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Aktuelle Nachrichten

Gesetz zur Einführung verbesserten Rechtsschutzes in "Dublin-Verfahren" vor Verabschiedung

16.05.2013

Einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zufolge könnten noch vor Ende der Wahlperiode erstmals effektive Rechtsschutzmöglichkeiten in Verfahren nach der sogenannten Dublin-Verordnung geschaffen werden.


Vorläufige Wanderungsstatistik für 2012 vorgelegt

07.05.2013

Das Statistische Bundesamt hat am 7. Mai 2013 die vorläufige Statistik für die Wanderungsbewegungen von und nach Deutschland für das Jahr 2012 vorgelegt. Demnach stieg die Zuwanderung nach Deutschland gegenüber dem Vorjahr deutlich an.


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Bericht vom 20.02.2013: ""

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Solange das Urteil nicht vorliegt, verweisen wir auf die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:

 

Nr. 10/2013 vom 20. Februar 2013

 

Flüchtlingsanerkennung auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentliche Religionsausübung möglich

 

Ein Ausländer ist als Flüchtling anzuerkennen, wenn seine Furcht begründet ist, dass er in seinem Herkunftsland wegen der öffentlichen oder privaten Ausübung seiner Religion verfolgt wird. Auch ein durch strafrechtliche Sanktionen erzwungener Verzicht auf die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit kann zur Flüchtlingsanerkennung führen. Dann aber muss die Ausübung gerade dieser religiösen Praxis für den Betroffenen zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in vier Verfahren über die Flüchtlingsanerkennung von pakistanischen Staatsangehörigen zu entscheiden, die der Ahmadiyya- Glaubensgemeinschaft angehören. Diese...


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Bericht vom 20.02.2013: ""

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[...]

2.2 Das Berufungsgericht hat die vom Kläger als Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft (Ahmadi) geltend gemachte Verfolgungsgefahr zutreffend als Furcht vor einem Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung gewertet (UA S. 13). Denn Ahmadis droht in Pakistan die Gefahr einer Inhaftierung und Bestrafung nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht schon wegen ihrer bloßen Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft als solcher. Die Verwirklichung der Gefahr hängt vielmehr von dem willensgesteuerten Verhalten des einzelnen Glaubensangehörigen ab: der Ausübung seiner Religion mit Wirkung in die Öffentlichkeit. In solchen Fällen besteht der unmittelbar drohende Eingriff in einer Verletzung der Freiheit, die eigene Religion entsprechend den geltenden Glaubensregeln und dem religiösen Selbstverständnis des Gläubigen zu praktizieren, weil der Glaubensangehörige seine Entscheidung für oder gegen die öffentliche Religionsausübung nur unter dem Druck der ihm drohenden...


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Bericht vom 06.02.2013: ""

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Ein Anordnungsanspruch besteht in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang. Das Bundesverfassungsgericht hat durch das Urteil vom 12. Juli 2012 entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG evident unzureichend ist und für die Zeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die bereits erwähnte Übergangsregelung angeordnet (Abs. 126ff. der Gründe). Als Folge dieser Entscheidung kommt eine Absenkung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG auf der Grundlage des § 1a AsylbLG nach Auffassung des Senats jedenfalls für die Zeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht in Betracht. Auch wenn § 1a AsylbLG in dem Urteil des BVerfG nicht ausdrücklich erwähnt wird, so ergibt sich dies doch aus den Leitsätzen 1 und 2 sowie den Vorgaben an den Gesetzgeber, wie sie in den Urteilsgründen niedergelegt sind. Danach garantiert Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) ein von der Staatsangehörigkeit unabhängiges Grundrecht auf...


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Bericht vom 31.01.2013: ""

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Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG müssen die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unverzüglich widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (§ 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 1 AufenthG) oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (§ 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG). Im letztgenannten Fall muss zusätzlich eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen. Diese liegt nur vor, wenn von dem Ausländer in Zukunft neue vergleichbare Straftaten ernsthaft drohen (vgl. Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 <188 ff.> noch zu § 51 Abs. 3 Alt. 2 AuslG 1990).

 

Die nach § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG...


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ASYLMAGAZIN

ASYLMAGAZIN, Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht

Herausgeber: Informationsverbund Asyl und Migration e. V.

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