Arbeitshilfen zum § 25a AufenthG

Arbeitshilfen zum § 25a AufenthG (Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche) vom Projekt Q der GGUA Flüchtlingshilfe Münster sowie von Caritas und Diakonischem Werk Baden-Württemberg, 2011

 

Arbeitshilfen zum § 25a AufenthG
Arbeitshilfen zum § 25a AufenthG

Mit der Einfügung von § 25a in das Aufenthaltsgesetz wurde im Juli 2011 eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung für einen Teil der in Deutschland aufgewachsenen und gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden geschaffen:


Arbeitshilfe des "Projekts Q" der GGUA Flüchtlingshilfe und des Paritätischen Gesamtverbands zur Umsetzung des § 25a AufenthG (Stand September 2011)


Informationen zum § 25a AufenthG (Stand 30.6.2011)vom Diakonisches Werk Baden, Diakonisches Werk Württemberg, Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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