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Bericht vom 18.04.2013: ""

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Da das Urteil noch nicht vorliegt, verweisen wir einstweilen auf die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 23/2013 vom 18. April 2013:

 

Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes

 

Die Eltern eines minderjährigen Flüchtlings, der sich ohne Begleitung in Deutschland aufhält, haben grundsätzlich beide einen Anspruch auf Nachzug zu ihrem Kind. Dieser Anspruch besteht jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

 

Der Entscheidung lag das Begehren einer irakischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zu ihrem im Alter von 16 Jahren nach Deutschland eingereisten Sohn zugrunde. Diesem war als unbegleitetem Minderjährigen mit Hilfe eines Schleusers die Flucht aus dem Irak gelungen. Er wurde im Juni 2009 in Deutschland wegen seiner yezidischen Glaubenszugehörigkeit als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis....


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Bericht vom 20.02.2013: ""

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Solange das Urteil nicht vorliegt, verweisen wir auf die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:

 

Nr. 10/2013 vom 20. Februar 2013

 

Flüchtlingsanerkennung auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentliche Religionsausübung möglich

 

Ein Ausländer ist als Flüchtling anzuerkennen, wenn seine Furcht begründet ist, dass er in seinem Herkunftsland wegen der öffentlichen oder privaten Ausübung seiner Religion verfolgt wird. Auch ein durch strafrechtliche Sanktionen erzwungener Verzicht auf die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit kann zur Flüchtlingsanerkennung führen. Dann aber muss die Ausübung gerade dieser religiösen Praxis für den Betroffenen zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in vier Verfahren über die Flüchtlingsanerkennung von pakistanischen Staatsangehörigen zu entscheiden, die der Ahmadiyya- Glaubensgemeinschaft angehören. Diese...


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Bericht vom 20.02.2013: ""

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2.2 Das Berufungsgericht hat die vom Kläger als Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft (Ahmadi) geltend gemachte Verfolgungsgefahr zutreffend als Furcht vor einem Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung gewertet (UA S. 13). Denn Ahmadis droht in Pakistan die Gefahr einer Inhaftierung und Bestrafung nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht schon wegen ihrer bloßen Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft als solcher. Die Verwirklichung der Gefahr hängt vielmehr von dem willensgesteuerten Verhalten des einzelnen Glaubensangehörigen ab: der Ausübung seiner Religion mit Wirkung in die Öffentlichkeit. In solchen Fällen besteht der unmittelbar drohende Eingriff in einer Verletzung der Freiheit, die eigene Religion entsprechend den geltenden Glaubensregeln und dem religiösen Selbstverständnis des Gläubigen zu praktizieren, weil der Glaubensangehörige seine Entscheidung für oder gegen die öffentliche Religionsausübung nur unter dem Druck der ihm drohenden...


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Bericht vom 06.02.2013: ""

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Ein Anordnungsanspruch besteht in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang. Das Bundesverfassungsgericht hat durch das Urteil vom 12. Juli 2012 entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG evident unzureichend ist und für die Zeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die bereits erwähnte Übergangsregelung angeordnet (Abs. 126ff. der Gründe). Als Folge dieser Entscheidung kommt eine Absenkung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG auf der Grundlage des § 1a AsylbLG nach Auffassung des Senats jedenfalls für die Zeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht in Betracht. Auch wenn § 1a AsylbLG in dem Urteil des BVerfG nicht ausdrücklich erwähnt wird, so ergibt sich dies doch aus den Leitsätzen 1 und 2 sowie den Vorgaben an den Gesetzgeber, wie sie in den Urteilsgründen niedergelegt sind. Danach garantiert Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) ein von der Staatsangehörigkeit unabhängiges Grundrecht auf...


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Bericht vom 31.01.2013: ""

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Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG müssen die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unverzüglich widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (§ 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 1 AufenthG) oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (§ 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG). Im letztgenannten Fall muss zusätzlich eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen. Diese liegt nur vor, wenn von dem Ausländer in Zukunft neue vergleichbare Straftaten ernsthaft drohen (vgl. Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 <188 ff.> noch zu § 51 Abs. 3 Alt. 2 AuslG 1990).

 

Die nach § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG...


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Bericht vom 24.01.2013: ""

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Für den Zeitraum ab 1. November 2012 liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Die Antragsteller haben einen Anordnungsanspruch. Sie sind leistungsberechtigt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbIG und haben einen Anspruch auf die Gewährung von Leistungen nach § 3 AsylbLG in Höhe der vom BVerfG in seinem Urteil vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) als Übergangsregelung bestimmten Höhe.

 

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) entschieden, dass die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Höhe dieser Geldleistungen ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist. Zudem ist die Höhe der Geldleistungen...


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ASYLMAGAZIN

ASYLMAGAZIN, Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht

Herausgeber: Informationsverbund Asyl und Migration e. V.