Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Die Beschäftigungsverordnung ergänzt die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes zum Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Sie enthält Bestimmungen zur Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels.
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