Aufhebung der Abschiebungshaft wegen Aussetzung der Dublin-Überstellungen von und nach Italien:
1. Auf Antrag der Ausländerbehörde wird die Dublin-Überstellungshaft aufgehoben, da laut Auskunft des BAMF die italienischen Behörden sämtliche Überstellungen von und nach Italien wegen des Corona-Virus bis auf weiteres ausgesetzt haben.
2. Da im gesamten Monat März keine Überstellungen stattfinden können und die Überstellungsfrist der betroffenen Person im März endet, kann eine Überstellung nicht mehr erfolgen.
(Leitsätze der Redaktion)
Siehe auch:
Angesichts der knappen Beschlussbegründung verweisen wir hier auf die Leitsätze.