Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Ehegattennachzug zu einem Ausländer, der im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist: fehlerhafte Ermessensausübung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, kein Fall des § 39 Nr. 9 AufenthV, Lebensunterhalts-Sicherung gegeben, kein Entgegenhalten der Nichterfüllung des § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bis zu einer Entscheidung des EuGH über die Frage, ob das Erfordernis hinreichender Sprachkenntnisse von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86/EG gedeckt ist).
(Amtlicher Leitsatz)
vgl. ähnliche Entscheidung des VG Aachen vom selben Tag, 8 L 341/11, Dokumentennummer M19399