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Neue Arbeitshilfe zu Sozialleistungen für Unionsbürger

In der Rechtssache "Alimanovic" hat der Europäische Gerichtshof im September 2015 entschieden, dass arbeitsuchende EU-Bürger von "Hartz IV"-Leistungen ausgeschlossen werden können. Zu diesem Thema hat der Paritätische Gesamtverband eine Arbeitshilfe veröffentlicht.

Nach Ansicht des Autors der Arbeitshilfe, Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe), ändert sich durch die Entscheidung des EuGH für die Praxis der sozialen Beratung von Unionsbürgern nicht viel. Weiterhin müsse das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für die Betroffenen sichergestellt werden. Allerdings müsse dabei verstärkt auf der Basis des nationalen Rechts argumentiert werden.

Die Arbeitshilfe hebt dabei besonders hervor, dass sich der Ausschluss von Sozialleistungen im deutschen Recht nur auf EU-Bürger bezieht, die sich allein zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. In der Praxis zeige sich aber häufig, dass auch arbeitsuchende EU-Bürger noch einen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland auf einer anderen Rechtsgrundlage haben (z.B. nach fünfjährigem Aufenthalt, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird oder wenn Familienangehörige mit einem gesicherten Aufenthalt in Deutschland leben). Darüber hinaus könne auf verfassungsrechtlicher Grundlage gegen den vollständigen Ausschluss von Sozialleistungen argumentiert werden.

  • <link file:28368 download file>Die Arbeitshilfe des Paritätischen finden Sie hier.

Eine Kommentierung der Alimanovic-Entscheidung des EuGH von Prof. Constanze Janda finden Sie darüber hinaus im Asylmagazin, Ausgabe 10/2015, S. 357ff.