VG Gera

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Zitieren als:
VG Gera, Beschluss vom 24.06.2005 - 4 E 20071/05 GE - asyl.net: M7426
https://www.asyl.net/rsdb/M7426
Leitsatz:

Erhöhte Gefahr in Folge der Unruhen in Togo nur für Personen, die der Teilnahme an Unruhen verdächtigt werden, nicht jedoch für Rückkehrer aus Deutschland.

 

Schlagwörter: Togo, Situation bei Rückkehr, Unruhen, Goethe-Institut, exilpolitische Betätigung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)
Normen: GG Art. 16a; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

Erhöhte Gefahr in Folge der Unruhen in Togo nur für Personen, die der Teilnahme an Unruhen verdächtigt werden, nicht jedoch für Rückkehrer aus Deutschland.

(Leitsatz der Redaktion)

 

Trotz der Präsidentschaftswahlen und des Regierungsantritts des neuen Präsidenten und der damit im Zusammenhang stehenden Unruhen kann nicht festgestellt werden, dass togoische Asylbewerber bei Rückkehr aus Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Opfer politischer Verfolgung werden. Ausweislich vorliegender Berichte über die Situation in Togo und insbesondere in der Hauptstadt Lome vom 24. und 8. Mai 2005 handelt es sich bei den vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers beschriebenen nächtlichen Durchsuchungsaktionen um ein typisches Verhalten in Togo. Gefährdet sind jedoch insoweit nur Personen, die an Aktionen gegen die Regierung teilgenommen haben, also die Häuser und Einrichtungen der Regierung oder der Angehörigen der Regierungspartei RPT geplündert und/oder in Brand gesetzt haben. Derartige Personen werden gezielt gesucht und es reicht insoweit bei einem Einschreiten der Sicherheitskräfte auch aus, dass sie nur im Verdacht stehen, an solchen Aktionen beteiligt gewesen zu sein. Zu diesem Personenkreis zählt der Antragsteller nicht, da der Antragsteller sich seit Ende 1997 in der Bundesrepublik bzw. nach eigenen Angaben in der Zwischenzeit in Spanien aufhielt. Nach Erkenntnissen des Bundesamtes vom 24. Mai 2005 zieht die exilpolitische Betätigung im Falle der Rückkehr nach wie vor keine Verfolgung nach sich. Eine Änderung bezüglich der Behandlung von Rückkehrern konnte nicht festgestellt werden.

Ebenfalls nicht zum Erfolg führt das Vorbringen, dass aus Deutschland zurückkehrende Personen deshalb besonders gefährdet seien, weil deutsche Einrichtungen in Togo im Verdacht stehen würden, mit der Opposition zusammenzuarbeiten. Dabei ist zunächst zu beachten, dass z. B. die Zerstörung des Goethe-Institutes der Miliz einer der Töchter Eyademas angelastet wird. Insoweit hat der Regierungswechsel dazu geführt, dass mehrere Personen der Regierung ihr Eigeninteresse über das der Regierung setzen und unberechenbar sind. Des weiteren ist zu beachten, dass Hauptgrund für die Ausschreitungen gegen Deutsche Einrichtungen derjenige war, dass der ehemalige Innenminister Boko vor den Präsidentschaftswahlen in die Deutsche Botschaft geflüchtet war und sich dort aufhielt. Insoweit ist dabei nunmehr eine Änderung eingetreten, als es am späten Nachmittag des 5. Mai 2005 dem deutschen Botschafter nach tagelangem Verhandlungsmarathon gelang, eine Lösung für den Exinnenminister dergestalt zu finden, dass dieser mit einem Flugzeug nach Frankreich ausgeflogen werden konnte.