VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 - A 4 S 470/21 - asyl.net: M29635
https://www.asyl.net/rsdb/m29635
Leitsatz:

Keine Flüchtlingsanerkennung für kurdischen Wehrdienstentzieher aus Syrien:

"Kein Flüchtlingsschutz für einfache Militärdienstentzieher aus Syrien, nur weil sie kurdischer Volkszugehörigkeit sind (Parallelurteil zum Verfahren A 4 S 468/21)."

(Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Syrien, Upgrade-Klage, Militärdienst, Wehrdienstentziehung, Verfolgungsgrund, politische Verfolgung, Asylrelevanz, Verknüpfung, Verfolgungshandlung, Rückkehrgefährdung, Nachfluchtgründe, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Wehrdienstverweigerung, EuGH, EZ gg. Deutschland, EZ, Kurden, Kurden,
Normen: RL 2011/95 Art. 9 Abs. 2 Bst. e, RL 2011/95 Art. 10, RL 2011/95 Art. 12, AsylG § 3, AsylG § 3a Abs. 2 Nr. 5, AsylG § 3b,
Auszüge:

[...]

h. Hinreichende sonstige Anhaltspunkte dafür, dass dem Kläger aufgrund besonderer, individuell gefahrerhöhender Umstände vor seiner Ausreise unmittelbar bevorstehende politische Verfolgung drohte wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, hat er weder substantiiert vorgetragen noch sind solche Hinweise für den Senat sonst ersichtlich. Die Demonstrationsteilnahme 2012 führt nicht zur Annahme von Vorverfolgung, denn der Kläger war damals zwölf Jahre alt und hatte noch keinen Personalausweis oder war anderweitig registriert. Auch bei der Visums- und Passerteilung im Jahr 2018 hatte er deswegen nach eigenen Angaben keine Probleme. Ferner führt der Umstand, dass der Kläger kurdischer Volkszugehörigkeit ist, weder allein noch im Zusammenhang mit der Gesamtsituation zu einer besonderen Gefährdung. Es sind jedenfalls keine Erkenntnisquellen ersichtlich, die belegten, dass einfache Militärdienstentzieher wegen ihrer kurdischen Volkszugehörigkeit heute besonders verfolgt würden. [...]