Auswärtiges Amt

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Zitieren als:
Auswärtiges Amt, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 07.01.2021 - 508-516.20 BLR / CHN - asyl.net: M29349
https://www.asyl.net/rsdb/M29349
Leitsatz:

Informationen des Auswärtigen Amts zur Situation in Weißrussland und zur Visumserteilung an chinesische Staatsangehörige: 

1. Verfolgte Menschenrechtsaktivist*innen aus Weißrussland, die mit einem Schengen-Visum nach Deutschland gekommen sind, um sich vorübergehend der Verfolgung in ihrer Heimat zu entziehen, sollen die Möglichkeit erhalten, ihr Visum auf Antrag zu verlängern, da eine  frühzeitige erzwungene Rückkehr sie erheblichen Risiken aussetzen könnte.

2. Aufgrund der restriktiven chinesischen Einreisebestimmungen für europäische Geschäftsreisende verlangen die deutschen Auslandsvertretungen in China bei der Beantragung von Visa für Fachkräfte und Geschäftsreisende aus China Dokumente zur Glaubhaftmachung, dass an der Einreise ein wichtiges Interesse der deutschen Wirtschaft oder ein sonstiges öffentliches Interesse Deutschlands besteht.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Weißrussland, China, politische Verfolgung, Fachkräfteeinwanderung, Visum, Geschäftsreise, Schengen-Visum, Verlängerungsantrag, öffentliches Interesse, wichtige Interessen der deutschen Wirtschaft, Belarus,
Normen: AufenthG § 18, AufenthG § 6 Abs. 1 Nr. 1,
Auszüge:

[...]

Das Auswärtige Amt möchte den Landesbehörden mit anliegendem Informationsblatt aktuelle Informationen zur Menschenrechtslage in Belarus geben und darauf hinweisen, dass einige Menschenrechtsaktivisten und Personen, die sich gegen das Regime eingesetzt haben, mit einem Schengen-Visum nach Deutschland gekommen sind, um sich vorübergehend der Verfolgung in ihrer Heimat zu entziehen. Diese könnten sich nun in den kommenden Wochen mit der Bitte um Verlängerung ihres Aufenthalts an die Ausländerbehörden wenden. Das Auswärtige Amt bittet bei der Bearbeitung und Entscheidung derartiger Anträge um Berücksichtigung, dass eine frühzeitige erzwungene Rückkehr nach Belarus diesen Personenkreis erheblichen Risiken aussetzen könnte. [...]

Solange keine Änderung der chinesischen Einreise- bzw. Visumerteilungspraxis im Sinne der Gegenseitigkeit erfolgt, verlangen die deutschen Auslandsvertretungen in China daher im Rahmen der Beantragung von Visa für Fachkräfte aus China und für Geschäftsreisen von Antragstellern in China Dokumente zur Glaubhaftmachung, dass an der betreffenden Einreise ein wichtiges Interesse der deutschen Wirtschaft oder ein sonstiges öffentliches Interesse Deutschlands besteht. Diese Praxis ist mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt.

Zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wichtigen Interesses der deutschen Wirtschaft an der Einreise eines Visumantragstellers können insbesondere entsprechende Bestätigungen der deutschen Landes- oder Bundesbehörden (z.B. Wirtschaftsministerien oder Innenministerien der Länder) dienen. Diese Bestätigungen sind in Schriftform bzw. mit Unterschrift auszustellen (wobei Übermittlung einer Kopie bzw. eines PDF Scan der unterschriebenen Bestätigung an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung in China im Rahmen des Visumantragsverfahrens genügt). In den Bestätigungen ist zu begründen, warum ein wichtiges Interesse der deutschen Wirtschaft an der Einreise besteht (z.B. gesamtwirtschaftliche oder regionalwirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens; Vernetzung des Unternehmens mit anderen deutschen Unternehmen im Rahmen von Lieferketten; Anzahl in Deutschland durch das Unternehmen geschaffener Arbeitsplätze). [...]