Bundesverfassungsgericht: Staatliche Leistungen für Asylbewerber evident unzureichend und verfassungswidrig

 

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18.07.2012

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitigen Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass Asylbewerber höhere Leistungen erhalten müssen. Die derzeitigen staatlichen Hilfen verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, da sie evident unzureichend seien. Der Gesetzgeber müsse die Leistungen unverzüglich neu festsetzen. Bis zu einer Neuregelung gelte vorübergehend, dass die 130.000 Asylbewerber und Leistungsbezieher ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten.

Grundlage des Verfahrens waren zwei Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 26.7.2010, M17376, und vom 22.11.2010, M18198). In den Vorlagebeschlüssen hatte das Landessozialgericht argumentiert, dass die sog. Grundleistungen des § 3 AsylbLG um gut 31% unter den Leistungen des Sozialgesetzbuchs liegen, die das Existenzminimum sichern sollen. Diese Leistungen seien daher "evident unzureichend". Daneben seien die Leistungen nicht nach einer Methode ermittelt worden, die den Maßstäben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen des Sozialgesetzbuchs II (sog. Hartz IV-Regelsätze) gerecht würden.

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ASYLMAGAZIN, Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht

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