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Überblick zu Regelungen für den Arbeitsmarktzugang

Die Arbeitsagentur Osnabrück hat in Zusammenarbeit mit der Caritas eine umfangreiche tabellarische Übersicht zum Arbeitsmarktzugang für Migranten zusammengestellt. Die Voraussetzungen des Arbeitsmarktzugangs und weiterer Fördermöglichkeiten werden dabei über 70 verschiedenen Varianten des Aufenthalts zugeordnet.

Behandelt werden neben den Bedingungen des Arbeitsmarktzugangs die Fördermöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbüchern II und III (z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Förderung der beruflichen Weiterbildung) sowie der Zugang zu Sprachkursen. In der Übersicht werden die jeweiligen Voraussetzungen des Zugangs zu diesen Leistungen dem jeweiligen Aufenthaltsstatus zugeordnet. Neben Personen mit einer der zahlreichen Varianten der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis werden auch Personen mit Aufenthaltsgestattung (Asylsuchende), mit Duldung sowie Unionsbürger berücksichtigt.

In die Übersicht (Stand 5.11.2015) sind die aktuellen Änderungen, die sich im Bezug auf den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden ergeben haben, eingearbeitet.