VG Magdeburg

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Zitieren als:
VG Magdeburg, Beschluss vom 23.06.2010 - 7 A 377/08 MD - asyl.net: M17366
https://www.asyl.net/rsdb/M17366
Leitsatz:

Bewilligung von Prozesskostenhilfe, da der Widerrufsbescheid des BAMF aufzuheben sein dürfte. Von einem dauerhaften Wegfall der Umstände in der Türkei, die einen Widerruf rechtfertigen, dürfte nach der Rechtsprechung der Kammer nicht auszugehen sein (hier: Verfolgungsgefahr wegen "separatistischer Tendenzen").

Schlagwörter: Widerrufsverfahren, Türkei, separatistische Tendenzen, Verhörmethoden, Wegfall der Umstände
Normen: VwGO § 166, ZPO § 114
Auszüge:

[...]

Auf der Grundlage der in den vorgenannten Urteilen getroffenen Feststellungen dürfte davon auszugehen sein, dass von einem dauerhaften Wegfall der Umstände, die den Anspruch auf Abschiebungsschutz bzw. Asyl durch den widerrufenen Bescheid rechtfertigten, nicht gesprochen werden kann. Aufgrund der im Urteil vom 19. Juni 2002 - 6 A 421/01 MD - in asylrechtlicher Hinsicht zu Gunsten des Klägers getroffenen Feststellungen, insbesondere "Vorbelastung bezüglich separatistischer Tendenzen" sowie "mehrfaches Betroffensein von politischen Verfolgungsmaßnahmen" hat sich das für den Kläger bestehende Risiko, bei seiner Rückkehr in die Türkei von den Sicherheitsbehörden ausführlich verhört oder ggf. sogar verhaftet zu werden, nach der Auffassung des Gerichts nicht hinreichend sicher ausschließen.

Da der Kläger in seinem Heimatland wegen "separatistischer Tendenzen" auffällig geworden war, steht nach der Auffassung des Gerichts zu befürchten, dass der Kläger im Rahmen der nicht hinreichend sicher auszuschließenden Befragungen auch asylrelevanten Verhörmethoden ausgesetzt sein könnte, um vom Kläger Informationen über dessen etwaigen politischen (separatistischen) Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der einschlägigen Kreise einschließlich der diesbezüglich aktiv wirkenden Personen zu erhalten. [...]