VG Ansbach

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Zitieren als:
VG Ansbach, Urteil vom 11.10.2017 - AN 3 K 17.31863 - asyl.net: M25683
https://www.asyl.net/rsdb/M25683
Leitsatz:

Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, da in Kuba allein aufgrund einer Asylantragstellung im Ausland keine Verfolgung droht.

(Leitsatz der Redaktion)

Schlagwörter: Kuba, Ausreisevorschriften, Asylantrag, Verfolgung, Flüchtlingseigenschaft,
Normen: AsylG § 3,
Auszüge:

[...]

31 Allein die Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland hat keine politische Verfolgung unverfolgt und legal aus Kuba eingereister kubanischer Staatsangehöriger im Falle ihrer Rückkehr dorthin zur Folge (BVerwG, B.v. 7.12.1999 – 9 B 474.99; BayVGH, U.v. 29.7.2002 – 7 B 01.31054; B.v. 6.10.2003 – 7 ZB 03.31113; B.v. 5.6.2008 – 15 ZB 07.30102; VG Augsburg, U.v. 5.7.2011 – Au 7 K 10.30473; VG Ansbach, U.v. 24.9.2015 – AN 3 K 14.30542; alle juris). [...]

33 In der Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe "Kuba: Rückkehr, 16. Februar 2009" (im Folgenden "Schweizerische Flüchtlingshilfe") wird z.B. ausgeführt, dass Personen, die im Ausland einen Asylantrag stellen, von der kubanischen Regierung als Regimekritiker eingestuft werden können und in diesem Fall bei ihrer Rückkehr nach Kuba von willkürlichen stattlichen Repressalien bedroht sind (z.B. Entzug der Lebensmittelmarken, Beschlagnahme von Privatbesitz, erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt).

34 Die Asylantragstellung allein kann dann zu Problemen beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Sozialleistungen führen, wenn die kubanischen Behörden von der Asylantragstellung erfahren (Länderinformationsblatt der Staatendokumentation des Österreichischen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom März 2017 Ziffer 21 (im Folgenden "Länderinformationsblatt"); Schweizerische Flüchtlingshilfe Ziffer 2). [...]

37 Dass kubanische Staatsangehörige, die 24 Monate erlaubten Auslandsaufenthalt ohne Verlängerung verstreichen lassen, keine Rückkehrberechtigung mehr erhalten und damit in den Status eines "Emigranten" (Exilkubaner) wechseln, ist im Asylverfahren unbeachtlich, da der Verlust der Rückkehrberechtigung generell an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale anknüpft (VG Ansbach, U.v. 14.9.2015 – AN 3 K 14.30542). Im Falle des Klägers ist die Rückkehrfrist derzeit noch nicht abgelaufen.

38 Nach dem Länderinformationsblatt wurden nach einer Gesetzesänderung vom Januar 2013 die Reisebeschränkungen für die Aus- und Einreise kubanischer Staatsangehöriger abgeschafft. Nur für bestimmte ("unentbehrliche") Berufsgruppen, Funktionäre und einzelne Dissidenten gibt es noch Einschränkungen (Auswärtiges Amt: Kuba – Innenpolitik, März 2017). Bei Privatreisen dürfen Kubaner nun 24 Monate statt bisher 11 Monate im Ausland bleiben, diesen Aufenthalt verlängern lassen und innerhalb dieses Zeitraums in der Regel ohne Nachteile zu befürchten wieder zurückkehren (Länderinformationsblatt a.a.O., Ziffern 17 und 21). Dies trifft auch für den Kläger zu. [...]