Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 5.3.2020 entschieden, dass europäische Staaten nicht verpflichtet sind, „humanitäre Visa“ zu erteilen, um asylsuchenden Personen die Einreise und ein Asylverfahren auf ihrem Territorium zu ermöglichen.
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