möglichkeit eröffnen, Individualbeschwerde beim Ausschuß für Menschenrechte einzulegen. Das Zweite Fakultativprotokoll hat die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel.)
  • Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen: amnesty international empfiehlt der chinesischen Regierung, auf der Grundlage von Artikel 22 beziehungsweise 21 des Übereinkommens gegen Folter den UN-Ausschuss gegen Folter zur Entgegennahme sowohl von Individual- als auch von Staatenbeschwerden für zuständig zu erklären. Außerdem sollte die Regierung auf Informationsersuchen seitens der von der UN-Menschenrechtskommission eingesetzten Arbeitsgruppen und Sachverständigen zügig und umfassend reagieren.





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