Verordnung zum Asyl, -Migrations-, und Integrationsfonds (516/2014)

Die Verordnung vom 16.04.2014 errichtete den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union. Die erklärten Ziele sind die Verbesserung und der Ausbau des gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die Integration von Drittstaatsangehörigen, die Ermöglichung legaler Migration sowie die Unterstützung bei Rückkehrmaßnahmen. Der Fonds ist auf den Zeitraum 2014 bis 2020 angelegt und löste die Fonds aus dem Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (SOLID) ab.

 

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Ergänzend dazu:

Entscheidung (2007/435) vom 25.06.2007 zur Einrichtung des EU-Integrationsfonds für 2007 – 2013

Entscheidung (573/2007) vom 23.05.2007 zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für 2008 - 2013

Entscheidung (574/2007) vom 23.05.2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für 2007 - 2013

Entscheidung (575/2007) vom 23.05.2007 zur Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds für 2008 - 2013