Seit dem 1. Juli 2022 darf Abschiebungshaft grundsätzlich nicht mehr in Justizvollzugsanstalten vollstreckt werden. Eine Übergangsregelung, die dies seit dem August 2019 ermöglicht hatte, lief am 30. Juni 2022 aus. Obwohl sie mit einem hohen Bedarf an Haftplätzen begründet worden war, war die…
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