Weitere Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB I-XII)

Sozialleistungen in Deutschland ergeben sich im Wesentlichen aus den zwölf Teilen des Sozialgesetzbuches. Dazu zählen zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sowie die Sozialhilfe nach dem SGB XII als existenzsichernde Leistungen. Aber auch Leistungen der Ausbildungs- oder Arbeitsförderung, der gesetzlichen Versicherungen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Menschen mit Behinderung fallen unter den Begriff der Sozialleistungen.

Der Anspruch auf Sozialleistungen ist innerhalb der verschiedenen Sozialleistungsbereiche grundsätzlich an bestimmte Voraussetzungen wie z.B. das Alter, die Erwerbsfähigkeit, die Hilfsbedürftigkeit sowie teilweise Beitragszahlungen geknüpft.

Ob und welche Sozialleistungen Migrant*innen in Deutschland erhalten, hängt zudem im Wesentlichen von ihrem Aufenthaltsstatus ab.

Darüber hinaus gibt es auch weitere Leistungen, auf die Migrant*innen einen Anspruch haben können, wie z.B. Wohngeld, Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder Kindergeld und Kinderzuschlag.

Stand: Januar 2022

Materialien

  • Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands für die Beratung von Unionsbürger*innen mit Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 (Stand: November 2020)
  • Arbeitshilfe  „Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe zur Höhe der Leistungen nach SGB II, AsylbLG und Kindergeld (Stand: Januar 2019).
  • Handlungsleitfaden "Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete" des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit (AKS) München (Stand: November 2018).
  • Übersicht des Flüchtlingsrats Berlin zu den Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht für Migranten und Flüchtlinge seit Herbst 2015.
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zur sozialen Sicherung unter dem jeweiligen Aufenthaltstitel (Stand: März 2018).
  • Link zur Übersichtsseite von basiswissen.asyl.net zu Gesundheit und Sozialleistungen.
  • Link zur Seite von "Berlin hilft" mit Informationen über die seit dem 1.1.23 geltenden Regelsätze für Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II und dem SGB XII

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.