Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt

Bei der Geburt können Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit zum einen erwerben, wenn ein Elternteil die deutsche, der andere Elternteil jedoch eine andere Staatsangehörigkeit hat.

In die Diskussion geraten ist die doppelte Staatsangehörigkeit allerdings vor allem durch die Regelung in § 4 Abs. 3 StAG, wonach Kinder ausländischer Staatsangehöriger bei der Geburt neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Bis zum 20.12.2014 unterlagen sie dann mit Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich der Optionspflicht: Sie mussten sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, mussten sie nachweisen, dass sie die jeweils andere Staatsangehörigkeit aufgegeben hatten. Taten sie dies bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs nicht, so verloren sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur bei Kindern von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz wurde Mehrstaatigkeit akzeptiert.

Seit Dezember 2014 gilt die Optionspflicht nicht mehr, wenn die Betreffenden in Deutschland aufgewachsen sind oder die Schule oder eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben. Sie können neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit(en) ihrer Eltern auf Dauer behalten.

Stand: November 2022

Materialien

  • Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zum Staatsangehörigkeitsgesetz. (Stand: 1. Juni 2015)
  • Leitfaden der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht“ (Stand: Dezember 2014).
  • Beitrag im Asylmagazin von Federico Traine zu "Problemen der Neuregelungen zu »missbräuchlichen« Vaterschaftsanerkennungen“ (Stand: September 2018)
  • Informationsbroschüre (extern) der Integrationsbeauftragten des Bunds „Wege zur Einbürgerung“ (Stand: Juni 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Mecbure Pesenoglu und Martin Weimann: Einbürgerung in Deutschland – Entwicklung und Bedeutung für die Beratungspraxis (Stand: September 2013).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Website des Auswärtigen Amtes zum Staatsangehörigkeitsrecht mit weiterführenden Links und Informationen.
  • Link zur Website des Bundesverwaltungsamts zur doppelten Staatsbürgerschaft mit weiterführenden Links und Informationen.
  • Rundschreiben des BMI und des BMJV zur Anwendung der Gesetzesregelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. (Stand: Dezember 2017).

 

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.