Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist das zentrale Gesetz für die Regelung des Aufenthalts in Deutschland. Es beinhaltet Bestimmungen zur Einreise, dem Aufenthalt und der Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland. Es wurde durch das Einwanderungsgesetz 2005 eingeführt und seitdem mehrmals geändert.

 

Link zum Gesetz

 

Ergänzend dazu:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26.10.2009