Asylbewerberleistungsgesetz

Im undefinedAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird für bestimmte Ausländer/innen die Gewährung (reduzierter) Sozialhilfeleistungen geregelt. Dieses Gesetz gilt gemäß § 1 AsylbLG nicht nur für Asylbewerber/innen, sondern unter anderem auch für Ausländer/innen mit einer  undefinedDuldung und einigen undefinedhumanitären Aufenthaltserlaubnissen (z. B. § 25 Abs. 5 AufenthG).


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Aus dem ASYLMAGAZIN

Elke Tießler-Marenda: Folgen des BVerfG-Urteils zum Existenzminimum für das AsylbLG

undefinedASYLMAGAZIN 7-8/2010, S. 232 ff.