VG Mainz

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Zitieren als:
VG Mainz, Urteil vom 23.04.2009 - 1 K 52/09.MZ - asyl.net: M15841
https://www.asyl.net/rsdb/M15841
Leitsatz:
Schlagwörter: Türkei, Kurden, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, PKK, Mitglieder, Aktivisten, politische Entwicklung, Übergriffe, Kämpfer (ehemalige)
Normen: AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Die zulässige Klage ist begründet.

Der angefochtene Bescheid vom 12. Januar 2009 erweist sich als rechtswidrig, da die Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht vorliegen. Vielmehr ist davon ausgehen, dass die Voraussetzungen des § 51 AusIG a.F. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) zugunsten des Klägers hinsichtlich der Türkei weiterhin gegeben sind. [...]

Im Hinblick auf die Gefährdung von Rückkehrern bei einer Abschiebung und die Konfliktsituation zwischen dem türkischen Staat und der PKK hat das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 19. September 2008 - 1 0 A 10474/08.OVG - ausgeführt: [...]

Dieser Einschätzung folgt das erkennende Gericht. Es ist damit davon auszugehen, dass eine nachträgliche erhebliche und dauerhafte Änderung der im Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft maßgeblichen Verhältnisse jedenfalls im Hinblick auf den vorliegenden Fall des Klägers nicht eingetreten ist.

Dieser war wegen der ihm vorgeworfenen Aktivitäten für die PKK mehrfach inhaftiert und wurde brutal gefoltert. Zudem hat er sich einer Meldeauflage entzogen. Unter diesen Umständen sind vorliegend keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die Einschätzung der türkischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf den vorverfolgt ausgereisten Kläger geändert haben könnte, weshalb seine Gefährdung bei einer Wiedereinreise unverändert fortbesteht, so dass bei ihm im Fall der Rückkehr in die Türkei die Gefahr asylerheblicher Repressalien nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann. [...]