OVG Rheinland-Pfalz

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Zitieren als:
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2007 - 10 A 10955/06.OVG - asyl.net: M11457
https://www.asyl.net/rsdb/M11457
Leitsatz:
Schlagwörter: Verfahrensrecht, Antragsfiktion, Kinder, Rückwirkung, Zuwanderungsgesetz, Anwendungszeitpunkt, Beurteilungszeitpunkt
Normen: AsylVfG § 14a Abs. 2
Auszüge:

Zunächst trifft der mit dem Hauptantrag geltend gemachte Einwand der Kläger nicht zu, dass die behördliche Einleitung des vorliegenden Asylverfahrens nach Maßgabe des § 14 a Abs. 2 AsylVfG unzulässig gewesen sei, da sie vor dessen Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 geboren seien und diese Bestimmung keine Rückwirkung entfalte. Insofern hat vielmehr das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich höchstrichterlich entschieden, dass diese Bestimmung auch für vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens geborene Kinder gilt, und damit die entsprechende Handhabung der Beklagten - wie sie auch dem vorliegenden Verfahren zu Grunde liegt - als rechtmäßig bestätigt. Wegen der Begründung im Einzelnen kann in diesem Zusammenhang auf die dem Bevollmächtigten der Kläger bekannt gegebenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2006 - BVerwG 1 C 5.06 u. a. - verwiesen werden, denen der erkennende Senat folgt.