Zulassung der Berufung:
Im Rahmen der Prüfung der Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG, hat die Frage, ob eine Familie aus Afghanistan mit Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren in Kabul eine ausreichende Lebensgrundlage finden kann, grundsätzliche Bedeutung.
(Leitsatz der Redaktion)
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Die Kläger haben den gesetzlichen Anforderungen genügend dargelegt, dass die Frage, ob die Kläger (als Familie mit 5 und 7 Jahre alten Kindern) im Falle der Rückkehr - jedenfalls in Kabul - eine ausreichende Lebensgrundlage finden können, grundsätzliche Bedeutung hat. Die grundsätzliche Bedeutung liegt auch in der Sache vor. [...]