Beratung von Unionsbürger*innen: Die Freizügigkeitsrechte in familiären Konstellationen

Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands zum Aufenthalt der Familienangehörigen von Unionsbürger*innen (Juli 2021)

Broschüre Freizügigkeit Familienkonstellationen 2021

EU-Bürger*innen genießen das sogenannte Freizügigkeitsrecht und können sich daher in allen Mitgliedstaaten der EU frei bewegen. Insbesondere, wenn sie erwerbstätig sind, können sie sich auch dauerhaft in anderen EU-Staaten aufhalten. Ihre Familienangehörigen genießen dann das sogenannte "abgeleitete Freizügigkeitsrecht", selbst wenn sie "Drittstaatsangehörige" (also nicht selbst EU-Bürger*innen) sind. Trotz dieser zunächst eindeutig wirkenden Ausgangslage können sich in der Praxis schwierige aufenthaltsrechtliche Fragestellungen ergeben, beispielsweise im Fall von Trennungen oder wenn Ehepartner*innen aus Deutschland wegziehen.

Die vom Paritätischen Gesamtverband herausgegebene Broschüre ermöglicht es, den aufenthaltsrechtlichen Rahmen zu finden und auf die jeweiligen Fallkonstellationen anzuwenden. Einleitend wird erläutert, welche Familienangehörigen sich auf das Freizügigkeitsrecht berufen können und welche aufenthaltsrechtlichen Regelungen für sie gelten. Anschließend geht die Handreichung auf verschiedene Fallgruppen ein, wobei auch Rechtsprechung herangezogen wird, die wichtige Klarstellungen vorgenommen hat. Im Einzelnen werden die folgenden Themen behandelt:

  • Die Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts als Familienangehörige
  • Spezialfälle des Aufenthaltsrechts als Familienangehörige
  • Aufenthaltsrecht nach Art. 10 der EU-Verordnung 492/2011 wegen des Schulbesuchs der Kinder
  • Nahestehende Personen

Autor der Broschüre ist Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe Münster).