Asylbewerberleistungsgesetz
Im
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird für bestimmte Ausländer/innen die Gewährung (reduzierter) Sozialhilfeleistungen geregelt. Dieses Gesetz gilt gemäß § 1 AsylbLG nicht nur für Asylbewerber/innen, sondern unter anderem auch für Ausländer/innen mit einer
Duldung und einigen
humanitären Aufenthaltserlaubnissen (z. B. § 25 Abs. 5 AufenthG).
Die folgende Rechtsprechung ist nach dem Entscheidungsdatum sortiert:
Beschluss vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
Beschluss vom 16.07.2010 - S 24 AY 19/10 ER
Beschluss vom 24.06.2010 - S 26 AY 50/10 ER
Beschluss vom 21.06.2010 - L 6 AS 268/10 B
Beschluss vom 12.05.2010 - L 15 AY 2 /10 B ER
Beschluss vom 30.04.2010 - L 7 AY 3482/09 B
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Rechtsprechungsübersichten zum Flüchtlingssozialrecht von Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin.
Aus dem ASYLMAGAZIN
Elke Tießler-Marenda: Folgen des BVerfG-Urteils zum Existenzminimum für das AsylbLG












ASYLMAGAZIN 7-8/2010, S. 232 ff.