Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zählt neben dem EUV zu den Gründungsverträgen der EU. Er geht bis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) zurück, unterlag jedoch seitdem etlichen Änderungen und erhielt seinen heutigen Namen erst durch Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags am 01.12.2009.


Während der EUV grundsätzlichere Bestimmungen zu den Grundsätzen und der Organisation der EU enthält, gestaltet der AEUV diese detaillierter aus. 


Link zum Vertrag (deutsche Version)

Link zum Vertrag (andere Sprachen)


Ergänzend dazu: 

Link zum Vertrag von Amsterdam

Link zum Vertrag von Nizza

Link zum Vertrag von Lissabon