Die Identität einer Person kann gegenüber dem Standesamt mit einem türkischen Personalausweis nachgewiesen werden.
[...]
l. Die Eintragung im Geburtenregister des Standesamts Bremen-Mitte (Registernummer G 2198/2011) ist durch Beischreibung folgenden Vermerks zu berichtigen:
Auf Anordnung des Amtsgerichts Bremen wird berichtigend vermerkt, dass in der Spalte Vater / Familienname der Vermerk "Identität nicht nachgewiesen" gestrichen wird.
II. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Jan Sürig bewilligt.
Gründe:
Die Anordnung erfolgt gemäß § 48 des Personenstandsgesetzes (PStG). Die Eintragung des Vermerks "Identität nicht nachgewiesen" ist unrichtig, weil die Identität des Vaters durch Vorlage seines türkischen Personalausweises nachgewiesen ist. [...]