Aufenthaltsrichtlinie für Opfer des Menschenhandels (2004/81/EG)

Die Richtlinie vom 29.04.2004 dient der Bekämpfung irregulärer Einwanderung. Opfer des Menschenhandels sollen danach unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel erhalten, sofern sie mit den zuständigen Behörden kooperieren.

 

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