Bundesrat stimmt "Migrationspaket" zu

Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 28.6.2019 alle Gesetzesvorhaben gebilligt, die im sogenannten "Migrationspaket" enthalten waren. Wir veröffentlichen eine Übersicht zu den Neuerungen.

Sieben Gesetzesvorhaben, die im sogenannten Migrationspaket enthalten sind, waren Anfang Juni im Eilverfahren im Bundestag verabschiedet worden. Das achte Gesetz, mit Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz, wurde aus dem Paket zunächst wieder herausgenommen, weil die Opposition hier noch eine Sachverständigenanhörung durchgesetzt hatte. Auch dieses Gesetz wurde aber noch kurzfristig durch den Bundestag gebracht und nun – nur einen Tag nach der letzten Lesung im Bundestag – auch vom Bundesrat gebilligt.

Aufgrund verschiedener Kritikpunkte hatten mehrere Ausschüsse des Bundesrats empfohlen, zumindest bei einigen der Gesetzesvorhaben den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Plenum des Bundesrats folgte den Voten dieser Ausschüsse jedoch nicht. Nach Unterschrift des Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können die nachfolgend genannten Gesetze damit in Kraft treten. Wir weisen hier jeweils nur auf einige der wichtigsten Neuerungen hin, weitere Details finden Sie unter den unten angegebenen Links. In einer der nächsten Ausgaben des Asylmagazins (voraussichtlich Heft 9/2019) werden wir außerdem einen thematischen Schwerpunkt zu den Neuregelungen veröffentlichen.

  • Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern): Bereits ab dem 1. August 2019 soll mit diesem Gesetz der Zugang von Asylsuchenden sowie Geduldeten zu Integrationskursen sowie zu Maßnahmen der Ausbildungsförderung erleichtert werden. Grundsätzlich sollen alle ausländischen Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Zugang zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, sofern nicht gesetzlich vorgesehene Ausnahmen greifen. Eine Übersicht der geplanten Änderungen hat Barbara Weiser vom Caritasverband Osnabrück zusammengestellt (Link s.u.).
  • Asylbewerberleistungsgesetz (Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes): Die in den letzten Jahren ausgebliebene Anpassung der Leistungssätze soll nachgeholt werden. Den Erhöhungen stehen aber Kürzungen in anderen Bereichen gegenüber: So wird eine neue Bedarfsgruppe "Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sammelunterkünften" gebildet, deren Leistungen gekürzt werden. Begründet wird dies damit, dass sich in den Unterkünften "Synergieeffekte" ergäben. Weitere Leistungskürzungen sind im "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" vorgesehen (s.u.). Außerdem soll die sogenannte  "Ausbildungsförderungs-Lücke" geschlossen werden, die sich bislang daraus ergab, dass Asylsuchende bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums nach § 22 SGB XII von Sozialleistungen ausgeschlossen waren.
  • Geordnete-Rückkehr-Gesetz (Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht): Unter anderem soll die Abschiebungshaft ausgeweitet werden. Eingeführt wird darüber hinaus eine sogenannte "Mitwirkungshaft", die etwa Personen betreffen soll, die einen angeordneten Termin bei der Botschaft ihres Herkunftslands nicht wahrnehmen. Für Personen, die Abschiebungshindernisse selbst zu vertreten haben, greifen künftig grundsätzlich eine Wohnsitzauflage und ein Beschäftigungsverbot. Die Behörden sollen weitergehende Befugnisse erhalten, die Wohnungen ausreisepflichtiger Personen betreten zu dürfen. Weiterhin sollen Personen, die in einem anderen EU-Land bereits einen Schutzstatus erhalten haben, künftig nur noch "Überbrückungsleistungen" statt Sozialleistungen erhalten.
  • Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken): Weitere Behörden sollen Zugriff auf das Ausländerzentralregister erhalten. Die Bundespolizei soll künftig auch im Inland erkennungsdienstliche Behandlungen von Asylsuchenden und irregulär eingereisten Personen durchführen dürfen.
  • Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes: Im Jahr 2016 war mit dem Integrationsgesetz u.a. eine Wohnsitzregelung für schutzberechtigte Personen eingeführt, aber auf drei Jahre befristet worden. Diese Regelung soll nun ohne die eigentlich vorher vorgesehene Evaluation unbefristet gelten.
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Fachkräfte (gemeint sind Personen mit einer Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss) sollen zur Arbeitsplatzsuche befristet nach Deutschland einreisen können. In den Bundesländern sollen zentrale Stellen geschaffen werden, die für die notwendigen Vorabzustimmungen für die Einreise von Fachkräften zuständig sind. Die Vorrangprüfung und die Beschränkung von Arbeitsgenehmigungen auf sogenannte Engpassberufe sollen grundsätzlich entfallen.
  • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung): Die Ausbildungsduldung soll künftig auch bei Helfer- und Assistenzausbildungen in Engpassberufen erworben werden können. Neu geschaffen werden soll die Beschäftigungsduldung: Neben anderen Voraussetzungen soll hierfür gelten, dass die betroffene Person bereits seit 18 Monaten ein Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 35 wöchentlichen Arbeitsstunden vorweisen können muss.
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes): Personen, die sich an Kampfhandlungen terroristischer Vereinigungen im Ausland beteiligt haben und im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind, soll künftig die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden können. Als zusätzliche Voraussetzung für die Anspruchseinbürgerung soll künftig – wie bislang schon bei der Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger – die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" verlangt werden. Damit soll erreicht werden, dass Personen mit mehr als einem Ehepartner von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Verbände und Nichtregierungsorganisationen brachten im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche inhaltliche Kritikpunkte an den geplanten Neuerungen vor. Daneben wandten sie sich besonders auch dagegen, dass sämtliche Gesetze im Eilverfahren durch das Parlament gebracht wurden. Unter anderem wiesen mehr als 20 Organisationen in einem Offenen Brief zum "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" auf die Gefahr hin, dass im "Turboverfahren" auch verfassungswidrige Regelungen durch das Parlament "gepeitscht" werden könnten. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisierte, dass eine "der Schwere der Grundrechtseingriffe angemessene parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzentwürfen nicht möglich" gewesen sei. Das Institut für Menschenrechte schließt sich der Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats an, dass keine akute Krisensituation vorgelegen habe, die eine derartige Beschleunigung der Gesetzgebung notwendig gemacht habe. Das Vorgehen des Gesetzgebers sei somit zulasten einer transparenten Gesetzesfolgenabschätzung gegangen (siehe hierzu auch die unter den nachfolgenden Links zu findenden Stellungnahmen).


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

basiswissen.asyl.net

Wissen kompakt und mehrsprachige Materialien:

Thema Familiennachzug