Besondere Verfahren

Neben dem regulären Asylverfahren gibt es noch weitere Verfahren, die Besonderheiten aufweisen oder die nur für bestimmte Personengruppen gelten. Größtenteils sind diese Verfahren gesetzlich vorgesehen. So wird das Flughafenverfahren schon seit Jahrzehnten aufgrund von Regelungen im AufenthG durchgeführt. Auch das Verfahren an der Grenze ist im AufenthG vorgesehen, wird aber weitestgehend von europarechtlichen Vorschriften überlagert.

Auch das schriftliche Schnellverfahren ist schon lange im AsylG geregelt und wurde in den Jahren 2014/2015 angewandt, um insbesondere Asylsuchenden aus Syrien zügig Schutz zu gewähren.

Aufgrund des vorübergehenden Anstiegs der Zahl von Asylsuchenden im Jahr 2015 wurden eilig neue Verfahren eingeführt. Gesetzlich wurde das "beschleunigte Verfahren" vorgesehen, welches bisher aber kaum genutzt wird. Viel weitreichendere Auswirkungen hat die inzwischen bundesweite Durchführung von verkürzten Verfahren in Ankunftszentren.

Stand: Januar 2023

Materialien

  • Basisinformationen Nr. 1 „Das Asylverfahren in Deutschland“ (Stand: August 2020).
  • Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ des Paritätischen Gesamtverbands (Stand: November 2021).
  • Themenschwerpunkt im Asylmagazin zu "Anforderungen an die Asylverfahrensberatung" mit mehreren Beiträgen zu "AnkER-Zentren" (10-11/2018).
  • Beitrag im Asylmagazin von Johannes Moll: Das verkürzte Verfahren im Ankunftszentrum Heidelberg (Dezember 2016).
  • Bericht zum Asylverfahren an deutschen Flughäfen „Völkerrechtswidriges Push-Back oder Modell für ein Asyl-Schnellverfahren auf hoher See?“ von Dominik Bender für Pro Asyl (Stand: Mai 2014).
  • BAMF-Dienstanweisungen Asyl (DA) unter Stichwort „Beschleunigte Verfahren nach § 30a AsylG“ (Stand: Januar 2023).
  • weitere Materialien

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.