Arbeitshilfen zum "Bildungspaket" – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Arbeitshilfen zu den "Leistungen für Bildung und Teilhabe" vom Projekt Q der GGUA Flüchtlingshilfe Münster sowie vom Caritasverband, 2011

Arbeitshilfen zum "Bildungspaket" – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Arbeitshilfen zum "Bildungspaket" – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Deutscher Caritasverband: Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Zum Inhalt und zur Umsetzung der Leistungen des sog. Bildungspakets. In einem Anhang werden Informationen zu den Kosten der Warmwasserauf-bereitung und Beiträgen für die private Krankenversicherung ergänzt (Stand: 3. August 2011).


Arbeitshilfe des Projekts Q, Münster, und des Paritätischen Gesamtverbands

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 ist die lange umstrittene Reform der Regelungen zu "Hartz IV" in Kraft getreten. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen ist die Einführung eines so genannten „Bildungspakets“ für Kinder und Jugendliche.

Die Arbeitshilfe des Projekts Q - Qualifizierung der Flüchtlingsberatung und des Paritätischen Gesamtverbands erklärt, welche Leistungen im "Bildungspaket" vorgesehen sind und welche Regelungen für die folgenden Personengruppen gelten:

  1. BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II
  2. BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und von Leistungen gemäß § 2 AsylbLG
  3. BezieherInnen von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
  4. BezieherInnen von Grundleistungen gemäß § 3 AsylbLG (inkl. Argumentationshilfe für Antragstellung)

Stand: April 2011


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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