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Einführend zu dieser Thematik erfolgt zunächst die Darstellung typischer Folgen bei Gewaltopfern. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Frage eingegangen, unter welchen Bedingungen traumatisierte Menschen bereit und in der Lage sind, über ihre traumatischen Erfahrungen zu sprechen. Im Rahmen von Anhörungen und Gerichtsverfahren stellt das Verschweigen oder verspätete Vorbringen der traumatischen Erfahrungen ein besonderes Problem dar. In Klageverfahren vor Gericht wird das erstmalige Vorbringen der traumatischen Erfahrungen häufig als gesteigertes Vorbringen verstanden. Die Darstellung von Behandlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der therapiefördernden und -erschwerenden Lebensbedingungen soll verdeutlichen, weshalb die Auseinandersetzung mit den traumatischen Erfahrungen bei traumatisierten Flüchtlingen unter den schwierigen Lebensbedingungen im Exil nicht das therapeutische Hauptziel bildet, wie häufig angenommen. Im Gegenteil kann eine zu frühe Konfrontation mit den traumatischen Erfahrungen zu einer Retraumatisierung führen. Langjährige Erfahrungen in der Therapie mit Traumatisierten zeigen, dass eine psychische und körperliche Stabilisierung sowie der Aufbau eines geregelten Alltagslebens – im Sinne einer Rückkehr in die Normalität – soweit die Umstände es ermöglichen – von den Flüchtlingen als hilfreich angesehen werden. Oft müssen Jahre vergehen bis den Betroffenen eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Trauma sinnvoll erscheint. Ausgehend von diesen Einsichten folgen Hinweise zum Umgang mit Traumatisierten für die verschiedenen sozialen Berufsgruppen.
16.1 Symptomatik der Posttraumatischen Belastungsstörung unter besonderer Berücksichtigung einer möglichen eingeschränkten Wahrnehmung und Willenssteuerung
16.1.1 Andauernder Erinnerungsdruck
Menschen, die nach einer traumatischen Erfahrung unter einer chronifizierten
Traumatisierung leiden, können unter günstigen Lebensbedingungen ein Leben führen,
das sich auf den ersten Eindruck kaum von dem Leben Nichttraumatisierter unterscheidet.
Diese Normalität jedoch definiert an äußerlichen Fakten, wie Berufsfähigkeit,
Familienleben und sozialen Kontakten, erfährt immer wieder Einbrüche durch traumaspezifische
Erinnerungen, sogenannte Intrusionen (engl.: Aufdrängen, Eindringen; störungsspezifische
Bedeutung: sich aufdrängende Erinnerungen) und Flashbacks (engl.: Rückblenden;
störungsspezifisch: unfreiwilliges Wiedererleben).
Ausgelöst durch Nachrichten, Filme, Gespräche usw. werden Erinnerungen wachgerufen,
oft Bilder aus der traumatischen Erfahrung oder das Hören schreiender Menschen,
Schritte von Soldaten usw. Begleitet werden diese Erinnerungen durch entsprechende
körperliche und psychische Reaktionen, die den extremen Reaktionen während der
traumatischen Erfahrung ähneln. In diesen Situationen, den Flashbacks, können
Betroffene häufig nicht mehr zwischen der vergangenen und der gegenwärtigen
Realität unterscheiden. Sie leiden während des Flashbacks unter dem Eindruck,
als ob alles noch mal passiere und verhalten sich dann entsprechend einer drohenden
Gefahr, ohne dass für andere Anwesende eine Bedrohung erkennbar ist.
In diesen psychischen und körperlichen Zuständen ist sowohl die Wahrnehmung
als auch die Willenssteuerung bereits beeinträchtigt. Betroffene können das
Aufkommen der belastenden Erinnerungen nicht unterbrechen. Sie nehmen sozusagen
die vergangene Realität als gegenwärtig wahr und reagieren darauf ohne Kontrollmöglichkeit
auf ausgelöste Impulse und Affekte. Der beschriebene Erinnerungsdruck ist nach
dem internationalen diagnostischen Manual, DSM IV, eines der drei grundlegenden
Symptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Alpträume mit wiederkehrendem Inhalt und depressive Stimmungen häufig begleitet
von suizidalen Gedanken treten oft in Folge dieser erlebten Hilflosigkeit auf.
Im Kontext einer “sicheren Gegenwart” (siehe nachfolgende Definition) kann trotz
dieser psychischen Destabilisierung, die Tage bis Wochen andauern kann, die
Fähigkeit zur Willenssteuerung und zur Kontrolle über die eigenen Impulse wiedererlangt
werden.
Definition
Eine sichere Gegenwart bedeutet für Traumatisierte ein gewisses Maß an Unabhängigkeit
bezüglich der eigenen Lebensführung und die Möglichkeit einer einigermaßen planbaren
Zukunftsperspektive. Die Möglichkeit der Vorhersehbarkeit zukünftiger Ereignisse
und der Einflussnahme auf das eigene Leben ist für den Heilungsprozess von besonderer
Bedeutung. Das Gegenteil führt zur erlernten Hilflosigkeit nach Seligman und
kann zu schweren Depressionen führen.
16.1.2 Vermeidungsverhalten und Verdrängung traumatischer Erinnerungen
Befindet sich ein Opfer menschlicher Gewalt in dem Kontext, indem das Verbrechen
sich ereignet hat, besteht bei einer Vielzahl erinnerungsauslösender Momente
die Gefahr einer massiven Retraumatisierung. Reaktionen wie oben beschrieben
– Intrusionen, Flashbacks verknüpft mit Impuls- und Affekthandlungen – treten
im Rahmen einer Retraumatisierung auf.
Folglich kann der Wunsch, Erinnerungen zu verdrängen und alles, was an das Trauma
erinnern könnte, zu meiden (zentrales Symptom der Posttraumatischen Belastungsstörung),
als Versuch verstanden werden, den Zustand dieser massiven psychischen Destabilisierung
zu verhindern und Kontrolle über die eigenen Affekte zu behalten. Die Erfahrung
mit Kriegstraumatisierten aus dem Zweiten Weltkrieg zeigt, dass die Verdrängung
traumatischer Erinnerungen jahrzehntelang andauern kann. Dieses Vermeidungsverhalten
zeigt sich auch in Form einer dissoziativen Störung. Betroffene versuchen die
Überflutung durch Affekte bei der Erinnerungen an traumatische Ereignisse zu
vermeiden, indem sie Gefühle abspalten. Durch diese Form der Distanzierung kann
bei manchen Betroffenen der Eindruck entstehen, dass die vergangenen traumatischen
Erfahrungen einer anderen Person widerfahren sind. Im Rahmen einer dissoziativen
Störung kann es zeitweise auch zu vollständigen oder partiellen Erinnerungslücken
(Teilamnesien) kommen.
Die eben beschriebene Kernsymptomatik der Posttraumatischen Belastungsstörung
– das Vermeidungsverhalten – erklärt unter anderem auch die Tatsache, dass viele
Flüchtlinge nicht über ihre traumatischen Erfahrungen vor Fremden sprechen wollen
und sie bei der Beschreibung ihrer Lebensgeschichte häufig unerwähnt lassen
oder sie nur “mit dürren Worten” andeuten, wie immer wieder in den Anhörungsprotokollen
kritisch festgehalten wird. Hinzu kommt, dass viele Flüchtlinge aufgrund ihres
kulturellen Hintergrundes gelernt haben, dass beschämende und entwürdigende
Erfahrungen geheimgehalten werden müssen, weil sie sonst mit gesellschaftlicher
Ächtung bis hin zur Blutrache rechnen müssen. In diesem Zusammenhang darf der
Einfluss der DolmetscherInnen, insbesondere falls es sich um Landsleute handelt,
nicht unterschätzt werden. Immer wieder befürchten AsyantragsstellerInnen, dass
die Schweigepflicht von den Dolmetschern nicht eingehalten werden könnte.
Bei der Vorbereitung auf das Klageverfahren bedarf es dann viel Information
und Aufklärung durch RechtsanwältInnen über die Notwendigkeit, genau diese Erfahrungen
einer fremden Person, wie Entscheidern und Richtern, mitteilen zu müssen, um
zu seinem Recht zu kommen. Der häufig knappe Hinweis vor einer Anhörung, alles
mitzuteilen, was für das Asylverfahren wichtig sein kann, bleibt für viele Asylsuchende
zu abstrakt.
16.1.3 Übererregung und erhöhte Wachsamkeit
Während traumatischer Erfahrungen werden körperliche und kognitive Reaktionen in Gang gesetzt, die ein Überleben, im Sinne einer Befähigung zur Flucht oder zum Angriff, möglich machen. Diese Form von Mobilisierung und erhöhter Wachsamkeit wird “Hyperarousal” genannt (dritte Kernsymptomatik der Posttraumatischen Belastungsstörung). Was eine sinnvolle Überlebensstrategie während der Gefahr war, wird im weiteren Leben zu einem unerträglichen Dauerzustand. Viele Betroffene klagen jahrelang nach dem traumatischen Ereignis noch über leicht auslösbare Nervosität, innere Unruhe, Angstattacken, ständige Wachsamkeit und Reizbarkeit – Ausdrucksformen dieses Hyperarousals.
16.1.4 Neurophysiologische Prozesse bei der Posttraumatischen Belastungsstörung
Die Symptomatik der Posttraumatischen Belastungsstörung kann unter anderem mit neurophysiologischen Prozessen erklärt werden. Diese neurophysiologischen Prozesse unterstreichen nochmals, dass die Symptome, wie oben beschrieben, unter bestimmten Umständen nicht einer kognitiven und damit willentlichen Kontrolle unterliegen. Insbesondere die corticalen Verbindungen (Cortex = Hirnrinde wichtig für planende und bewusste Funktionen), sind während Intrusionen und Flashbacks gestört.
16.2 Behandlungskonzept bei Traumatisierung
Bei der psychotherapeutischen Behandlung eines traumatisierten Patienten müssen
im Rahmen einer Diagnosestellung neben der Symptomatik auch die persönlichen
Ressourcen und Bewältigungsformen im Umgang mit der traumatischen Erfahrung
festgestellt werden. Therapierelevant ist zusätzlich die Abklärung der gegenwärtigen
Lebensbedingungen, d.h. welcher Grad an Schutz und Sicherheit dem Betroffenen
zur Verfügung steht. Erst nach Analyse dieser individuellen Bedingungen können
entsprechende Behandlungsziele aufgestellt werden. Diese Behandlungsziele und
-schritte orientieren sich an verschiedenen Behandlungsphasen, deren chronologischer
Ablauf sich für einen effektiven Behandlungsverlauf bewährt hat. Der therapeutische
Prozess beginnt mit einer Stabilisierungsphase. Erst nach psychischer und körperlicher
Stabilisierung der Opfer kann eine Auseinandersetzung mit der traumatischen
Erfahrung sinnvoll sein. In dieser für die Opfer schwierigen und belastenden
Behandlungsphase konfrontieren sie sich mit Einzelheiten des Traumas und den
dazugehörigen Emotionen, wie Scham, Schuld, Trauer und Rache. Diese Form der
intensiven Auseinandersetzung mit dem Trauma kann die Betroffenen langfristig
dabei unterstützen, das Trauma als schwer zu akzeptierende und zutiefst prägende
Episode innerhalb der eigenen Lebensgeschichte zu akzeptieren. Die Akzeptanz
des Traumas als ein vergangenes Ereignis ist Voraussetzung für ein weiteres
Leben ohne andauernde Erinnerung an das Trauma wie ein ständiger Schatten, in
Form von Intrusionen und Flashbacks, in der Gegenwart.
Da eine traumatische Erfahrung, i.S. von Menschenrechtsverletzungen, immer mit
dem Gefühl völliger Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins sowie extremer Bedrohung
einher geht, ist zu Beginn der Therapie die körperliche und psychische Stabilisierung
der Patienten vorrangig. Stabilisierende therapeutische Maßnahmen zielen nicht
auf die Auseinandersetzung mit dem vergangenen Trauma, sondern im Gegenteil
auf die Reduzierung und Bewältigung gegenwärtiger Belastungen, um weitere Ursachen
für eine andauernde psychische Destabilisierung zu vermindern.
Eine solche Möglichkeit der Stabilisierung ist im Exil nur begrenzt möglich,
da abhängig
- von dem Ausmaß der Symptomatik und dem Beschwerdebild,
- von Belastungen, die im Einzelfall evtl. durch die übrige Familie (traumatisierter
Ehepartner, Kinder) bedingt sind,
- von einem in der Behandlungszeit fortdauernden traumatisierenden Prozess (Belastungen
im unmittelbaren Lebensumfeld, Zeugenaussagen, nur kurzfristige Verlängerungen
bei laufendem Aufenthaltsverfahren, Kulturschock).
16.2.1 Typische Behandlungsziele während der Stabilisierungsphase
zu Beginn des psychotherapeutischen Behandlungsprozesses
Der Einfluss gegenwärtiger Lebensbedingungen macht deutlich, dass eine Stabilisierung
bei belastenden Lebensumständen und Aufenthaltsbedingungen während der Behandlung
schwierig ist. Ziele während dieser Behandlungsphase richten sich nach dem Zustand
des jeweiligen Patienten und der jeweiligen Lebenssituation. Im folgenden sind
Behandlungsziele aufgelistet, die allgemein für traumatisierte Flüchtlinge zu
Beginn der Behandlung von Bedeutung sind:
- Information über Symptomatik einer Traumatisierung und über Heilungsprozesse
- Information über asylrelevante Regelungen und Erklärung der verschiedenen
Behörden
- Orientierung in der jeweiligen Umgebung und Möglichkeiten der Nutzung von
Einrichtungen, wie Bibliothek, Sprachkursen, Frauengruppen usw.
- Aufbau eines Tagesrhythmus
- Bewältigung von Schlafstörungen verbunden mit Alpträumen
- Senkung der Übererregung, im Sinne einer erhöhten Schreckhaftigkeit, extremer
Wachsamkeit und eines dauerhaft erhöhtem Muskeltonus
- Vermittlung psychologischer Strategien im Umgang mit wiederkehrenden, unkontrollierbaren
Erinnerungen (Intrusionen und Flashbacks)
- Bewältigung der Belastung durch spezielle Lebensbedingungen von Flüchtlingen
- Umgang mit sozialen Schwierigkeiten aufgrund der Traumatisierung (Misstrauen,
Aggressivität)
- Aufbau von persönlichen Ressourcen
- Umgang mit den Normen und Werten der Exilkultur und der Herkunftskultur
- Krisenintervention bei Belastungen durch kurzfristige Aufenthalte und Ausreiseaufforderung
- Umgang mit suizidalen Gedanken
16.2.2 Auseinandersetzung mit den traumatischen Erfahrungen
Eine Auseinandersetzung mit den traumatischen Erfahrungen ist erst unter gesicherten Lebensumständen therapeutisch effektiv. Diese Phase im therapeutischen Prozess ist auch bei deutschen Klienten oft erst nach einem längeren zeitlichen Abstand von der traumatischen Erfahrung möglich. Bei traumatisierten Flüchtlingen, die bei Refugio um Hilfe ersuchen, sind die Lebensbedingungen häufig geprägt von Warten auf einen gesicherten Aufenthalt und Einleben in eine fremde Kultur. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Trauma wäre daher unter solchen an sich schon belastenden Bedingungen therapeutisch contraindiziert und mit dem Risiko einer Retraumatisierung verbunden. Diese zweite Phase der Behandlung wird aus diesem Grund in intensiver Form nur bei Flüchtlingen mit gesichertem Aufenthalt durchgeführt.
16.3 Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen für Berufsgruppen im Flüchtlingsbereich
Die Tatsache, dass Flüchtlinge neben ihren traumatischen Erfahrungen auch unter
der Belastung einer mehr oder weniger erzwungenen Migration stehen, wird angesichts
der Kriegstraumata als eine der häufigsten Ursachen für psychische Probleme
immer wieder vergessen. Viele Flüchtlinge bezeichnen das Leben im Exil als die
Stunde Null in ihrem Leben. Sie beschreiben damit den Zustand des sozialen Abstieges
nach der Flucht und das Leben in einer ihnen fremden Kultur im Flüchtlingsstatus,
der nur einen äußerst geringen Handlungsspielraum zur Verfügung stellt. Die
Abhängigkeit von Entscheidungen durch Behörden und die Einschränkung durch enge
gesetzliche Regelungen erleben viele als Verdammtsein zur Passivität. Als besonders
belastend wird die Zeit während kurzer Aufenthaltsfristen erlebt. Der Journalist
Peter Münch beschreibt diesen Zustand folgendermaßen: Leben (für Flüchtlinge)
ist die Zeit zwischen zwei Stempeln.
Ein weiterer Grund für Probleme ist die Tatsache, dass viele Flüchtlinge aufgrund
falscher Informationen durch die Schlepper mit völlig überzogenen Erwartungen
nach Deutschland kommen. Sie sind häufig nicht auf die schwierigen Lebensbedingungen
vorbereitet, die sie hier erwarten. Hohe Erwartungen der Zurückgelassenen an
den Familienangehörigen, der im Westen lebt, führen nicht selten zu massiven
Schuldgefühlen und dem Wunsch, auf irgendeinem Weg Geld zu machen, um die Hoffnungen
der Familie in der Heimat nicht zu enttäuschen.
Zusammenfassend lassen sich sowohl Traumatisierung und die Belastungen einer
Migration, als auch die besonders erschwerten Lebensbedingungen für Flüchtlinge
(z.B. ungewisser Aufenthaltsstatus, geringer Handlungsspielraum und Abhängigkeit
von Entscheidungen durch die Behörden) als häufigste Ursachen für Belastungen
der Flüchtlinge beschreiben.
16.3.1 Hilfreiche Maßnahmen
Für die verschiedenen sozialen Berufsgruppen, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, stellt der Alltag der Flüchtlinge in den Unterkünften daher eine besondere Herausforderung dar. Folgende Verhaltensweisen und Maßnahmen sind als Empfehlung für SozialpädagogInnen und ehrenamtliche MitarbeiterInnen zu verstehen, Flüchtlinge bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebensbedingungen zu unterstützen. Der Grundgedanke dieser Form von Unterstützung kann darin gesehen werden, Flüchtlinge in die Lage zu versetzen, Zusammenhänge in den verschiedenen rechtlichen Verfahren besser zu verstehen und sich in einem für sie fremden Land gut zurecht zu finden. Es geht darum, ihre Selbstständigkeit sowie ihre Urteilsfähigkeit in Entscheidungsprozessen – soweit Regelungen es zulassen – zu fördern. Denn Hilfeleistungen im Sinne von Überversorgung durch die Betreuer ist angesichts der extremen Situation der Flüchtlinge zwar verständlich, führt jedoch auf Dauer zu einer Entmündigung.
Hilfestellungen für Flüchtlinge:
- Aufklärung von Rechten und Regelungen im Exilland
- Information über asylrelevante Regelungen, um unrealistische Erwartungen frühzeitig
zu relativieren
- Gemeinsame Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Normen und Werten
beider Kulturen
- Planung von Aktivitäten und Aufbau eines Tagesrhythmus
- Wenn Anzeichen von Traumatisierungen hinzukommen, kann das Signalisieren von
Gesprächsbereitschaft bei psychischen Problemen hilfreich sein. Das intensive
Nachfragen über vergangene Erfahrungen durch Betreuer wird allerdings von Flüchtlingen
oft als unangenehm empfunden.
- Bei akuter Symptomatik einer Traumatisierung ist die Kontaktaufnahme zu entsprechenden
psychologischen Beratungsstellen erforderlich.
16.3.2 Hilfreiche Einstellung und Haltung gegenüber den Flüchtlingen
Eine hilfreiche Haltung für MitarbeiterInnen aus entsprechenden Berufsgruppen, um den Belastungen ihrer täglichen Arbeit besser standzuhalten und nicht “auszubrennen”, kann sich aus folgenden Einstellungen und Fertigkeiten ergeben:
Traumatisierte Flüchtlinge sind nicht nur Opfer, sondern auch als Überlebende zu sehen. Sie haben ihre kreative Überlebensfähigkeit bewiesen. Es gilt die Rolle des Opfers zu würdigen und gleichzeitig die Rolle des Überlebenden bewusst zu machen und zu stärken.
Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, möchten von ihrer Umwelt nicht auf diese Erfahrung reduziert werden. Sie wünschen sich, nicht als Folteropfer, sondern als Menschen mit ihrer gesamten Lebensgeschichte gesehen zu werden.
Da Flüchtlinge aus sehr unterschiedlichen Kulturen kommen, ergeben sich im Kontakt mit ihnen häufig Missverständnisse auf beiden Seiten. Klarheit und Transparenz des eigenen Verhaltens seitens der BetreuerInnen sowie die Bereitschaft sich mit unterschiedlichen kulturellen Werten und Normen auseinander zusetzen, fördern gegenseitiges Verstehen.
BetreuerInnen können sich als WegbegleiterInnen von Menschen in einer schwierigen Lebensphase verstehen. Sie sind jedoch keine Retter. Die Wahrung der eigenen Grenzen hilft, sich einerseits als BetreuerIn vor dem “Ausbrennen” zu schützen und verhindert andererseits eine Überfürsorge, die letztlich den Hilfesuchenden nur entmündigt.
Autorin: Dipl.-Psych. Barbara Abdallah-Steinkopff, Refugio München