Voraussetzungen der Einbürgerung

Neben der Geburt ist die Einbürgerung ein wichtiger Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. 2022 ließen sich ca. 168 500 Menschen in Deutschland einbürgern.

Die Einbürgerung kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) und der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG).

Außerdem gibt es bestimmte Personen, die sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen können (z.B. wenn sie mit deutschen Staatsangehörigen in ehelicher Lebensgemeinschaft leben).

Stand: Juni 2023

Materialien

  • Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zum Staatsangehörigkeitsgesetz. (Stand: 1. Juni 2015)
  • Leitfaden der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht“ (Stand: Dezember 2014).
  • Informationsbroschüre (extern) der Integrationsbeauftragten des Bunds „Wege zur Einbürgerung“ (Stand: Juni 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Mecbure Pesenoglu und Martin Weimann: Einbürgerung in Deutschland – Entwicklung und Bedeutung für die Beratungspraxis (Stand: September 2013).
  • Handreichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zum Thema „Einbürgerung von Schutzberechtigten". (Stand: Dezember 2021).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Einbürgerung.
  • Link zur Website des Bundesverwaltungsamts zur doppelten Staatsbürgerschaft mit weiterführenden Links und Informationen.
  • Link zur Website des Auswärtigen Amtes zum Staatsangehörigkeitsrecht mit weiterführenden Links und Informationen.

Bitte beachten:

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