AG Bremen

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Zitieren als:
AG Bremen, Beschluss vom 15.04.2012 - 48 III 39/11 - asyl.net: M19686
https://www.asyl.net/rsdb/M19686
Leitsatz:

Die Identität einer Person kann gegenüber dem Standesamt mit einem türkischen Personalausweis nachgewiesen werden.

Schlagwörter: Türkei, Identitätsnachweis, Ausweis, Nüfus, Personalausweis, Identität,
Normen: PStG § 48,
Auszüge:

[...]

l. Die Eintragung im Geburtenregister des Standesamts Bremen-Mitte (Registernummer G 2198/2011) ist durch Beischreibung folgenden Vermerks zu berichtigen:

Auf Anordnung des Amtsgerichts Bremen wird berichtigend vermerkt, dass in der Spalte Vater / Familienname der Vermerk "Identität nicht nachgewiesen" gestrichen wird.

II. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Jan Sürig bewilligt.

Gründe:

Die Anordnung erfolgt gemäß § 48 des Personenstandsgesetzes (PStG). Die Eintragung des Vermerks "Identität nicht nachgewiesen" ist unrichtig, weil die Identität des Vaters durch Vorlage seines türkischen Personalausweises nachgewiesen ist. [...]