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		<title>Informationsverbund Asyl asyl.net - Aktuelles</title>
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		<description>Aktuelle News von asyl.net</description>
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			<title>Informationsverbund Asyl asyl.net - Aktuelles</title>
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		<lastBuildDate>Thu, 16 May 2013 16:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>16.05.2013: Gesetz zur Einführung verbesserten Rechtsschutzes in &quot;Dublin-Verfahren&quot; vor Verabschiedung</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=48051&#38;cHash=e46fe4b9e3a1216795bae477cdc3f9da</link>
			<description>Einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zufolge könnten noch vor Ende der Wahlperiode erstmals...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung haben die Fraktionen von Union und FDP für die Sitzung des Bundestags-Innenausschusses am 15. Mai 2013 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz an die Neufassung der sogenannten Qualifikationsrichtlinie anpassen (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU, BT-Ds. 17/13063).&nbsp; </p>
<p>Zusätzlich zu diesen Änderungen wird durch die Koalitionsfraktionen nun auch eine Neufassung von § 34a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes angestrebt. Dieser soll den folgenden Wortlaut erhalten:</p>
<p>&quot;(2) Anträge nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Abschiebungsanordnung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Die Abschiebung ist bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig.&quot;</p>
<p>Damit würde erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass ein Verwaltungsgericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen geplante Überstellungen im Rahmen der sogenannten Dublin-II-Verordnung anordnet. Eben dies ist in der geltenden Fassung des § 34a des Asylverfahrensgesetzes ausgeschlossen.</p>
<p>Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21.1.2011 (M.S.S. gegen Belgien und Griechenland) und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 (N.S. u.a.) wurde die strikte deutsche Regelung häufig als europarechtswidrig kritisiert. Der EuGH hatte in seinem Urteil festgestellt, dass eine Überstellung im Dublin-II Verfahren gegen die Europäischen Grundrechtecharta verstoße, wenn systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in dem Erstaufnahmestaat bestehen. Daraufhin hatten viele deutsche Verwaltungsgerichte bereits entgegen der Gesetzeslage Eilrechtsschutz bei Dublin-II-Überstellungen gewährt.</p>
<p>Bereits zuvor hatte Deutschland im Januar 2011 Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt und sie seitdem auch&nbsp;nicht wieder aufgenommen. Dadurch hatte sich ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Grundsatzverfahren erledigt, in dem ein Asylsuchender gegen seine drohende Überstellung nach Griechenland geklagt hatte</p>
<p>Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen, Ausschussdrucksache 17(4)738).</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>16.05.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>07.05.2013: Vorläufige Wanderungsstatistik für 2012 vorgelegt</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47950&#38;cHash=fb77e19fb31d2102f6ac84f59c765293</link>
			<description>Das Statistische Bundesamt hat am 7. Mai 2013 die vorläufige Statistik für die Wanderungsbewegungen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den vorläufigen Ergebnissen für das Jahr 2012 sind 1.081.000 Personen nach Deutschland zugezogen. Dies waren 123.000 Personen mehr als im Jahr 2011 (+&nbsp;13&nbsp;%). 712.000 Personen zogen im Jahr 2012 aus Deutschland fort, dies waren 33.000 mehr als im Vorjahr (+ 5%).</p>
<p>Der Wanderungssaldo weist für 2012 damit einen Überschuss von 369.000 Zuzügen auf, dies ist der höchste Wert seit dem Jahr 1995.</p>
<p>Unter den Zuwanderern befanden sich rund 115.000 Deutsche (überwiegend Rückkehrer aus dem Ausland), 966.000 hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Demgegenüber zogen 133.000 Deutsche und 579.000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland fort.</p>
<p>Mit 838.000 Personen kamen die meisten zugezogenen Personen aus europäischen Ländern, davon ca. 691.000 Personen aus Mitgliedstaaten der EU. In besonderem Maße stieg die Zuwanderung aus den EU-Staaten Spanien (+45%), Griechenland, Portugal (je +43%) und Italien (+40%). In absoluten Zahlen kommen die mit Abstand meisten Zuwanderer weiterhin aus den EU-Staaten Polen (184.000) und Rumänien (117.000).</p>
<p>Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sagen nichts darüber aus, ob die zu- oder fortziehenden Personen einen dauerhaften Aufenthalt im Zielland planen oder zu welchem Zweck Zu- bzw. Fortzug erfolgten. Nähere Angaben hierzu enthält der jährliche Migrationsbericht der Bundesregierung, der zur Zeit allerdings nur für das Jahr 2011 vorliegt. Demnach sind besonders polnische, rumänische und bulgarische Staatsangehörige in den Vorjahren überproportional kurzfristig (etwa zur Saisonarbeit) nach Deutschland gezogen.</p>
<p>Pressemitteilung und weitere Informationen bei www.destatis.de.</p>
<p>Migrationsberichte der Bundesregierung 2004 bis 2011&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>07.05.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>30.04.2013: &quot;Gemeinsames Europäisches Asylsystem&quot;: EU-Gesetzespaket vor Abschluss</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47864&#38;cHash=267d4bca823337b288be309e239c6063</link>
			<description>Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat am 24. April 2013 den Weg für die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments stimmte am 24. April 2013 den Entwürfen für die sogenannte Asylverfahrensrichtlinie und für die EURODAC-Verordnung zu. Die Texte dieser Gesetzesvorhaben sollten ursprünglich zu Beginn des Jahres 2013 verabschiedet werden, waren dann aber zwischen Rat und Parlament neu verhandelt worden. Auf der Grundlage des nun erzielten Kompromisses wird jetzt damit gerechnet, dass Asylverfahrensrichtlinie und EURODAC-Verordnung gemeinsam mit der sog. &quot;Dublin-III-Verordnung&quot; und der &quot;Aufnahmerichtlinie&quot; im Juni von Parlament und Rat verabschiedet werden können. </p>
<p>In einer ersten Reaktion bewertete der Europäische Flüchtlingsrat ECRE die Neuerungen als unzureichend. Auch wenn es bei einigen Details Verbesserungen der Standards gebe, stelle die EU-Gesetzgebung nach wie vor nur einen &quot;mangelhaften rechtlichen Rahmen&quot; für das Gemeinsame Europäische Asylsystem dar, welches noch immer nur auf dem Papier existiere.</p>
<p>Eine Übersicht zu den geplanten Vorhaben hat der Jesuiten Flüchtlingsdienst Anfang April 2013 veröffentlicht.</p>
<p>ECRE Weekly Bulletin vom 26. April 2013</p>
<p>&quot;Das Gemeinsame Europäische Asylsystem&quot; (Autor: Stefan Keßler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa), 3. April 2013</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>30.04.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>12.04.2013: Pro Asyl veröffentlicht Studie zur Menschenrechtssituation in Serbien</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47699&#38;cHash=3cd818a991210187ff86615a5d23f054</link>
			<description>Pro Asyl hat am 9. April 2013 eine Auswertung von Länderberichten zur Menschenrechtssituation in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Studie wurden von der Autorin Dr. Karin Waringo zahlreiche Berichte serbischer, europäischer und internationaler Organisationen ausgewertet. Untersucht wurde dabei die Quellenlage in Bezug auf die folgenden Themengebiete:</p>
<p>Medien-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit Diskriminierung rassistische und rechtsextreme Gewalt Korruption; Situation von LGBT-Personen Lage der Roma und anderer ethnischer Minderheiten Recht auf Freizügigkeit (besonders Ausreiseverbote)</p>
<p>Anlässlich des Erscheinens der Studie erklärte Pro Asyl, dass Serbien keinesfalls als sicheres Herkunftsland eingestuft werden könne. Menschen- und Minderheitenrechte seien in Serbien oft nur auf dem Papier gewährleistet, der Schutz gegen rassistische Gewalt sei unzureichend. Bei der Zwangsräumung von Roma-Siedlungen werde der Staat zudem selbst zum Urheber von Menschenrechtsverletzungen. Besorgniserregend seien darüber hinaus die Einschränkungen der Ausreisefreiheit, die Serbien auf Druck der EU eingeführt habe.</p>
<p>Die Studie ist hier abrufbar.</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>12.04.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>05.04.2013: Bundesregierung zu Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47581&#38;cHash=b2bd0e9449b1f5fb26a1b701e33f2da0</link>
			<description>Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass ausländische Ehegatten von deutschen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut Antwort der Bundesregierung wurden die Auslandsvertretungen durch einen Runderlass vom 6. Dezember 2012 darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Umständen Ausnahmen vom Spracherfordernis für den Ehegattennachzug geboten sind. Damit reagierte die Regierung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2012 (10 C 12.12, M20089, ASYLMAGAZIN 11/2012, S. 398–399).</p>
<p>Betroffen von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Für diese Personen gilt, dass ihnen (bei Vorliegen der übrigen Erteilungsvoraussetzungen) ein Visum zum Ehegattennachzug zu erteilen ist. Sie sind verpflichtet,&nbsp;die Anforderungen an den Spracherwerb nach der Einreise zu erfüllen, um die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG (für den Familiennachzug zu Deutschen) zu erhalten. Gelingt ihnen dies nicht, ist die Aufenthaltserlaubnis laut Bundesverwaltungsgericht auf anderer Grundlage zu erteilen, weil Ehepaare mit einem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit verwiesen werden dürfen, die Ehe im Ausland zu führen.</p>
<p>Wie die Bemühungen nachzuweisen sind, hängt laut Bundesregierung von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sei, dass &quot;ernsthafte und nachhaltige Lernanstrengungen&quot; dargelegt werden können. Hierbei sollen auch die persönliche Situation des Antragstellers (z. B. Krankheit oder anderweitige Unabkömmlichkeit) sowie die besonderen Umstände im Herkunftsland (Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten sowie ihre Erreichbarkeit) berücksichtigt werden.</p>
<p>Die Jahresfrist muss nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht abgewartet werden, wenn Bemühungen um den Spracherwerb von vornherein nicht zumutbar sind, etwa weil im Herkunftsland des Ehegatten keine Sprachkurse angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden wäre.&nbsp;Eine entsprechende Regelung gilt nach Angaben der Bundesregierung für syrische Staatsangehörige, die seit Oktober 2012 für den Ehegattennachzug kein Sprachzertifikat benötigen.</p>
<p>In einer Pressemitteilung vom 9. April 2013 kritisierte Sevim Dagdelen von der Fraktion Die Linke die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts als unzureichend. Die Passage, wonach die Jahresfrist bei Unzumutbarkeit von Bemühungen um den Spracherwerb nicht abgewartet werden müsse, werde in der Weisung des Auswärtigen Amtes &quot;gezielt unterschlagen&quot;. Dies könne dazu führen, dass auch solche Personen eine einjährige Wartezeit auferlegt bekämen, die einen sofortigen Anspruch auf Ehegattennachzug hätten. Weiterhin fehlten in der Weisung vom 6. Dezember 2012 jegliche konkretisierende Vorgaben dazu, wie die Zumutbarkeit des Spracherwerbs im Ausland zu definieren ist. </p>
<p>Die Antwort der Bundesregierung enthält weiterhin detaillierte Statistiken zum Ehegattennachzug sowie Angaben zur Verfügbarkeit von Sprachkursen in zahlreichen Ländern.</p>
<p>Die Antwort der Bundesregierung (BT-Ds 17/12780) finden Sie hier.</p>
<p>Die Pressemitteilung von Sevim Dagdelen finden Sie hier.</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>05.04.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>05.04.2013: Handreichung zur Erwerbsintegration veröffentlicht</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47576&#38;cHash=2626dbe7b227a5f4e6b36c86ae466d7a</link>
			<description>Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat im März 2013 eine Arbeitshilfe mit dem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Handreichung wird eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2010 aktualisiert und erweitert. Dabei wird auf Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlusstatbestände von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie auf europarechtliche Streitfragen eingegangen. Thematisiert werden darüber hinaus die Neuregelungen für die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.</p>
<p>Die Empfehlungen richten sich an Jobcenter und Arbeitsagenturen ebenso wie an Personen, die in der Beratung von Migrantinnen und Migranten im Bereich des Sozialgesetzbuchs II tätig sind.</p>
<p>Die Handreichung des Deutschen Vereins ist hier abrufbar.</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>05.04.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>26.03.2013: Bundesrat fordert stichtagsunabhängiges Bleiberecht </title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47552&#38;cHash=d3ea98daf1a0808941b54e813ffbe2b5</link>
			<description>Der Bundesrat hat am 22. März 2013 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Bleiberechtsregelung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzentwurf, der vom Land Hamburg eingebracht wurde, sieht eine Änderung des Paragraphen 25a sowie die Einfügung eines neuen Paragraphen 25b in das Aufenthaltsgesetz vor. </p>
<p>Im geänderten § 25a ist im Wesentlichen vorgesehen, dass &quot;gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden&quot; nach vier Jahren des Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden &quot;soll&quot;. Zur Zeit ist hier im Aufenthaltsgesetz geregelt, dass eine solche Aufenthaltserlaubnis nach sechs Jahren erteilt werden &quot;kann&quot;.</p>
<p>Der neue § 25b des Gesetzentwurfs trägt die Überschrift &quot;Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration&quot;. Darin wird geregelt, dass eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländerinnen und Ausländer erteilt werden kann, die sich acht Jahre mit einer Duldung in Deutschland aufhalten (sechs Jahre, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind leben). Zudem müssen sie verschiedene andere Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts und das Vorliegen grundlegender Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A2). </p>
<p>Ausgeschlossen von der Regelung sollen auch künftig u.a. Personen sein, die ihre Aufenthaltsbeendigung durch vorsätzliche falsche Angaben zu ihrer Identität oder durch Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten verhindert haben.</p>
<p>Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese muss ihn zusammen mit einer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten.</p>
<p>Den Gesetzentwurf des Bundesrates ist abrufbar auf der Seite des Flüchtlingsrats Berlin.</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>26.03.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>15.03.2013: Abschiebungen nach Syrien weiterhin ausgesetzt</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47502&#38;cHash=f037f628cd25b121f9820675358eb0d2</link>
			<description>Das Bundesministerium des Innern hat sein Einvernehmen für eine Verlängerung von Abschiebungsstopps...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Zustimmung des Innenministers können die Bundesländer die bestehenden Abschiebungsstopps verlängern. Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder in eigener Verantwortung Abschiebungen in bestimmte Staaten&nbsp;nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten aussetzen. Für längerfristige Regelungen ist das Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium erforderlich.</p>
<p>Die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums finden Sie hier.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>15.03.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>12.03.2013: Änderung der Aufenthaltsverordnung</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47478&#38;cHash=26fc1f5ac6e9bf2bc17ce76c4436f13d</link>
			<description>Am 5. März 2013 ist eine Änderung der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) in Kraft getreten, die u.a....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung wurde am 4. März 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie enthält u.a. Neuregelungen für die sog. &quot;Grenzgängerkarten&quot;. Weiterhin wird für die Ausländerbehörde die Möglichkeit erweitert, eine Vorabzustimmung zur Visumserteilung zu erteilen, bevor das Visum bei der Auslandsvertretung beantragt wird. Dies ist künftig auch in Fällen möglich, in denen ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland beantragt werden soll.</p>
<p>Die Gebührenerhöhung (Änderung von § 45c AufenthV) betrifft die Neuausstellung von Dokumenten mit elektronischem Speichermedium (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungerlaubnis sowie Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG).</p>
<p>Eine Übersicht der Änderungen mit Links zu den neu gefasst Vorschriften gibt es auf der Seite www.buzer.de (unter Aktuelles bzw. in der Kategorie &quot;26 Ausländerrecht&quot;).</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>12.03.2013</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>25.02.2013: EGMR stoppt Überstellung nach Italien</title>
			<link>http://www.asyl.net/index.php?id=130&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=47371&#38;cHash=20c560c06220e57308cff7d89baf0704</link>
			<description>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 13. Februar 2013 die Überstellung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus der Mitteilung der Rechtsanwälte Dr. Stephan Hocks und Dominik Bender geht hervor, dass die Familie im Jahr 2011 nach Italien einreiste und dort zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht wurde. Im Januar 2012 seien sie aber aus dieser Einrichtung entlassen worden, ohne dass ihnen eine andere Unterkunft zur Verfügung gestellt worden sei. Daraufhin seien sie nach Deutschland weitergereist.</p>
<p>Im Rahmen des sog. &quot;Dublin-Verfahrens&quot; wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Das Verwaltungsgericht Kassel erklärte die daraufhin angeordnete Abschiebung nach Italien für zulässig, auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht führte nicht zu einer Aussetzung der drohenden Überstellung.</p>
<p>Mit der jetzt getroffenen &quot;vorläufigen Maßnahme&quot; des EGMR wird die Abschiebung der Familie hingegen bis zum 6. März 2013 ausgesetzt. Die Bundesregierung soll bis zu diesem Datum mitteilen, welche Garantien von der italienischen Regierung eingeholt werden können, um einen ausreichenden Schutz der Familie in Italien sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Aufnahmebedingungen und die Unterkunft.</p>
<p>Zuvor hatte der EGMR Anfang 2012 in zwei Fällen Überstellungen von Dänemark nach Italien mit vorläufigen Maßnahmen gestoppt.&nbsp; </p>
<p>Die Mitteilung des EGMR zu seiner vorläufigen Maßnahme finden Sie hier.</p>]]></content:encoded>
                         
			
			<pubDate>25.02.2013</pubDate>
			
		</item>
		
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